Spätestens ab Dezember 2012 dürfen Versicherungen Frauen und Männer nur zu gleichen Tarifen versichern. Bislang zahlten Frauen höhere Beiträge oder erhielten schlechtere Leistungen; der Europäische Gerichtshof hat dies nun untersagt Doch die jetzt befürchteten Milliardenrisiken für Unternehmen sind übertrieben, sagt DGB-Arbeitsrechtlerin Martina Perreng.
Stichtag ist der 21. Dezember 2012. Spätestens dann dürfen Versicherungen nur noch einheitliche Versicherungsverträge für Frauen und Männer anbieten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im April eine entsprechende Ausnahmeregelung in einer EU-Antidiskriminierungsrichtlinie kassiert.
Darin wurde den Versicherern eine unterschiedliche „Risikobewertung“ der jeweiligen Geschlechter zugebilligt. Die Folge: Frauen mussten in der Regel höhere Beiträge bei gleicher Leistung zahlen oder sie erhielten bei gleichen Beiträgen weniger Leistungen. In der Branche sorgt das für Aufruhr. Manche sehen die Vertragsfreiheit verletzt. Außerdem befürchten andere Milliardenrisiken für Unternehmen. Denn auch Betriebsrenten könnten von dem Urteil der Europäischen Richter betroffen sein. Würden Tarife und Leistungen nicht angeglichen, hätten Frauen künftig immer Anspruch auf höhere Leistungen.
Martina Perreng, Referatsleiterin Individualrecht beim DGB Bundesvorstand, hält die Befürchtungen für übertrieben.
Frage: Was bedeutet das Urteil des EuGH wirklich für die Betriebsrenten?
Martina Perreng: Tatsächlich ist davon auszugehen, dass die Entscheidungen auch bei der betrieblichen Altersversorgung zu gleichen Tarifen und Leistungen führen muss. Zwar gilt die vom EuGH aufgehobene Bestimmung nur für private Versicherungsverträge. Eine ähnliche Ausnahmevorschrift findet sich aber auch in der Richtlinie, die die Gleichbehandlung wegen des Geschlechts im Arbeitsleben regelt, und die damit auch die betriebliche Altersversorgung erfasst.
Info Recht: Zusammenfassung und Bewertung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 1. März 2011 in der Rechtssache C-236/09 v. 1. März 201. Artikel 5 Absatz. 2 der Richtlinie 2004/113/EG ist mit Wirkung vom 21. Dezember 2012 ungültig. Die Richtlinie soll den Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen umsetzen. Die Ausnahmeregelung erlaubte den Mitgliedgliedsstaaten, Unterschiede bei Prämien und Leistungen zulassen, sollte das Geschlecht bei einer Risikobewertung ein bestimmender Faktor sein.
Der EuGH hält die Ausnahmevorschrift der Richtlinie für private Versicherungen mit dem im EU-Vertrag festgelegten absoluten Gleichbehandlungsgrundsatz für unvereinbar. Damit, ist nicht zu erwarten, dass er eine andere Auffassung zur entsprechenden Vorschrift zur betrieblichen Altersversorgung hat.
Müssen Unternehmen tatsächlich mit einer Klageflut von Frauen und mit Milliardenzahlungen rechnen – oder warum schlägt die Versicherungswirtschaft so laut Alarm?
Die Aufregung kann ich nicht so recht verstehen. Die Versicherungswirtschaft hat die Möglichkeit, die Tarife entsprechend dem Urteil anzupassen – es wird also eine „Mischkalkulation“ geben müssen. Dazu haben sie bis zum Dezember 2012 Zeit. Zudem verlangt das Urteil keine Anpassung bereits abgeschlossener Verträge - zumindest nicht ausdrücklich. In der betrieblichen Altersversorgung sind im Übrigen gleiche Leistungen und Tarife sehr weit verbreitet, weil dort traditionell eine kollektive und keine individuelle Betrachtungsweise vorherrscht.
Wie bewertet der DGB das Urteil des EuGH? Schließlich setzen sich die Gewerkschaften seit jeher vehement für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat sich immer für Unisextarife ausgesprochen und von Anfang an die Forderung erhoben, dass bei der zusätzlichen Altersvorsorge solche Tarife Standard sein müssen. Bei den Riesterverträgen konnte das auch durchgesetzt werden. Jetzt muss das endlich zum allgemeinen Standard werden.