Über 6,5 Millionen Menschen arbeiten im Niedriglohnsektor. So das Ergebnis einer Studie des Instituts für Arbeit und Qualifikation. Höchste Zeit, dass die Bundesregierung ihre Haltung zu Mindestlöhnen überdenkt.
Von Claus Matecki
Der DGB sieht sich in seinen Einschätzungen durch die Ergebnisse der IAQ-Studie zum Niedriglohnsektor bestätigt. Mit den Arbeitsmarktreformen Hartz I bis IV, die auch auf Betreiben der CDU und FDP eingeführt und sogar verschärft wurden, wuchs der Druck auf Beschäftigte und Löhne. Das Ergebnis ist ein ausgedehnter Niedriglohnsektor und damit für viele der Alltag ,Arm trotz Arbeit’. Die Zumutbarkeitsregeln, die Arbeitslosen vorschreibt, jeden noch so schlecht bezahlten Job bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit anzunehmen, beförderte die Lohnspirale nach unten. Inzwischen sind 1,4 Millionen Menschen bundesweit trotz Arbeit ergänzend auf Hartz IV angewiesen, weil sie prekär oder atypisch beschäftigt sind. Und das sozialversicherungspflichtige Normalarbeitsverhältnis wird für Berufseinsteiger zur Ausnahme.
Der DGB fordert deshalb die Eindämmung von Minijobs, Leiharbeit, befristeten Arbeitsverträgen, unfreiwilliger Teilzeit, Ein-Euro-Jobs, nicht Existenz sichernder Soloselbstständigkeit.
Zudem darf sich die Bundesregierung nicht länger dem gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro pro Stunde verweigern - der Fall der Löhne ins Bodenlose muss endlich unterbunden werden. Auch bei den Branchenmindestlöhnen blockierte die Union bis vor kurzem auf ganzer Linie. Inzwischen setzt sich zwar bei CDU/CSU die Erkenntnis durch, dass mit der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 heftige soziale Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt zu erwarten sind, wenn nicht gegengesteuert wird. Allerdings übernimmt nun die FDP – besonders Wirtschaftsminister Brüderle - jetzt die Rolle des Blockierers, wie jüngst das Beispiel Pflegemindestlohn zeigte.
Das kürzlich vorgelegte Sparpaket zeigt das wahre Gesicht der Bundesregierung: Sie belastet die Schwächsten und schont die Vermögenden und Arbeitgeber. Wer bei den arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumenten spart und die paritätische Finanzierung der Krankheitskosten endgültig aufgibt, hängt die Arbeitslosen ab, verschärft die vom IAQ dargestellte Lohnungerechtigkeit und greift den Sozialstaat an.