Deutscher Gewerkschaftsbund

18.02.2016
klartext 07/2016

Keine Ausnahmen beim Mindestlohn für Flüchtlinge

Die CDU forderte in dieser Woche weitere Ausnahmen vom Mindestlohn: Diesmal für Flüchtlinge. Sie sollten in den ersten sechs Monaten nach Arbeitsaufnahme keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben – genau wie bisher schon die hiesigen Langzeitarbeitslosen.

Die Arbeitgeber sahen sofort ihre Chance das Gesetz zu verändern und verlangten gar eine generelle Verlängerung dieser Regel auf 12 Monate. Angeblich soll diese Ausnahme für mehr Integration in den Arbeitsmarkt sorgen. Welch' Irrglaube das ist, zeigen jedoch die bisherigen Erfahrungen mit Menschen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind: Sie blieben weiterhin weitgehend chancenlos auf dem Arbeitsmarkt. Hier geht es um etwas anderes: In Wahrheit sollen die Flüchtlinge dafür herhalten, das Mindestlohngesetz weiter zu durchlöchern.

Entlohnung von Praktika - vor und nach Einführung des Mindestlohn

Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sind die durchschnittlichen Vergütungen für Praktika deutlich gestiegen. DGB

Unterbietungswettbewerb darf es nicht geben

Sonderregelungen für Flüchtlinge beim Mindestlohn widersprechen nicht nur dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, indem sie zu Arbeitnehmern zweiter Klasse gemacht werden. Zudem käme es auch zu einer gefährlichen sozialen Spaltung der Arbeitnehmerschaft, die besonders auf den Schutz des Mindestlohns angewiesen sind: Während die einen seit einem Jahr froh sind, wenigstens 8,50 Euro pro Stunde zu verdienen, kommen andere, die dieselbe Arbeit für sechs Euro verrichten? Nein: Einen Unterbietungswettbewerb darf es nicht geben, sondern es braucht echte Integration in den Arbeitsmarkt zu fairen Bedingungen.

Geflüchtete im Praktikum als Billigarbeitskräfte

Nachdem der Druck von Gewerkschaften, Opposition und SPD auf diesen CDU-Vorstoß zu groß wurde, milderten ihn die Christdemokraten ab. Nun machte man sich an die Praktika heran. Auch hier hat sich der DGB von Anfang gegen Ausnahmen bei freiwilligen Praktika ausgesprochen. Schließlich sollte endlich Schluss sein mit der Generation Praktikum und der Ausbeutung der jungen Leute. Schlimm genug, dass für freiwillige Praktika bis zu drei Monaten kein Mindestlohn gezahlt werden muss. Nun will die CDU sogar Flüchtlinge vom Mindestlohn ausnehmen, die bis zu einem halben Jahr Praktikum machen. Ein Einfallstor: Statt Flüchtlingen perspektivreiche Ausbildungen anzubieten, könnten sie auf diese Weise zu neuen Billigarbeitskräften werden.

Integration statt Spaltung

Der DGB lehnt jede weitere Ausnahme beim Mindestlohn strikt ab. Die CDU sollte nicht der Spaltung das Wort reden, sondern alles für eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt tun. Die Gewerkschaften haben dazu Vorschläge gemacht.


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