Deutscher Gewerkschaftsbund

23.08.2012

Lohndumping durch Werkverträge

Schweinehälften schneiden im Akkord, Lagerarbeiten und Flaschen sortieren für eine Pauschale: Weil Lohndumping durch Leiharbeit schwieriger wird, setzen Firmen nun öfter auf Werkverträge. Reguläre Beschäftigung wird so durch schlechter bezahlte Arbeitskräfte ersetzt.

Mann in Warenlager / Lagerist

Auch in Warenlagern und Sortieranlagen werden inzwischen vermehrt Werkverträge abgeschlossen. Colourbox

Lohndumping durch Leiharbeit wird für Unternehmen zunehmend schwieriger. Zum einen hat das Bundesarbeitsgericht die Dumping-Tarifverträge mit der „christlichen“ Tarifgemeinschaft CGZP gekippt. Zum anderen haben die DGB-Gewerkschaften unter anderem mit dem Mindestlohn in der Leiharbeit tarifpolitische Zeichen gesetzt.

Jetzt suchen Unternehmen neue Wege, reguläre Beschäftigung durch schlechter bezahlte Arbeitskräfte zu ersetzen. Ihr neuester Trick sind Werkverträge. Mit Werkverträgen vergeben Unternehmen einen Auftrag über die Anfertigung eines „Werks“ und zahlen dafür in der Regel eine Pauschale.

Schweinehälften schneiden für eine Pauschale

Im Handwerk, in der Wissenschaft oder in der Kreativwirtschaft sind Werkverträge durchaus üblich – und können für einmalige Werks- und Dienstleistungen Sinn machen. „Wenn aber ein Schlachter Schweinehälften schneidet oder ein Lagerarbeiter Flaschen sortiert, dann ist das die typische Arbeit eines Festangestellten“, kritisiert Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Doch genau an solchen Arbeitsplätzen werden Werkverträge in der Lebensmittelwirtschaft längst im großen Stil eingesetzt. Güster kennt beispielsweise den Fall eines Getränkeunternehmens, das Werkverträge für das Sortieren von Leergut vergibt: mit einem Pauschalvertrag für 2000 Paletten.

Werkverträge auch in der Industrie

Werkverträge schließen Unternehmen entweder mit einzelnen Arbeitskräften oder mit Subunternehmern. Eigentlich müssten die Werkvertragsnehmer ihre Arbeitszeit und ihren Arbeitsort selbst bestimmen können und dürften nicht fest in die Betriebsabläufe des Auftraggebers eingebunden sein. In der Realität sieht das aber oft anders aus – Werksvertragsnehmer arbeiten häufig wie normale Arbeitnehmer. Bei BMW in Leipzig stehen Werkvertragsnehmer laut einer Untersuchung der Otto-Brenner-Stiftung teilweise mit am Fließband. Insgesamt arbeiten rund 30 Prozent der Belegschaft bei BMW-Leipzig mit Werkvertrag. Ganze Abteilungen auf dem Produktionsgelände sind offiziell Subunternehmer mit Werkvertrag.

Missbrauch dem Zoll melden

Ob es sich bei einer Tätigkeit tatsächlich um einen echten Werkvertrag handelt, kontrolliert der Zoll. Doch der kann nicht überall sein – und ohne Informationen über konkrete Betriebsabläufe sind die Unterschiede zwischen Werkvertrag, Leiharbeit und Scheinselbstständigkeit schwer zu erkennen. Die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat in einer Handlungshilfe für Betriebsräte zusammengefasst, wie man den Missbrauch von Werkverträgen erkennt. Der DGB fordert in einer Stellungnahme außerdem, Werkverträge und Leiharbeit gesetzlich klarer voneinander abzugrenzen.

Kein Tarif, sondern litauische Löhne

Das Problem: Erwerbstätige mit Werkvertrag sind rechtlich nichts anderes als Solo-Selbstständige. Sie müssen sich deswegen selbst kranken- und pflegeversichern und selbst für ihre Alterssicherung sorgen. Außerdem würden mit Werkverträgen oft Regelungen des Kündigungsschutzes unterlaufen, kritisiert die Abteilung Arbeitsmarktpolitik des DGB.

Und selbst wenn ein Subunternehmen den Werkvertrag unterzeichnet hat, sieht es für dessen Angestellte nicht viel besser aus: Sie werden im Auftrag gebenden Betrieb neben der Stammbelegschaft eingesetzt, aber oft deutlich schlechter bezahlt. De facto sind sie oft nichts anderes als Leiharbeiter. Mit einem Unterschied: Sie können noch schlechter bezahlt werden, weil für sie weder Leiharbeitstarif noch Equal-Pay-Regelungen gelten. Das hat sich beispielsweise ein großes schwedisches Möbelhaus zunutze gemacht: In einem seiner Zentrallager in Dortmund wurde 2011 die gesamte Nachtschicht von einer litauischen Firma mit Werkvertrag erledigt. Dafür gab es eine Pauschale je abgeladenen Container. Die litauischen Arbeiter wurden erst in ihrem Heimatland mit litauischen Löhnen bezahlt – deutscher Tariflohn oder Nachtzuschläge: Fehlanzeige.


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