Deutscher Gewerkschaftsbund

01.09.2016
Zehn Jahre Föderalismusreform

Föderalismusreform: Kooperationsverbot und Besoldung problematisch

Vor zehn Jahren wurden die Kompetenzen von Bund und Ländern neu geregelt. Dabei wurde auch ein Kooperationsverbot in der Schulpolitik vereinbart. "Der Bund darf nun zwar zu Recht in Indonesien den Aufbau von Schulen finanzieren – in der Lausitz oder Lüneburger Heide aber leider nicht", kritisiert DGB-Vize Elke Hannack. Auch der Flickenteppich in der Beamtenbesoldung sei ein echtes Problem.

 

 

Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack DGB/Simone M. Neumann

Zu zehn Jahren Föderalismusreform sagt Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende:

 "Das Kooperationsverbot aus der Föderalismusreform 2006 zählt zu den gröbsten bildungspolitischen Fehlern des vergangenen Jahrzehnts. Dem Bund ist es seither per Grundgesetz verboten, zum Beispiel unbürokratisch und schnell den Ausbau von Ganztagsschulen zu fördern. Der Bund darf nun zwar zurecht in Indonesien den Aufbau von Schulen finanzieren, in der Lausitz oder Lüneburger Heide aber leider nicht. Ob bei den einzurichtenden inklusiven Schulen, bei Ganztagsschulen oder der Lehrerausbildung - überall fehlen Geld und wissenschaftlich durchdachte länderübergreifende Programme. Deshalb ist das Kooperationsverbot für alle Bereiche des Bildungssystems abzuschaffen. Im Grundgesetz muss festgeschrieben werden, dass der Bund dauerhaft Finanzhilfen für die Leistungsfähigkeit und Weiterentwicklung des gesamten Bildungswesens geben kann.

Im Beamtenrecht hat die Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für das Beamtenrecht weitgehend auf die Bundesländer übertragen. Im Ergebnis haben 15 Länder und der Bund die Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes nicht mehr wie zuvor üblich auf die Besoldung ihrer Beamten übertragen. Die Folge ist ein regelrechter Flickenteppich in der Beamtenbesoldung. Besoldungsunterschiede von bis zu 14 Prozent sind leider Realität. Die Dienstherren müssen aufhören ihre einseitige Gesetzgebungskompetenz im Dienstrecht derart zu missbrauchen."


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