Michael Sommer und Reiner Hoffmann: Pressegespräch zur Mindestlohnkampagne
Der DGB begrüßt den Entwurf für ein Tarifpaket und den darin enthaltenen gesetzlichen Mindestlohn. Das Paket müsse jedoch in einigen wichtigen Punkten nachjustiert werden, erklärte DGB-Vorsitzender Michael Sommer. Der Mindestlohn werde die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Millionen Menschen verbessern. Die geplanten Ausnahmen für junge Menschen und Langzeitarbeitslose lehnt der DGB ab. Der Mindestlohn muss ohne Wenn und Aber für alle Beschäftigten gelten. In einem aktuellen Papier legt der Deutsche Gewerkschaftsbund seine Argumente für einen gesetzlichen Mindestlohn vor.
DGB/Simone M. Neumann
DGB/Simone M. Neumann
Zum 1. Januar 2015 soll in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt werden. So hat es die große Koalition aus CDU/CSU und SPD vereinbart. In einer Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2017 sind allerdings Ausnahmen für tariflich vereinbarte Entgelte unter 8,50 Euro möglich.
Der klug eingeführte und kontrollierte gesetzliche Mindestlohn garantiert ein angemessenes Einkommen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ein hohes Beschäftigungsniveau. Damit leistet der Mindestlohn auch einen Beitrag zur Stärkung des europäischen Wirtschafts- und Sozialmodells.
Die Gewerkschaften werden darauf achten, dass der Mindestlohn nicht unterlaufen wird. Aber auch der Gesetzgeber muss zwingend Instrumente festlegen, mit denen der Mindestlohn auch staatlicherseits wirksam kontrolliert wird. Zum Beispiel muss die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ massiv aufgestockt und entsprechend geschult werden. Zudem schlägt der DGB eine Informationshotline für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor. Diese sollten dort auch Verstöße melden können, ohne Nachteile zu erleiden.
Der DGB spricht sich darüber hinaus für lange Verjährungsfristen aus und will Ausschluss- und Verfallfristen sonstiger Art nicht zulassen. Das erhöht die Chancen auf die Durchsetzung der gesetzlich vorgesehenen Bezahlung und nimmt Arbeitgeber auch noch nach einigen Jahren in die Pflicht.
Download: Mindestlohn für alle, jetzt (PDF)
Der DGB lehnt Ausnahmen beim Mindestlohn ab, wie sie Anfang 2014 die CDU/CSU für z.B. für Rentnerinnen und Rentner, Langzeitarbeitslose oder Saisonkräfte forderte. Wenn der Mindestlohn nicht ohne Wenn und Aber für alle Beschäftigten gilt, verdient er seinen Namen nicht. Dann verfehlt er seine Funktion als unmissverständliche Lohnuntergrenze: Zwei Millionen der Geringverdiener erhielten keinen Mindestlohn, würden die Forderungen der Union umgesetzt, errechnete im Januar 2014 das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.
Der DGB kritisiert die Koalitionspläne, nach denen der Mindestlohn bis 2018 bei 8,50 Euro eingefroren werden soll. „Im ersten Schritt sind die 8,50 Euro richtig, das Einfrieren des gesetzlichen Mindestlohns bis 2018 wird den Erfordernissen der Betroffenen allerdings nicht gerecht“, sagt DGB-Vorsitzender Michael Sommer und mahnt Nachbesserungen an: „Die Mindestlohnkommission sollte so früh wie möglich ihre Arbeit aufnehmen, und eine erste Anpassung nach oben sollte schon im Jahr 2016 erfolgen."
Mit dem vorliegenden Papier legt der DGB erneut seine Argumente für den gesetzlichen Mindestlohn ohne Ausnahmen vor. Es enthält auch ein Kapitel zum Erhalt der Ländervergabegesetze mit ihren vergabespezifischen Mindestlöhnen für öffentliche Aufträge - Gesetze, die z.T. über den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 hinausgehen und nicht hinfällig werden dürfen, sondern ausgebaut werden sollten.
Dieses Argumentationspapier ist ein Bestandteil der DGB-Mindestlohnkampagne „Deutschland braucht den Mindestlohn".
Nach Jahren des Kampfes und politischen Drucks durch die Gewerkschaften hat die große Koalition einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2015 vereinbart. Der klug eingeführte und kontrollierte gesetzliche Mindestlohn garantiert ein angemessenes Einkommen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ein hohes Beschäftigungsniveau. Der DGB lehnt Ausnahmen beim Mindestlohn ab – er muss ohne Wenn und Aber für alle Beschäftigten gelten. Eine Argumentationshilfe zur wirksamen Durchsetzung des Mindestlohns ohne Ausnahmen.