Deutscher Gewerkschaftsbund

29.11.2018
klartext 42/2018

Neuer Steuerraub mit Phantomaktien

Mit dem Handel sogenannter „Phantomaktien“ sollen sich Banken, Händler und Investoren in den USA zu Unrecht Millionen an Steuerrückerstattungen vom deutschen Fiskus erschlichen haben. Das zeigt erneut, wie betrugsanfällig das deutsche Steuersystem ist. Der DGB-klartext fordert deshalb klare gesetzliche Regelungen und durchsetzungsfähige Behörden um solche Raubzüge zu stoppen.

Zwei goldene Würfe liegen auf einem Papier mit der Abbildung eines im Sinkflug befindlichen Börsenkurses

Colourbox.de

Neuer Finanzskandal

Nach dem bisher größten Steuerbetrug der Geschichte rund um die „Cum-Ex“ und „Cum-Cum“-Geschäfte, steckt die Finanzbranche jetzt in ihrem nächsten Skandal: Mit sogenannten Aktienhinterlegungsscheinen sollen Banken, Händler und Investoren in den USA zu Unrecht Millionen an Steuerrückerstattungen vom deutschen Fiskus erschlichen haben. Dahinter stecken offenbar enorme kriminelle Energien. Eine Warnung der US-Börsenaufsicht über solche Geschäfte an deutsche Behörden gab es allerdings bereits vor 4 Jahren. Gestopft wurde das Schlupfloch dennoch nicht. Erst aufgrund von Medienberichten handelten die Behörden nun.

Amerikanische Aktienhinterlegungsscheine

Der Hintergrund: Die amerikanischen Aktienhinterlegungsscheine (American Depositary Receipts, ADR) wurden geschaffen, um den Handel mit ausländischen Aktien in den USA zu ermöglichen. Das Volumen dieser Wertpapiere beläuft sich in den USA auf etliche Billionen Dollar. Hinter etwa fünf Prozent aller Papiere stehen Aktien deutscher Unternehmen. Institutionelle Investoren, wie BlackRock, sind hier dick im Geschäft.

Handel mit "Phantomaktien"

Eine bestimmte Form von ADRs sind die sogenannten pre-released ADR – eine Art von Zertifikaten, die es US-Investoren erlauben, ausländische Aktien zu kaufen, bevor sie überhaupt emittiert worden sind. Diesen ADR liegen also (noch) gar keine realen Aktien zugrunde, weshalb auch von „Phantomaktien“ die Rede ist.

Diagramm: Strafzahlungen verschiedener Banken, die an den "Phantomaktien" mitverdient haben

Quelle: U.S. Securities and Exchange Commission.

Erheblicher finanzieller Schaden für den Staat

Soweit so legal. Kriminelle Investoren haben die Phantomaktien jedoch dazu genutzt, deutschen und anderen Steuerbehörden vorzugaukeln, sie seien im Besitz der realen Aktien. So konnten sie eine Erstattung der Kapitalertragssteuer erwirken, obwohl niemals Steuern bezahlt wurden. Der Schaden für den deutschen Fiskus lässt sich bisher nicht genau beziffern. Die Rede ist von einem dreistelligen Millionenbetrag. Durch das digitale Erstattungsverfahren wurde es den Betrügern dabei besonders leicht gemacht. Dieses wurde nun vorerst gestoppt.

Strafzahlungen verhängt

Die Beute wurde zwischen Banken, Wertpapierhändlern und Investoren geteilt. Mit von der Partie waren wohl Tochtergesellschaften der Deutschen Bank und die Citibank. Weil diese Geschäfte auch in den USA illegal sind, haben US-Behörden die Banken mittlerweile zu Strafzahlungen in Höhe von 173 Millionen US-Dollar verdonnert. Die Deutsche Bank musste 75 Millionen, die Citibank 39 Millionen Dollar zahlen (siehe Grafik). Gegen andere Institute, wie JP Morgan, wird noch ermittelt.

Schluss mit Raubzug der Investoren

Der Skandal rund um die Phantomaktien zeigt erneut, wie betrugsanfällig das deutsche System ist. Die Kriminellen waren weltweit aktiv, aber offensichtlich funktioniert der Betrug besonders in Deutschland gut. Anhand eines Abgleiches des erstatteten Steuervolumens mit der Anzahl der ADR, hätten die Steuerbehörden Auffällig-keiten erkennen müssen. Die Bundesregierung muss nun für eine lückenlose Aufklärung sorgen. Es braucht zwingend durchsetzungsfähige Behörden mit ausreichend Personal, eine bessere internationale Kooperation sowie klare gesetzliche Regelungen, um solche Geschäfte zu verhindern. Es muss Schluss sein mit dem Raubzug der reichen Investoren zu Lasten der Gesellschaft.



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