Am 25. September hat im Bundestag die erste Beratung der Erbschaftsteuer-Reform stattgefunden. Auch der Bundesrat beschäftigte sich am selben Tag mit dem Thema. Der DGB hält den Entwurf der Bundesregierung für teilweise verfassungswidrig.
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DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell hatte bereits im Juli 2015 gegenüber dem Tagesspiegel den Entwurf der Bundesregierung für eine Reform der Erbschaftsteuer kritisiert. In Teilen seien die Pläne sogar verfassungswidrig. Vor allem bestimmte Privilegien für Erben sind aus Sicht des DGB kritisch. "Dass die Steuerpflicht überhaupt davon abhängig sein soll, ob Erben und Beschenkte gerade flüssig sind, ist bereits ein völlig unverhältnismäßiges Privileg", so Körzell. "Man stelle sich das nur mal bei der Einkommensteuer vor."
Der Gesetzentwurf reagiert auf die am 17.12. 2014 festgestellte Verfassungswidrigkeit der übermäßigen Verschonung von Betriebsvermögen im Erb- und Schenkungsfall. Der DGB sieht diese auch im Gesetzentwurf nicht ausgeräumt und lehnt eine Bevorzugung bestimmter Vermögensarten ab. Weder der Schutz von Arbeitsplätzen noch die erforderliche Erhöhung des Steueraufkommens sei ausreichend gegeben.