Deutscher Gewerkschaftsbund

05.12.2017

Betriebsrätepreis 2017: Das sind die Nominierten

Eine Wohnungsbaugenossenschaft für die Beschäftigten gründen, sich ein Mitspracherecht beim Verkauf des Unternehmens sichern oder ein neues Schichtmodell durchboxen: Das sind nur drei von 12 herausragenden Projekten, die in das Rennen um den Deutschen Betriebsrätepreis 2017 gehen. Wir stellen die Nominierten vor. 

Gruppe junger Menschen stehen lachend im Kreis und legen ihre Hände aufeinander

DGB/rawpixel/123rf.com

Betriebsratsarbeit ist wichtig und unverzichtbar - wird aber oft viel zu wenig gewürdigt. Um das zu ändern wird jedes Jahr der Deutsche Betriebsrätepreis, kurz DBRP, vergeben. Er verschafft der Arbeit von engagierten Interessenvertretungen die Aufmerksamkeit, die sie verdient und zeichnet besonders gelungene und innovative Projekte aus.

In diesem Jahr haben sich 77 Projekte beworben, 12 davon hat die Jury nominiert. Wer gewonnen hat, wird am 14. Dezember 2017 bei einer feierlichen Preisverleihung im Rahmen des Deutschen Betriebsrätetages bekannt gegeben. Neben drei Hauptpreisen gibt es Sonderpreise in den Kategorien "Zukunftssicherung", "Gute Arbeit" und "Innovative Betriebsratsarbeit".

Wir stellen die 12 preisverdächtigen Projekte in alphabetischer Reihenfolge vor.

Deutscher Betriebsrätepreis 2017: Die Nominierten

 

  • Airbus: Die eigenen Weiterbildungsbildungswünsche umsetzen

    Präsentation am Flipchart

    DGB/georgerudy/123rf.com

    Die eigenen Weiterbildungswünsche realisieren, auch wenn es dafür im Betrieb zur Zeit keinen Bedarf gibt: Das ist für die Beschäftigten von Airbus jetzt möglich. Auf Grundlage eines bestehenden Tarifvertrags hat der Betriebsrat das Projekt „Learning4me“ entwickelt und dazu eine Gesamtbetriebsvereinbarung verhandelt. Danach werden grundsätzlich alle Maßnahmen mit anerkannten und zertifizierten Abschlüssen vom Arbeitgeber gefördert, mit einer Maximaldauer von bis zu vier Jahren - unabhängig vom betrieblichen Bedarf.

    Der Gesamtbetriebsrat hat durchgesetzt, dass jedes Jahr mindestens 50 solcher Maßnahmen durchgeführt werden können und dass die Beschäftigten zur Finanzierung ein zinsloses Darlehn in Höhe von 2.500 Euro vom Arbeitgeber bekommen. Bei erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung muss das Geld nicht zurückgezahlt werden. Und: Über die Teilnahme an dem Projekt entscheidet nicht der Vorgesetzte, sondern ein unabhängiges Gremium.

    Ziel des Projekts ist es, die bislang zum Teil als ungerecht empfundene Teilhabe an persönlicher beruflicher Weiterbildung zu verbessern und so die Motivation der Mitarbeiter zu steigern.

    Weitere Infos: www.bund-verlag.de

  • B. Braun Melsungen: Voller Einsatz für Beschäftigte mit Tätigkeitseinschränkungen

    Bunte Pillen vor weißem Hintergrund

    DGB/Chirawan Somsanuk/123rf.com

    Demographischer Wandel und eine längere Lebensarbeit, Schichtarbeit und höhere psychische Belastungen: Bei B. Braun, einem deutschen Pharma- und Medizintechnik-Unternehmen, nahm die Zahl der Beschäftigten, die aufgrund einer Krankheit nur noch eingeschränkt Tätigkeiten übernehmen konnten, zu. Passende Arbeitsplätze für diese Menschen, so genannte leistungsgewandelte Beschäftigte, zu finden, wurde immer schwieriger.

    Der Betriebsrat entwickelte deshalb, gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertung und der Personalabteilung, einen standardisierten Leitfaden, der allen Beteiligten ein Werkzeug für die Integration der leistungsgewandelten Beschäftigten an die Hand gibt. Außerdem handelte er eine Betriebsvereinbarung aus, die sich unter anderem mit der Analyse der Ursachen und der Prüfung verschiedener Maßnahmen beschäftigt.

