Deutscher Gewerkschaftsbund

11.04.2011

Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv gestalten

DGB-BV-Beschluss-AN-Freizuegigkeit05042011.pdf (PDF, 50 kB)

Der DGB-Bundesvorstand fordert eine sozial und gerecht gestaltete Umsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Mit Sorge nimmt er zur Kenntnis, dass bislang keine ausreichenden Vorkehrungen zur Verhinderung von Lohndumping und zum Schutz von einheimischen wie aus den MOE-Ländern zuwandernden oder entsandten ArbeitnehmerInnen getroffen wurden. Der DGB fordert Bund und Länder auf, ein 7-Punkte-Programm zur sozialen und gerechten Gestaltung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit zu verabschieden und umzusetzen. Ziel muss sein, das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ sicherzustellen.



Vorheriger Artikel Nächster Artikel Übersicht Nach oben

Dieser Artikel gehört zum Dossier:

Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union

Zum Dossier

Themenverwandte Beiträge

Pressemeldung
Unterzeichnung des Fiskalpaktes ist ein falsches Signal
In Brüssel haben 25 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union den «Vertrag für Stabilität, Koordination und Regierungsführung», besser bekannt als "Fiskalpakt", unterzeichnet. Der DGB lehnt diesen Vertrag ab, da er weder mehr Stabilität oder Vertrauen schafft, noch Europa einen Weg aus der Krise weist.
zum Artikel
Artikel
Arbeitnehmerfreizügigkeit: Der Traum vom guten Lohn
Vorsicht Betrug: Immer wieder werden bulgarische oder rumänische Arbeiter in Deutschland um ihren Lohn geprellt. Eine Beratungsstelle des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Berlin versucht zu helfen und die IG BAU bietet mehrsprachige Informationsbläter für ArbeitsmigrantInnen an.
zum Artikel
Datei
Richtlinienvorschlag zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmer
Der DGB setzt sich für die Umsetzung des Prinzips „Gleicher Lohn und gleiche Rechte“ in der Entsenderichtlinie ein und fordert daher eine Revision der Richtlinie- Zudem muss eine soziale Fortschrittsklausel im Primärrecht verankert werden, so dass Grundrechte den Grundfreiheiten vorgehen.
zum Artikel

Zuletzt besuchte Seiten

close