Deutscher Gewerkschaftsbund

20.01.2017
Geringfügige Beschäftigung

Schwarzarbeit und Willkür: Wie Minijobber ausgenutzt werden

DGB stellt Reformkonzept vor

Sie arbeiten nur vier Stunden in der Woche, müssen sich aber rund um die Uhr für einen möglichen Einsatz parat halten: Für Minijobber in der Systemgastronomie ist das ganz normaler Alltag. Auf dem Bau wird mit schwarz bezahlten „Überstunden“ getrickst, in der Gebäudereinigung mit unerreichbaren Zeitvorgaben. Damit sich das ändert, müssen die Minijobs reformiert werden.

Schreiende Frau mit Putzutensilien

DGB/Piotr Marcinski/123rf.com

Alle Infos und Hintergründe zum DGB-Reformkonzept: www.dgb.de/minijob

Einmal Minijob, immer Minijob

Als sie eingeführt wurden, war das Ziel klar: Minijobs sollten Langzeitarbeitslosen und Wiedereinsteigern die Rückkehr in den regulären Arbeitsmarkt erleichtern. Diese Hoffnungen haben sich nicht erfüllt. Im Gegenteil: Statt einer „Brückenfunktion“ entfalten die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse eine „Klebewirkung“. Die Menschen hängen auf ihren Minijobs fest; nur wenige schaffen den Sprung in eine reguläre Teilzeit- oder Vollzeitstelle, obwohl viele gerne mehr arbeiten würden. Für die Beschäftigten sind Minijobs eine Sackgasse –  und oft auch ein Weg in die Altersarmut.

Instrument zur Flexibilisierung

Für Unternehmen dagegen bieten sie maximale Flexibilität: Statt jemanden dauerhaft zu beschäftigen können sie Minijobber gezielt dann einsetzten, wenn sie gebraucht werden – zum Beispiel, wenn gerade viele Kunden im Laden sind, weil eine Aktion läuft. „In der Systemgastronomie, also zum Beispiel bei McDonalds, Burger King, Vapiano oder Starbucks, werden ausschließlich Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte eingestellt, um sich diese Flexibilität zu sichern“, berichtet Funda Uygur von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten auf der DGB-Tagung „Wie weiter mit den Minijobs?“ am 18. Januar in Berlin.

Statt Vollzeit: Vier Stunden, befristet, auf Abruf

Das gängige Modell funktioniert so: Damit sie sich nicht auf eine Vollzeitstelle einklagen können, dürfen Teilzeitkräfte maximal 108 Stunden im Monat eingesetzt werden. Alles, was darüber hinaus an Arbeit anfällt, wird von Minijobbern erledigt. Diese bekommen einen Vertrag, der auf zwei Jahre befristet ist und ihnen eine wöchentliche Arbeitszeit von vier Stunden zusichert. Dafür müssen sie rund um die Uhr verfügbar und bei Bedarf sofort einsatzbereit sein. „In der Praxis kann das dann so aussehen, dass ein Minijobber einen Anruf bekommt, sich ins Auto setzt und eine Stunde zur Arbeit fährt – und nach zwei Stunden wieder nach Hause geschickt wird, weil doch nicht so viel los ist, wie gedacht“, so Funda Uygur.

Von der Güte der Planer abhängig

Warum lassen sich Beschäftigte auf solche Bedingungen ein – für so wenig Geld? „Inoffiziell wird den Minijobbern signalisiert, dass es gar kein Problem ist, mehr zu arbeiten und auf 450 Euro im Monat zu kommen“, sagt die Gewerkschaftssekretärin. „Aber: Ob und wieviel man arbeiten darf, hängt von Willkür der Dienstplanschreiber ab. Und wenn man dann mal nicht kommen kann oder will wird man eben zur Strafe nicht mehr eingeplant, und der Vertrag wird nicht entfristet.“ Das bedeutet auch: Da die Minijobber nie vorher wissen, wie viel sie in einem Monat arbeiten werden, haben sie auch kein regelmäßiges Einkommen, mit dem sie planen können. Einen zweiten Job parallel annehmen können sie auch nicht – denn dann wären sie ja nicht mehr 24 Stunden am Tag abrufbereit.

Geld und Zeitung mit Stellenanzeigen

DGB/Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com

Rund 7,4 Millionen Menschen in Deutschen haben einen Minijob. Das heißt: Jede fünfte abhängige Beschäftigung ist gering entlohnt. Wer als Minijobber arbeitet, darf maximal 450 Euro im Monat verdienen, zahlt keine Steuern und Sozialabgaben und kann sich von der Rentenversicherung befreien lassen. Das ist für viele auf den ersten Blick attraktiv - doch langfristig haben Minijobs massive negative Folgen. Sie sorgen für Ungleichheit, begünstigen den Fachkräftemangel und Schwarzarbeit und führen die Altersarmut. Zum Schutz der Beschäftigten will der DGB die Minijobs reformieren.

