DGB/C. Falk
Die Drähte laufen heiß im Callcenter facts, das seit 2. Januar 2015 die Anrufe der DGB-Mindestlohn-Hotline annimmt. Knapp 3000 Anrufe sind bis zum 13.01. 2015 eingegangen. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell machte sich vor Ort in Magdeburg ein Bild von der Arbeitsweise des gewerkschaftsnahen Callcenters FACTS, das die Mindestlohn-Hotline für den DGB betreibt. Seit dem 2. Januar 2015 bis zum 13.01. sind täglich zwischen 250 und 450 Anrufe von Ratsuchenden eingegangen. Viele Fragen werden von verunsicherten Minijobbern quer durch die Branchen gestellt, die wissen wollen, ob der Mindestlohn auch für sie gilt.
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Manche berichten auch von sich anbahnenden Umgehungsstrategien ihrer Chefs. So werden den Beschäftigten zum Teil neue Verträge mit geringerer Stundenzahl vorgelegt, um nicht mehr zahlen zu müssen. Dennoch wird erwartet, dass die Beschäftigten weiterhin die gleiche Arbeit erledigen. Deshalb ist wichtig: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich ihre Arbeitszeit und was sie getan haben, selbst notieren, um gegebenenfalls Beweise für einen Gerichtsprozess zu haben.
Auch Naturalien werden den Beschäftigten angeboten, weil die Arbeitgeber nicht die kompletten 8,50 Euro pro Stunde zahlen wollen. So schilderte eine Solarium-Angestellte, dass ihr nur 6 Euro direkt, der Rest jedoch in "Bräunungsgutscheinen" ausgezahlt werden sollen. Ähnliches wurde von einer Beschäftigten erzählt, die in einer Sauna arbeitet.
Auch viele Arbeitgeber und Steuerberatungsbüros rufen die Hotline an, weil sie wissen wollen, wie man die Arbeitszeiten dokumentiert oder den Mindestlohn abrechnet. Dabei geht es unter anderem um Fragen zu Arbeitszeitkonten und zur Anrechenbarkeit von Zuschlägen. Der DGB sagt ganz klar: Diese Hotline ist für die Erstinformation der Beschäftigten da. Wer Gewerkschaftsmitglied ist oder wird, erhält von den zuständigen Gewerkschaften individuelle Rechtsberatung. Arbeitgeber wenden sich bitte an ihre Kammern und Verbände oder an die Hotline des Bundesarbeitsministerium.