Deutscher Gewerkschaftsbund

31.05.2010

Monitoring-Berichte zur Rente mit 67

Mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 9. März 2007 hat der Bundestag die schrittweise Anhebung des Rentenalters beschlossen. Bis 2029 soll dieser Przess abgeschlossen sein. Das Gesetzt enthält eine  Bestandsprüfungsklausel: Ab 2010 muss die Bundesregierung alle vier Jahre die Rahmenbedingungen für die Anhebung des Rentenalters überprüfen.

Die Organisationen des "Netzwerk für eine gerechte Rente" weisen in dieser Serie auf die Probleme hin, die durch die Rente mit 67 zu erwarten sind. Dem Netzwerk gehören an: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Katholische Arbeitnehmerbewegung Deutschland, Sozialverband Deutschland, Sozialverband VdK, Volkssolidarität Bundesverband, Deutscher Gewerkschaftsbund. Bisher hat das Netzwerk drei Monitoring-Berichte zur Rente mit 67 herausgegeben.

Titelbild DGB-Broschüre Rente mit 67 Monitoringbericht 1

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Titelbild DGB-Broschüre Rente mit 67 Monitoringbericht 2

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Rente mit 67 - Erhöhtes Risiko von Einkommenseinbußen und Altersarmut

Der zweite Monitoring-Bericht des Netzwerks für eine gerechte Rente (April 2009). Dieser  Bericht beschäftigt sich mit dem erhöhten Risiko von Einkommenseinbußen und Altersarmut. Die Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters kann nicht nur nach Gesichtspunkten des Arbeitsmarktes beurteilt werden. Auch die sozialen Voraussetzungen und Folgewirkungen der Rente mit 67 müssen bedacht werden.

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Titelbild der DGB-Broschüre. Text: Rente mit 67. Motive: Vier Fotos von Menschen im call Center, in der Kita, auf dem Dach und in der Altenpflege an ihrer Arbeitstelle, in der Mitte eine Uhr mit dem Zeigerstand zehn vor zwölf.

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Titelbild DGB-Broschüre Rente mit 67 Monitoringbericht 4

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Broschüren und Ratgeber zum Thema Rente

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