Missbrauch auch in der Gebäudereinigung

Nicht nur in der Systemgastronomie werden die Minijobs als Flexibilisierungsinstrument missbraucht. Beispiel Gebäudereinigung: Hier ist der Anteil an geringfügig Beschäftigten besonders hoch, viele Reinigungskräfte sind Frauen. Sie stecken in der Minijob-Falle fest und arbeiten oft viele Stunden unbezahlt. „Auf dem Papier wird die maximale Stundenanzahl eingehalten“, sagt Frank Schmidt-Hullmann von der IG BAU. „In der Praxis ist das Arbeitspensum aber so hoch, dass es in der vereinbarten und bezahlten Zeit gar nicht zu schaffen ist.“ Oft werden auch Tätigkeiten wie Umziehen oder Fahrten von einem Reinigungsobjekt zum nächsten nicht bezahlt.

Mindestlohn nur auf dem Papier

Unter dem Strich verdienen die Minijobber also häufig deutlich unter Mindestlohn. Oder sie arbeiten einen Teil der Stunden schwarz – ohne, dass ihnen das bewusst ist. „Das passiert auf dem Bau sehr häufig“, berichtet Schmidt-Hullmann. „Die Arbeiter werden als Minijobber angestellt, aber Vollzeit beschäftigt. Alles, was über die 450 Euro hinausgeht, bekommen sie bar auf die Hand ausgezahlt. Viele wissen gar nicht, dass das Schwarzarbeit und strafbar ist, Migranten aus Osteuropa zum Beispiel.“

Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied

DGB/Simone M. Neumann

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach: "Wenn wir unser Konzept umsetzen, bleiben nicht nur die Arbeitsplätze erhalten, es besteht sogar die Möglichkeit, die Arbeitszeit sukzessive auszuweiten. Das wünscht sich die Mehrheit der Minijobbenden, die ausschließlich in Minijobs tätig sind."

Minijobber werden um ihre Rechte gebracht

Generell gilt bei Minijobs: Was auf dem Papier steht ist das eine, was in der Praxis gemacht wird, das andere. Und: Oft wissen die Beschäftigten gar nicht, was ihnen zusteht – oder wagen es nicht, ihre Rechte einzufordern. „Jedem dritten Minijobbenden wird bezahlter Urlaub vorenthalten, für fast die Hälfte ist Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ein Fremdwort“, sagt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. „Das heißt, es werden systematisch Arbeitnehmerrechte unterlaufen, um Kosten zu sparen. Damit muss Schluss sein."

Rahmenbedingungen müssen reformiert werden

Damit sich die Situation für die Minijobber verbessert und aus geringfügigen tatsächlich reguläre Beschäftigungsverhältnisse werden, müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessert werden, so Buntenbach. Nach den Vorstellungen des DGB sollen Minijobs vom ersten Euro an in die Sozialversicherung einbezogen werden, zum Beispiel durch eine Gleitzonenregelung. Dabei sind die Beiträge der Beschäftigten am Anfang sehr niedrig und steigen dann schrittweise an, während die anfangs höhere Belastung der Arbeitgeber langsam sinkt. Darüber hinaus solle die pauschale Besteuerung abgeschafft und sichergestellt werden, dass bei Minijobs die gleichen Arbeitsbedingungen herrschen wie bei Vollzeitjobs.

Alle Infos und Hintergründe zum DGB-Reformkonzept: www.dgb.de/minijob

Faltblatt - Raus aus der Armutsfalle_DGB-Reformkonzept Minijob (PDF, 2 MB)

Alle Arbeitsverhältnisse sollen bei der Bezahlung, den Arbeitsbedingungen und der sozialen Sciherung gleich behandelt werden. Deshalb müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändert werden. Das Faltblatt stellt die Reformvorschläge des DGB vor.

DGB-Reformkonzept Arbeitsplatz Privathaushalt - Gute Arbeit ist möglich (PDF, 1 MB)

In Privathaushalten können gute Arbeitsplätze entstehen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Durch eine Reform der öffentlichen Förderpraxis der Arbeit in Privathaushalten können Schätzungen zufolge mehrere hunderttausend sozialversicherte Arbeitsplätze mit Perspektive geschaffen werden.


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