Deutscher Gewerkschaftsbund

18.06.2015
Präventionsgesetz

Betriebliche Gesundheitsprävention kommt zu kurz

Stellungnahme zum Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention

Straßenyoga

DGB/Simone M. Neumann

Mehr Geld für Prävention und Gesundheitsförderung  - das begrüßt der DGB. Doch aus Gewerkschaftssicht hat das Präventionsgesetz noch Mängel. Denn die Kosten gehen ausschließlich zu Lasten der Krankenkassen und damit der BeitragszahlerInnen – die betriebliche Gesundheitsförderung und der Gesundheitsschutz von Arbeitslosen kommen zu kurz, zeigt die Stellungnahme des DGB zum Gesetzentwurf.

In seinem Gesetzesentwurf zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereits Ende 2014 seine Pläne vorgestellt: Prävention und Gesundheitsförderung sollen „in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen“ verankert werden. Es gebe etliche gute Ansätze, zum Beispiel bei der Finanzierung und der Zusammenarbeit aller Sozialversicherungszweige, so der DGB in seiner Stellungnahme. Dennoch gebe es immer noch gravierende Mängel im Gesetzentwurf.

Finanzierung durch BeitragszahlerInnen der Krankenkassen

Die Verteilung der finanziellen Lasten auf mehrere Schultern findet nicht statt - stattdessen sollen sie allein von den Krankenkassen getragen werden, kritisiert der DGB. Die entstehenden Kosten gehen fast ausschließlich zu Lasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Weil der Arbeitgeberanteil in der Krankenversicherung eingefroren wurde, sind es die Versicherten, die die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Vorsorge und Gesundheitsförderung stemmen sollen.

Betriebliche Gesundheitsförderung: Individueller Gesundheitszustand als Ausgangspunkt für Vorsorge

Der DGB sieht die vorgesehene Regelung kritisch, dass Betriebsärztinnen und Betriebsärzten zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen. Denn für die Arbeitswelt gelten besondere Rahmenbedingungen. Hier resultiert Prävention nicht aus freiwilligen Entscheidungen, sondern es bestehen verbindliche Vorgaben und Verantwortlichkeiten. Die Arbeitgeber, nicht die Krankenkassen oder Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, tragen grundsätzlich die Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Das Präventionsgesetz will die Untersuchungsmedizin durch die Hintertür wieder einführen – damit würde der individuelle Gesundheitszustand als Ausgangspunkt für präventives Handeln genommen. Dieser Ansatz widerspricht dem des Arbeitsschutzes, in dem die menschengerechte Gestaltung der Arbeit im Mittelpunkt steht.

Prävention im öffentlichen Dienst und für Beamtinnen und Beamte

Prävention im öffentlichen Dienst ist im Präventionsgesetz nur lückenhaft vorgesehen. So müssen öffentliche Arbeitgeber für den Präventionsbericht keine Auskunft zu den Beamtinnen und Beamten abgeben. Dabei sind in vielen Beamtenberufe die Krankenstände überdurchschnittlich hoch. Zudem fehlen im Gesetzentwurf ausreichende Regelungen für die betriebliche Gesundheitsförderung von privat krankenversicherten Beamtinnen und Beamten

Gesundheitsförderung für Arbeitslose nicht gestärkt

Der DGB kritisiert, dass das Präventionsgesetz keine Anreize setzt, die Gesundheitsvorsorge und die -förderung von Arbeitslosen auszubauen. Dabei ist deren Gesundheitszustand im Vergleich zur Gesamtbevölkerung nachgewiesen schlechter. Dennoch profitieren Arbeitslose aber weniger als Beschäftigte von Angeboten der gesetzlichen Krankenkassen. Es droht eine Verschlechterung des Gesundheitszustands mit weiteren negativen Folgen für die Integration in den Arbeitsmarkt. Hier werden Kostenbelastungen in die Zukunft verschoben oder indirekt auf andere Kostenträger abgewälzt.

Die Stellungnahme zum Download
Stellungnahme zum Referentenentwurf: „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz – PrävG)“ (PDF, 132 kB)

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) stellt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) seine geplanten Maßnahmen und Überlegungen dar, um Prävention und Gesundheitsförderung „in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen“ zu verankern. Insgesamt betrachtet liefert der Referentenentwurf nur wenig Verbesserungen im Vergleich zu dem Gesetzentwurf zur Förderung der Prävention (BT-Drs. 17/13080) der vorangegangenen Legislaturperiode. Auch wenn gute Ansätze hinsichtlich der Erhöhung der Finanzmittel, der Orientierung auf Lebenswelten, der Zusammenarbeit aller Sozialversicherungszweige und der Zertifizierung von Angeboten enthalten sind, stehen dem immer noch gravierende Mängel gegenüber.


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