    Vorrangiges Ziel des Projekts ist es, dass die leistungsgewandelten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Hilfe von unterstützenden Maßnahmen in ihren bisherigen Teams bleiben können. Außerdem soll die psychische, physische und soziale Gesundheit der Beschäftigten gefördert werden.

    Weitere Infos: www.bund-verlag.de

  • Berkenhoff: Mitbestimmung beim Verkauf des Unternehmens

    Nahaufnahme Handschlag zweier Geschäftleute

    DGB/Kittisak Jirasittichai/123rf.com

    "Heuschrecken", Unternehmensberatungen und Landesbanken als Eigner, ein geplatzter Verkauf an einen strategischen Investor im Jahr 2011: Die Beschäftigten der Berkenhoff haben unruhige Zeiten hinter sich, als 2014/2015 ein neuer Verkaufsprozess ansteht.

    Für den Betriebsrat steht fest: Dieses Mal will er von Anfang an und proaktiv auf die Auswahl des neuen Gesellschafters und die weitere Entwicklung Einfluss nehmen. Er schließt, gemeinsam mit der IG Metall, eine Betriebsvereinbarung "Beteiligung am Verkauf" ab. Sie erlaubt es ihm, bei allen Verkaufsprozessen mitzuwirken und mitzubestimmen. So kann er direkt, ohne Geschäftsleitung oder Eigner, mit allen Kaufinteressenten Vorvereinbarungen für eine Ausrichtung nach dem Kauf schließen - und schließlich einen Beirat auf Konzernebene etablieren, der über die gesetzliche Mitbestimmung hinaus Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen nehmen kann.

    Ergebnis: Der neue chinesische Gesellschafter sagt eine sozialvertägliche Umstrukturierung unter finanzieller Beteiligung der gesamten Belegschaft zu und gibt eine Standort- und Beschäftigungssicherung bis zum Jahr 2020. Außerdem werden Investitionen im zweistelligen Millionenbereich für die beiden hessischen Standorte vereinbart.

    Weitere Infos: www.bund-verlag.de

  • DB JobService: Veränderungsprozesse gestalten - und die Belegschaft macht mit

    Glasfassade Hochhaus mit Logo Deutsche Bahn

    DGB/Nadeshda Goettmann/123rf.com

    Eine andere Aufgabenverteilung, veränderte Stellenbeschreibungen und eine neue Führungsstruktur: Bei der DB JobService GmbH stand ein massiver Umbau des Unternehmens an. Der Gesamtbetriebsrat entschied sich dafür, diesen Prozess aktiv mitzugestalten - doch für eine umfassende Begleitung fehlte an einigen Stellen das Fachwissen. Also verpflichtete er einen externen Dienstleister als Berater - und band die Belegschaft intensiv ein.

    Das führte dazu, dass zum einen die Expertise der Beschäftigten genutzt werden konnte und zum anderen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die anstehenden Veränderungen im Wesentlichen selbst gestalten konnten. Etwa die Hälfte der Beschäftigten hat sich in so genannten Prozessoptimierungsteams engagiert und so unter anderem bei der Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan und der Formulierung von Arbeitsaufträgen mitgewirkt.

    Weitere Infos: www.bund-verlag.de

  • Gewobag Wohnungsbau: "Gemeinsam unter einem Dach"

    Mehrere Menschen in einem großem Raum im Gegenlicht

    DGB/rawpixel/123rf.com

    Einen zentralen Standort aufbauen und dafür alle anderen Geschäftsstellen auflösen: 2012 verkündete die Gewobag Wohnungsbau, dass sie umfassende Strukturveränderungen durchführen will. Dazu gehörten unter anderem die Einführung eines Service-Centers, die Zusammenfassung von Organsisationsbereichen und die Einführung neuer Teamstrukturen.

    Für die Beschäftigten bedeutete das massive Veränderungen - und der Betriebsrat beschloss, diese von Anfang an aktiv mitzugestalten. Er entwickelte ein Leitbild für die Zusammenarbeit, ein externer Berater kam dazu, die Kolleginnen und Kollegen wurden intensiv in den gesamten Prozess einbezogen.

