Die Bundeskommission für Beamtinnen und Beamte des Deutschen Gewerkschaftsbundes lehnt eine Arbeitszeitverlängerung im öffentlichen Dienst ab. Dies gilt sowohl für die jüngst von den CDU/CSU-Fraktionschefs der Länder geforderte verbindliche Festlegung auf die 40-Stunden-Woche für Beamtinnen und Beamte wie für die Absicht der SPD-geführten Landesregierung in Schleswig-Holstein, die eigentlich bis Ende 1998 befristete Arbeitszeitverlängerung für ihre Landesbeamtinnen und -beamten zwei weitere Jahre fortzusetzen. Auch die Ankündigung in der Regierungserklärung des neuen Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, den Stellenabbau in der Landesverwaltung zu beschleunigen, weisen die Gewerkschaften zurück.
Gemessen an den Arbeitsmarktproblemen in Deutschland ist die Einfallslosigkeit wichtiger politischer Entscheidungsträger kaum noch zu überbieten. Arbeitszeitverlängerungen können nicht zur Lösung der Probleme beitragen. Bereits in den vergangenen fünf Jahren sind im öffentlichen Dienst eine halbe Million Arbeitsplätze vernichtet worden. Hierdurch hat der öffentliche Dienst entscheidend dazu beigetragen, daß die Arbeitslosigkeit auf Rekordhöhe angewachsen ist.
Alle öffentlichen Arbeitgeber müssen sich endlich ihrer beschäftigungspolitischen Verantwortung stellen. Diesem Anspruch entsprechen weder verordnete Arbeitszeitverlängerungen noch pauschale Stellenkürzungen. Auch die sogenannte Teilzeitoffensive der Bundesregierung hat nicht zu einer Ausweitung der Beschäftigung geführt. Auch bei schwieriger öffentlicher Haushaltslage sind neue und überzeugende Konzepte möglich.
Teilzeitbeschäftigung kann nicht von oben verordnet werden. Zwangsmaßnahmen, wie beispielsweise die sogenannte Einstiegsteilzeit, schaffen kein Vertrauen. Dies ist aber nötig, um der Misere wirkungsvoll begegnen zu können.
Vernünftige und erfolgversprechende Lösungen sind nur im Konsens mit Beschäftigten und deren Interessenvertretungen zu erzielen. Die Regierungen in Bund und Ländern werden daher aufgefordert, mit dem DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes entsprechende Gespräche aufzunehmen. In diesem Zusammenhang fordert der DGB vor allem: