Deutscher Gewerkschaftsbund

16.11.2012
Arbeitsmarkt auf den Punkt gebracht 03/2012

Arm trotz Arbeit: Aufstocker sind wesentlicher Teil des Hartz IV-Systems

Mehr als eine Million Menschen arbeiten und stocken ihr Gehalt durch Hartz-IV-Leistungen auf. Ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde würde diesen Menschen helfen und zugleich die Ausgaben für Hartz IV um mehrere Milliarden Euro senken.

Im Hartz IV-System sind bei weitem nicht alle Leistungsempfänger arbeitslos. Im Juli 2012 waren von knapp 4,5 Mio. Hartz IV-Empfängern im erwerbsfähigen Alter (15 – 64 Jahre) „nur“ 2 Mio. Menschen arbeitslos. Hartz IV dient also nicht nur zur Sicherstellung des Existenzminimums für Menschen ohne Arbeit, sondern auch für diejenigen, die trotz ihrer Erwerbstätigkeit kein Einkommen erzielen, mit dem sie ihren Lebensunterhalt und ggf. den ihrer Familie sicher stellen können. Hartz IV ist für diese Menschen ein Kombi-Einkommen, mit dem sie ihren Lohn aufstocken. Demzufolge werden sie als Hartz IV-Aufstocker bezeichnet.

Ein Vergleich der Entwicklung der Zahl der Aufstocker und der Gesamtzahl erwerbsfähiger Hilfebedürftiger zeigt einen auffälligen Trend. Im Zuge der konjunkturellen Erholung nach Überwindung der Wirtschaftskrise 2008/09 nimmt die Zahl erwerbsfähiger Leistungsempfänger in den letzten Jahren leicht ab. Bei den Aufstockern ist hingegen im Trend eine gegenläufige Entwicklung festzustellen. Ihre Zahl steigt, obwohl eigentlich eine parallele Entwicklung zur Gesamtzahl der Leistungsempfänger zu erwarten wäre.

Mehr Aufstocker trotz insgesamt sinkender Hartz IV-Empfängerzahlen
Statistik: Mehr Aufstocker trotz insgesamt sinkender Hartz IV-Empfängerzahlen

Quelle: BA-Statistiken

Die anhaltend hohe und im Trend steigende Zahl der Aufstocker ist ein weiterer Beweis für die Aufblähung des Niedriglohnsektors in Deutschland. Wenn immer mehr Menschen nur Arbeit im Niedriglohnsektor finden – inzwischen arbeitet fast jeder vierte Erwerbstätige für Bruttostundenlöhne von max. 9,54 Euro (Westdeutschland) bzw. 7,04 Euro (Ostdeutschland) – dann ist die Aufstockung des Niedriglohns mit Hartz IV-Leistungen unerlässlich, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Im Juli 2012 waren 1,32 Mio. ALG II-Empfänger erwerbstätig, davon 557.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Rund 350.000 Menschen arbeiten sogar Vollzeit, verdienen aber so wenig, dass sie ergänzend auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sind. Gerade Hartz IV-Armut trotz Vollzeiterwerbstätigkeit ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Das Signal von Armut trotz Vollzeiterwerbstätigkeit ist gesellschaftspolitisch verheerend, gerade mit Blick auf die nachwachsende Generation. Zugleich zeigt es, dass Hartz IV-Empfänger mitnichten arbeitsunwillig und „kühle Kalkulierer“ sind, die mit dem Taschenrechner überlegen, ob sich Arbeit für sie überhaupt lohnt.

Wirtschaftspolitisch ist es verheerend, wenn Hartz IV faktisch als Kombilohn von Unternehmen missbraucht wird. Hartz IV-Leistungen wirken auf diese Weise wie ein unbefristeter Lohnkostenzuschuss, der dann besonders hoch ist, wenn die Unternehmen niedrige Löhne zahlen. Durch Dumpinglöhne wird aber der Wettbewerb zu Lasten fair zahlender Mitbewerber verzerrt. Eine Beendigung des Missbrauchs von Hartz IV durch das Aufstockerunwesen ist zugleich ein Beitrag für mehr Ordnung und Wettbewerbsgleichheit am Arbeitsmarkt.

II. Entwicklung der Aufstockerzahlen ist regional unterschiedlich

Da die Verteilung von Niedriglöhnen in Deutschland regional sehr unterschiedlich ist (siehe arbeitsmarkt aktuell 6/2012: "Vollzeitbeschäftigte mit Niedriglohn") und einen Schwerpunkt in Ostdeutschland aufweist, ist auch die regionale Verteilung der Aufstocker sehr unterschiedlich. Im Osten leben deutlich mehr Hartz IV-Aufstocker, wobei im Zeitablauf in den letzten Jahren eine stärkere Zunahme im Westen festzustellen ist. Der Westen „holt also auf“ beim Zuwachs an arbeitenden Armen. Während weite Teile Ostdeutschlands bereits seit der Wiedervereinigung „Niedriglohnland“ sind, droht der Westen ebenfalls in manchen Regionen abzugleiten.

In Relation zu allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag die bundesweite Aufstockerquote im Sommer 2011 bei 2,7 Prozent. Während in Berlin bereits 6,7 Prozent der Beschäftigten zu den Aufstockern zählten und Mecklenburg-Vorpommern sowie Sachsen mit 5,2 Prozent folgen, ist die Situation in Süddeutschland weitaus günstiger. Die Hartz IV-Bedürftigkeit der Beschäftigten lag in Bayern bei 1,2 und in Baden-Württemberg bei 1,4 Prozent. Somit ist das Verarmungsrisiko von Erwerbstätigen in Berlin etwa fünf Mal höher als in Süddeutschland. Das Verarmungsrisiko in Westdeutschland hat sich dabei zuletzt erhöht und somit das Gefälle zum Osten etwas verringert.

Anteil beschäftigter Hartz IV-Empfänger an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 2007 bis 2011
Statistik: Anteil beschäftigter Hartz IV-Empfänger an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 2007 bis 2011

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen

III. Hohe Kosten für Bund und Kommunen durch Aufstocker

Die Aufstockung nicht Existenz sichernder Löhne ist für Bund wie Kommunen sehr teuer. Für beide müssen letztlich die Steuerzahler haften oder sie werden durch die Anhebung kommunaler Gebühren bzw. die Streichung kommunaler freiwilliger Leistungen indirekt zur Kasse gebeten. Eine Zurückdrängung der Zahl der Aufstocker durch höhere Löhne würde also unmittelbar die Kassen von Bund und Kommunen entlasten. In 2010 wurden nur für sozialversichert beschäftigte Aufstocker knapp 4 Mrd. Euro aufgewendet. Davon entfallen 2,24 Milliarden Euro auf Kosten der Unterkunft und Heizung sowie knapp 1,7 Mrd. für die Regelleistung zum Lebensunterhalt. Die Unterkunftskosten werden größtenteils von den Kommunen bezahlt, der Bund ist hier Ko-Finanzier, während er die Kosten der Regelleistung komplett übernimmt.

Die Unterkunftskosten und damit die Belastung der Kommunen sind deshalb so hoch, weil vorhandenes (Erwerbs-)Einkommen immer zuerst die Aufwendungen des Bundes mindert. Erst wenn die Hartz IV-Bedürftigkeit komplett überwunden werden kann, sind auch die Kommunen finanziell aus dem Schneider. Dieses sog. vertikale Anrechnungsverfahren bewirkt, dass für etwa 250.000 Aufstocker der Bund keinerlei Leistungen mehr erbringt, sondern nur noch die Kommunen über die Unterkunftskosten. Das heißt, für Kommunen besteht ein unmittelbares Eigeninteresse, Aufstocker in komplett Existenz sichernde Arbeit zu vermitteln.

Die Leistungen für Hartz IV-Aufstocker machen mittlerweile bei steigendem Trend 31,4 % der Gesamtzahlungen an Hartz IV-Haushalte aus. D.h. ein knappes Drittel der Hartz IV-Ausgaben entfällt auf die Aufstocker. Dieser Anteil schwankt ebenfalls regional – von gut einem Viertel der Gesamtaufwendungen in Hamburg bis zu gut 35 % in Sachsen. In den süddeutschen Ländern werden rund 30 % der Hartz IV-Gesamtausgaben für Aufstocker verwendet. Berücksichtigt man nur die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, dann liegen die Kosten der Aufstockung für diesen Personenkreis bei etwa 11 % der gesamten Hartz IV-Aufwendungen. Seit 2007 sind diese Kosten um drei Prozentpunkte gestiegen, während die Gesamtaufwendungen des Hartz IV-Systems etwas gesunken sind.

IV. DGB-Vorschläge im Kontext Aufstockung von Hartz IV-Leistungen
    1. Die wesentlichste Maßnahme zur Eindämmung des Aufstockerunwesens ist die flächendeckende Einführung von Mindestlöhnen. Wenn Gewerkschaften und Arbeitgeber keine Mindestlohnvereinbarung treffen (können), muss ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro als unterste Auffanglinie greifen. Damit würde das Hartz IV-System in Milliardenhöhe entlastet, denn die meisten der Aufstocker verdienen unterhalb dieses Stundenlohns. Selbst wenn bei Teilzeitarbeit eine komplette Überwindung der Hilfebedürftigkeit nicht gelingt, werden die Aufwendungen doch erheblich geschmälert.
    2. Der DGB fordert einen Ausbau der Hartz IV vorgelagerten sozialen Sicherung. Sowohl die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld sollte in ihrer Schutzwirkung verbessert werden (siehe: "Jeder vierte Erwerbslose rutscht sofort in Hartz IV") , als auch das Kindergeld sowie das Wohngeld ausgebaut werden. Beim Kindergeld schlägt der DGB einen einkommensabhängigen Kindergeldzuschlag vor, der großzügiger und unbürokratischer ist als der derzeitige Kinderzuschlag (siehe arbeitsmarkt aktuell 8/2009: "Kinderzuschlag ausbauen") Das Wohngeld sollte unter Einschluss der Heizkosten sowie unter stärkerer Berücksichtigung der Kinderzahl erhöht werden, so dass Geringverdiener unter Hinzunahme von Kindergeld und Wohngeld ihre Hartz IV-Bebedürftigkeit komplett überwinden können.
    3. Ein Abbau des West-Ost-Lohngefälles ist zugleich ein Mittel zum Abbau der Aufstockerzahlen. Gleiche Löhne sind nicht nur ein Beitrag zur innerdeutschen Gerechtigkeit, sondern auch zur Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen durch ungerechtfertigte Lohnunterschiede.
    4. Die bisherige vertikale Einkommensanrechnung im Hartz IV-System sollte durch eine horizontale ersetzt werden in der Weise, dass vorhandenes Einkommen gleichmäßig auf Regelsätze (Bund als Finanzier) sowie Unterkunftskosten (größtenteils Kommune als Finanzier) angerechnet werden. Damit erhalten Bund wie Kommunen gleiche finanzielle Anreize, an der Beseitigung der Hilfebedürftigkeit mitzuwirken.

 

 


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