"Bildung ist ein Menschenrecht. Und dieses Recht gilt selbstverständlich auch für die Kinder von Asylbewerbern", erklärt DGB-Vize Hannack zum Vorschlag des Erfurter Oberbürgermeisters Bausewein, die Schulpflicht für Kinder von Flüchtlingen aussetzen zu lassen.
DGB/Simone M. Neumann
"Der Vorschlag Bauseweins ist absurd", so die stellvertretende DGB-Vorsitzende. "Fakt ist: Die Länder und Kommunen brauchen die Unterstützung des Bundes, um die Aufnahme der Flüchtlingskinder in den Schulen zu ermöglichen. Dem Bund ist es aber wegen des Kooperationsverbots untersagt, den Ausbau von Schulen finanziell zu fördern. Das unsinnige Kooperationsverbot muss deshalb aus dem Grundgesetz gestrichen werden."