Deutscher Gewerkschaftsbund

24.05.2016
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Aktualisierte Fassung - DGB-Stellungnahme: Rechtsvereinfachungen im SGB II

Aktualisierte Fassung - DGB-Stellungnahme: Rechtsvereinfachungen im SGB II (application/acrobat, 293 kB)

Aktualisierte Fassung der DGB-Stellungnahme zu "Rechtsvereinfachungen" im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches: 1. zum Gesetzentwurf eines 9. Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung BT Drucksache 18/8041; 2. zum Referentenentwurf für ein 9. Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung in der Fassung des Kabinettsbeschlusses vom 3. Februar 2016 unter Berücksichtigung der Neureglung der temporäreren Bedarfsgemeinschaft vom 29.02.2016; 3. zu einem Antrag der Abgeordneten Katja Kipping u. a. und der Fraktion DIE LINKE; 4. zu einem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


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Fassung der Stellungnahme aus November 2015

17.11.2015
Stellungnahme
Rechts­ver­ein­fa­chun­gen bei Hartz IV: Sank­tio­nen ent­schär­fen
Flyer Jobcenter
DGB/Simone M. Neumann
"Hartz IV" ist im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) geregelt. Die große Koalition will das SGB II ändern und rechtlich vereinfachen. Der Referentenentwurf sei aber insgesamt noch "sehr unzureichend", so der DGB in einer Stellungnahme. Außerdem müssten Sanktionen im Hartz-IV-System dringend entschärft werden – vor allem für Jugendliche. Das sieht der Entwurf bisher nicht vor.
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