Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zur hessischen Professorenbesoldung handelt nun der Gesetzgeber auf Bundesebene und will die W-Besoldung neu strukturieren. Zudem plant er mit der Änderung des § 18 BBesG eine Rechtsgrundlage für die Bündelung von Dienstposten zu schaffen. Der DGB setzt sich kritisch mit dem Gesetzentwurf auseinander.