    Schließlich verständigte man sich mit dem Arbeitgeber auf einen betriebspartnerschaftlichen Beteiligungsprozess und schloss dazu auch eine Betriebsvereinbarung ab. Titel: "Gemeinsam unter einem Dach". Kernpunkt ist ein Stabilitätspakt: Während der gesamten Maßnahme und den zwei Jahren danach darf es weder betriebsbedingte Kündigungen noch ein Outsourcing von Abteilungen oder Aufgaben geben. Außerdem wurden den Beschäftigten Entgeltsicherung, Schutz vor Abgruppierungen und ein Qualifizierungsanspruch zugesichert.

    Weitere Infos: www.bund-verlag.de

  • Huntsman P&A: Kreative Lösungen für mehr Einfluss

    Frau steht vor Wand mit bunter Skizze mit Zahnrädern, Glühbirnen etc.

    DGB/Denis Ismagilov/123rf.com

    Eigentlich ging es "nur" um eine neue Personalsoftware. Der US-Mutterkonzern wollte seine Standards auch in den neu hinzugekommenen Unternehmen einführen. Dazu gehörte auch der Standort in Uerdingen. Also setzte sich der Betriebsrat intensiv mit dem Thema auseinander und zog einen externen Experten hinzu, der ihn in technischen und arbeitsrechtlichen Fragen unterstützte.

    Im Laufe der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber stellte sich heraus, dass die Einführung der neuen Software nicht nur die IT betrifft, sondern in das wesentlich komplexere Thema "Personalentwicklung / Personalmanagement" eingebunden ist - und hier gab es schon lange Handlungsbedarf. Aufgrund der wechselnden Konzern- und Eigentümersituation waren im Bereich der Personalplanung viele Punkte offen, zum Beispiel bei der Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

    Ziel des Gremiums war es deshalb, die Rechte nach BetrVG durch kreative Lösungsansätze auszuweiten. Und das gelang: Der Betriebsrat erzielte eine Prozessvereinbarung, die sich nicht nur auf die Einführung einer neuen Personalsoftware bezieht, sondern auch auf die parallel dazu stattfindenen Personalmanagementprozesse. Damit werden die Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats deutlich gesteigert.

    Weitere Infos: www.bund-verlag.de

  • Internationaler Bund: "Fristverträge = Frustverträge"

    Erzieherin spielt mit Kindern

    Colourbox

    Der Internationale Bund ist ein freier Träger der Jugend-, Bildungs- und Sozialarbeit - bei dem prekäre Beschäftigung jahrelang eher Normalität als Ausnahme war. Weniger als die Hälfte der Beschäftigten hatten eine unbefristete Vollzeitstelle, bei den jungen Kolleginnen und Kollegen lag die Befristungsquote bei 25 bis 50 Prozent. Vor allem in Kitas waren Teilzeitverträge, die je nach Auslastung monatlich befristet aufgestockt wurden, weit verbreitet.

    Schon 2010 starteten die Betriebsräte deshalb die Kampagne "Fristverträge = Frustverträge" und sammelten tausende Unterschriften. In den Folgejahren forderten sie den Vorstand immer wieder zu Verhandlungen zur Regulierung der prekären Beschäftigungsverhältnisse auf, lange vergeblich. 2015 war es dann soweit: Der Arbeitgeber war zur Aufnahme von Verhandlungen bereit.

    Ergebnis: 2016 wurde eine "Konzernbetriebsvereinbarung zu Teilzeit und Befristung" unterschrieben. Seitdem wurden Hunderte von befristet aufgestockten Teilzeitverträgen in unbefristete Verträge umgewandelt. Alle Arbeitsverträge, die schon länger als drei jahre befristet sind, stehen auf dem Prüfstand. Damit konnten die Betriebsräte Regelungen erzielen, die die Beschäftigten deutlich besser stellen es das Teilzeitbefristungsgesetz vorsieht.

