Deutscher Gewerkschaftsbund

22.04.2010
MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte 4/2010

Politik der leeren Kassen - Sozialstaat in Gefahr

Die Krise der öffentlichen Finanzen ist überall gegenwärtig – und das immerzu. Gefühlt fast ein ganzes Leben, tatsächlich mindestens seit den späten 1980er Jahren. Das Ausbügeln der Finanzkrise hat gekostet und kostet noch. Zuvor war der deutsch-deutsche Vereinigungsprozess teuer. Beides kostet Geld und das mit gutem Grund, auch wenn das Prinzip der Verteilungsgerechtigkeit mehr als einmal mit Füßen getreten wurde.

Auf Einnahmen aus einkommensbezogenen Steuern von Privaten und Unternehmen wird regelmäßig verzichtet. Seit den 1980er Jahren sind Steuersenkungen an der Tagesordnung. Der Spitzensteuersatz auf hohe Einkommen sank von 56 Prozent in der Ära Kohl/Genscher auf 42 Prozent in der Ära Schröder/Fischer. Ausnahme ist allenfalls die so genannte Reichensteuer von zusätzlichen 3 Prozent auf wirklich reichliche Einkommen. Mit 15 Prozent ist der Körperschaftsteuersatz niedrig wie nie. Begründung: Steuersenkungen brächten Wachstum und das erhöhe die Steuereinnahmen. Der Einnahmenverzicht soll sich über Steuersenkungen quasi selbst finanzieren.

Es wird knapp für die Kommunen

Die Zeit läuft: Ab 2020 dürfen die Länder zur Finanzierung ihrer Aufgaben kaum noch Kredite aufnehmen. Um die sogenannte Schuldenbremse einzuhalten, muss so viel gespart werden wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik. DIGITALstock/ S. Bober

Tatsächlich war das nie der Fall. Da ist es schon verwunderlich, dass sich trotz dieser erfahrungsgesättigten Empirie das steuerpolitische Credo nicht ändert. Das belegt auch der Titel des jüngsten Gesetzes für Steuersenkungen: Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Auch dieses Gesetz wird das Wachstum und die Dynamik hin zu mehr Einnahmen nicht beschleunigen, sondern es beschleunigt die Dynamik der öffentlichen Verarmung.

Die Errungenschaften des Sozialstaats stehen zur Disposition

Weil aber der Verzicht auf Steuereinnahmen aus Sicht derselben Steuersenkungsverfechter keinesfalls zu mehr öffentlicher Verschuldung führen darf, hat sich eine übergroße Koalition im Sommer letzten Jahres selbst eine starre Sparmechanik ins Grundgesetz geschrieben: die so genannte Schuldenbremse. Ab 2016 darf der Bund und ab 2020 dürfen die Länder nahezu keine Kredite zur Finanzierung ihrer Aufgaben mehr aufnehmen. Um die selbstverordnete Verfassungsregel einzuhalten, muss so viel gespart werden wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik. Allein für den Bund bedeutet dies – wie Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) offen darlegt – zusätzliche Einsparungen von 10 Milliarden Euro pro Jahr – 2012 also 20 Milliarden., 2013 etwa 30 Milliarden usw. Das sind in 2011 Einsparungen in Höhe der Gesamtetats des Wirtschafts- und des Familienministeriums, ab 2013 kommt der Etat des Bildungs- und Forschungsministeriums hinzu, bis 2015 wird auch noch der Gesamtetat des Ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dran glauben müssen. Das ist eine völlig neue Dimension des Abbaus staatlicher Aufgaben.

Deutschland überspannt den Bogen

Dabei besteht weder die Not, Steuern zu senken noch ein absolutes Verschuldungsverbot durchzusetzen. Deutschland liegt im europäischen Erhebungsvergleich bei nahezu allen Steuerarten im Mittelfeld – manchmal sogar weit im unteren Bereich. Die Verfechter der Schuldenbremse suggerieren mit einigem Erfolg, dass Verschuldung grundsätzlich nicht (mehr) tragbar sei und künftige Generationen keinesfalls mit den Folgen der heutigen Verschuldung konfrontiert werden dürften. Beide Argumentationsfiguren sind weder politisch noch wissenschaftlich haltbar.

Magazin für Beamtinnen und Beamte

Außerdem in Heft 4/2010:

 

  • Professor Rudolf Hickel über die Krise, öffentliche Finanzen und eine "nachhaltige Finanzpolitik"
  • Übertragung des Tarifergebnisses für Bund und Kommunen auf die Beamtinnen und Beamten
  • Verpasste Chancen: Kaum fortschrittliche Ansätze im geplanten Beamtengesetz für Rheinland-Pfalz.

Weitere Informationen: www.beamten-magazin.de

Um die Finanzierbarkeit von Staatsverschuldung beurteilen zu können, ist nämlich nicht die absolute Höhe ausschlaggebend, auch wenn einem angesichts der absoluten Zahl gelegentlich schwindlig werden könnte – aber Staatsschulden sind nun mal keine privaten Schulden. Für die Beurteilung der Staatsverschuldung ist allein die Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) maßgebend. Davon hängt auch die mittel- und langfristige Finanzierbarkeit ab. Solange die Wachstumsrate der Staatsverschuldung derjenigen des Produktionspotenzials entspricht, wird weder die Schuldenquote erhöht noch werden die Ausgabenspielräume eingeschränkt. Es kommt nicht auf das absolute Schuldenniveau an, sondern lediglich auf die Stabilisierung der Schuldenquote. Die restriktiven und willkürlich festgelegten EU-Maastricht-Kriterien lassen ein Defizit von 3 Prozent des BIP und einen Schuldenstand von 60 Prozent des BIP zu. Deutschland hingegen überspannt den Bogen drastisch: Künftig ist im Bund nur noch ein Defizit von 0,35 Prozent des BIP und ein Schuldenstand von deutlich unter 20 Prozent des BIP zulässig.

Zweifelhafte Generationengerechtigkeit

Noch fragwürdiger ist allerdings der Verweis auf die vermeintlich finanzpolitische Drangsalierung künftiger Generationen durch zu hohe Zinsbelastungen. Die drastischen Sparmaßnahmen werden die Qualität von Infrastruktur, Daseinsvorsorge, Bildung, sozialer Absicherung usw. verschlechtern und massiv zu Lasten künftiger Generationen gehen: Lebenschancen schmälern, Bildung polarisieren, Infrastruktur zerstören. Man denke nur an die heute schon maroden Krankenhäuser oder Straßen und die unzureichende personelle und Sachausstattung von Kitas und Schulen. Ganz vergessen wird, dass Tilgungs- und Zinsleistungen von den Steuerzahlern derselben Gesellschaft aufgebracht werden, deren Mitglieder die Empfänger der Zahlungen als Kreditgläubiger sind.

Widerstand muss aus den Kommunen kommen

Am Ende bleibt also nicht viel Rationales übrig, wenn man sich die derzeitige Debatte über die Staatsfinanzen ansieht. Was kann man dagegen tun? Ein Ansatzpunkt findet sich in den Kommunen, denn dort werden die Auswirkungen dieser Politik zuerst spürbar werden. Viele Investitionen werden unterbleiben, wenn sich die Bundesregierung durchsetzt und Kommunen und Länder keinen Widerstand leisten. Sie darin zu bestärken, ist derzeit erste Bürgerpflicht.


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