In diesem von der EU-Kommission verabschiedeten Richtlinienentwurf sieht der DGB keinerlei rechtliche Verbesserungen: Unternehmen soll es zwar vereinfacht werden, ihre Mitarbeiter zeitweilig in EU-Staaten zu entsenden. Optionen und Perspektiven für ein langfristiges Bleiberecht sind in den Plänen der EU-Kommission jedoch nicht enthalten.