    Weitere Infos: www.bund-verlag.de

    Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes

    DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann DGB/Simone M. Neumann

    "Mit seinem Projekt „Konzernbetriebsvereinbarung zu Teilzeit und Befristung“ ist es dem Betriebsrat vom Internationalen Bund gelungen, die Zahl der befristeten Verträge der Kolleginnen und Kollegen einzudämmen und viele davon in unbefristete Arbeitsverhältnisse umzuwandeln. Das ist eine gelungene Vereinbarung, die Fristverträge erfolgreich einschränkt! Hartnäckige und öffentlichkeitswirksame Arbeit zahlte sich hier aus.“

    Jurymitglied Reiner Hoffmann, Vorsitzender des DGB

  • Klinikum Coburg: Rotkreuzschwestern werden gleichgestellte Kolleginnen

    Portrait junge Krankenschwestern

    DGB/dolgachov/123rf.com

    Sie arbeiten seit über hundert Jahren in Krankenhäusern mit, gelten aber nicht als Arbeitnehmerinnen: Rotkreuzschwestern sind Vereinsmitglieder und werden in der Regel über sogenannte Gestellungsverträge an einem Arbeitsort eingesetzt. Das heißt: Es gibt kein Arbeits- oder sonstiges Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und gestelltem Personal, die Rotkreuzschwestern erbringen ihre Leistung allein aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der Schwesternschaft.

    Das ist längst nicht mehr zeitgemäß, fand der Betriebsrat des Klinikum Coburg. Das Berufsbild der Schwestern hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert, aus Mitgliedern einer klosterähnlichen Gemeinschaft sind schwer arbeitende Berufstätige geworden, die häufig verheiratet und nicht selten Alleinverdiener ihrer Familie sind. Nach Auffassung des Gremiums sind Sonderregelungen und "Ordensprivilegien" deshalb überholt. Heutige Rotkreuzschwestern sind Leiharbeitnehmerinnen - und damit Kolleginnen.

    Schon seit 2002, also lange bevor sich der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht mit dem Thema beschäftigt haben, versuchte der Betriebsrat immer wieder, die gestellten Pflegekräfte auf die Wählerliste zu setzen - und schöpfte dabei alle vom Betriebsverfassungsgesetz vorgesehenen Möglichkeiten aus. 2014 dann endlich der Durchbruch: Der Betriebsrat des Klinikums Coburg GmbH ist der erste, der von Rotkreuzschwestern mitgewählt wird und in dem Rotkreuzschwestern Mitglied sind.

    Ein weiterer Erfolg: Der Gestellungsvertrag, über den die Rotkreuschwestern bislang eingesetzt wurden, wurde nach und nach abgebaut. Seit 2017 sind alle 560 ehemaligen Rotkreuzschwestern direkt beim Klinikum angestellt und werden nach TVöD bezahlt.

    Weitere Infos: www.bund-verlag.de

  • LEAR Corporation Wismar: Harter Kampf für neues Schichtsystem

    Nahaufnahme Leiterplatte

    DGB/luchschen/123rf.com

    "Sieben Tage am Stück machen krank": Beim Automobilzulieferer in Wismar arbeiteten die Beschäftigten in einem 7-Tage-Modell mit 21 Schichten. Das hatte nicht nur negative Auswirkungen auf die Gesundheit, sondern auch auf die Freizeitgestaltung. Der Betriebsrat wollte deshalb ein neues, moderneres Schichtmodell entwickeln - doch der Arbeitgeber zog Entscheidungen dazu immer wieder in die Länge.

    Schließlich kündigte der Betriebsrat die bis dahin geltende Betriebsvereinbarung und teilte dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern mit, dass damit auch die Erlaubnis, an Sonn- und Feiertagen zu produzieren, erlischt. Damit zeichnete sich ein massiver Konflikt ab. Per Gerichtsentscheid wurde eine Einigungsstelle eingerichtet.

    Nach vielen Verhandlungsrunden und Gesprächen gab es 2016 endlich ein Ergebnis: Der Betriebsrat konnte durchsetzen, dass der Wert von bezahlten Pausen in Freizeit umgewandelt wird und den Beschäftigten damit bei gleicher Bezahlung mehr Freizeit zur Verfügung steht. Inzwischen gibt es keinen einzigen 7-Tage-Block mehr, die Beschäftigten arbeiten maximal 6 Tage am Stück und haben dann 2 bis 4 Tage frei.

    Weitere Infos: www.bund-verlag.de

  • Stadtwerke München: Bezahlbare Wohnungen für die Beschäftigten

    Kleines Modell-Haus mit Plänen, Stift und Zirkel

    DGB/Romolo Tavani/123rf.com

    Wohnen wird immer teurer - und auch für die Beschäftigten der Stadtwerke München wird es immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Gleichzeitig ist die derzeitige Niedrigzinsphase günstig für Bauvorhaben. Also beschloss der Betriebsrat 2016, eine Wohnungsbaugenossenschaft zu gründen - und damit das Unternehmen auch für potentielle neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter attraktiver zu machen.

