Deutscher Gewerkschaftsbund

26.06.2017
Urteil

Hartz IV: Eigenheim im Trennungsjahr nicht verkaufen

einblick September 2017

GrundsicherungsempfängerInnen dürfen während des Trennungsjahres nicht verpflichtet werden, ihr Hausgrundstück zu verkaufen. Das Trennungsjahr bedeute noch keine Scheidung und solle vor überstürzten Entscheidungen bewahren. Dies sei im Sinne des Gesetzgebers, urteilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

Fenster mit Blumen

flickr/Pfau_910/CC BY-SA 2.0

Der Fall: Die Frau bewohnte mit ihrem Ehemann ein Reihenhaus. Ihr Mann bezog eine kleine Altersrente, sie selbst hatte einen Minijob als Reinigungskraft und erhielt aufstockende Grundsicherungsleistungen. Nachdem sie ihren beabsichtigten Auszug und die Trennung von ihrem Ehemann dem Landkreis mitgeteilt hatte, übernahm dieser die Kosten einer Mietwohnung. Die Leistungen wurden jedoch nur als Darlehen gewährt, da vorrangig das Hausgrundstück als verwertbares Vermögen für den Lebensunterhalt genutzt werden müsse. Die dagegen gerichtete Klage hatte Erfolg.

Das Landessozialgericht: Während des Trennungsjahres besteht im Regelfall keine Verwertungspflicht. Zwar unterfällt ein Hausgrundstück nach dem Auszug nicht mehr dem Schutzbereich der Selbstnutzung, jedoch stellt eine Verwertung eine besondere Härte dar. Dies ergibt sich aus bürgerlich rechtlichen Wertungen, denn eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur im Ausnahmefall möglich. Das Trennungsjahr soll die Eheleute vor übereilten Scheidungsentschlüssen bewahren, die aus bloß vorübergehenden Stimmungslagen und Krisensituationen resultierten. Diese Wertung des Gesetzgebers würde konterkariert werden, wenn durch den Verkauf die Erwartung gegenüber dem anderen Ehegatten entstünde, die Wohnung ebenfalls als Lebensmittelpunkt aufzugeben. Damit wäre der ehelichen Lebensgemeinschaft bereits vor Ablauf des Trennungsjahres die Grundlage entzogen. Dieser besondere Schutz gilt aber nach Ablauf des Trennungsjahres nicht mehr.

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 31. Mai 2017 - L 13 AS 105/16


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