    Innerhalb weniger Monate wurden eine Satzung und ein Businessplan entworfen, 2017 gründeten 31 Kolleginnen und Kollegen die Stadtwerkschaft eG. Das Ziel: selbstbestimmte, wirtschaftliche, sozial und ökologisch verantwortliche Wohnprojekte realisieren. Derzeit arbeiten die Mitglieder an einem Projekt mit 80 Wohneinheiten im Münchener Stadtgebiet.

    Weitere Infos: www.bund-verlag.de

    Reiner Hoffmann, DGB-Vorstandsmitglied

    DGB/Detlef Eden

    „Steigende Mieten, vor allen in den Ballungsräumen, bringen immer mehr Menschen an den Rand der Armut. Die Gründung einer Wohnungsbaugenossenschaft ist ein intelligenter Ansatz der Betriebsräte, um langfristig sicheren und bezahlbaren Wohnraum für die Beschäftigten zu ermöglichen. Ein tolles Beispiel für Mitbestimmung mit Weitblick.“

    Jurymitglied Reiner Hoffmann, Vorsitzender des DGB

  • SYNLAB: Von Willkür zur Mitbestimmung

    Geschäftsfrau und Geschäftsmann stehen vor einer Wand und recken angezeichnete muskulöse Oberarme in die Höhe

    DGB/Jörg Stüber/123rf.com

    Über 4.000 Mitarbeiter hat der international aufgestellte Labordienstleister allein in Deutschland - doch bis 2013 gab es hier kaum Mitbestimmungsstrukturen. Die Beschäftigten fühlten sich immer mehr der Willkür des Arbeitgebers ausgesetzt. Es gab zum Teil erhebliche Gehaltsunterschiede, verbindliche Regelungen zu Arbeitszeit, Urlaub und Weihnachtsgeld fehlten.

    Mehrfach wurde versucht, einen Betriebsrat am Hauptsitz der Firma in Augsburg zu gründen, mehrfach scheiterte das Vorhaben. Mit Unterstützung der IG BCE gelang es aber schließlich doch - und dieser Erfolg wurde zur Initialzündung. Es bildeten sich Betriebsräte an verschiedenen Standorten, trotz der komplexen Konzernstruktur mit vielen GmbHs konnte Mitbestimmung schließlich auf Konzernebene etabliert werden.

    Bis 2015 wurden in Deutschland bereits rund 2.800 Beschäftigte von Betriebsräten verteten. Zum ersten Mal überhaupt wurden Tarifverhandlungen geführt. Zu Arbeitszeit, Rufbereitschaft und anderen Themen gibt es jetzt Betriebsvereinbarungen.

    Weitere Infos: www.bund-verlag.de

  • T-Systems: Sozialverträglicher Umbau statt rigoroser Abbau

    Viele Netzwerkkabel und Ports

    DGB/wklzzz/123rf.com

    Umfassende Strukturveränderungen und der Abbau von etwa 4.500 Arbeitsplätzen in Deutschland: Seit Jahren gestalten Betriebsräte und Gesamtbetriebsrat die Veränderungsprozesse bei T-Systems mit. Beim Projekt "T-Systems Transformation 2015+" ging es vor allem darum, das Unternehmen intelligent umzubauen statt rigoros Stellen abzubauen.

    Dazu entwicklete der Gesamtbetriebsrat ein 9-Punkte-Papier, in dem es unter anderem um die Themen Standortsicherung, Substitution durch Fremddienstleister und einen möglichen Wechsel in den öffentlichen Dienst ging. Nach langen Verhandlungen konnte er den Arbeitgeber schließlich davon überzeugen, dass ein sozialverträglicher Umbau machbar ist.

    Es wurde eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen und festgelegt, dass die Streichung der 4.500 Stellen bis Ende 2018 ohne betriebsbedingte Kündigungen erfolgt. Außerdem soll es eine Qualifizierungs- und Vermittlungseinheit geben, die neue berufliche Perspektiven eröffnet.

    Weitere Infos: www.bund-verlag.de


Weitere Infos: DGB beim Deutschen BetriebsräteTag


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