Deutscher Gewerkschaftsbund

18.03.2013

Managervergütungen: Der Aufsichtsrat soll entscheiden

Der Vorschlag der Bundesregierung, Managergehälter künftig von der Hauptversammlung der Aktionäre festlegen zu lassen, stößt auf Kritik der Gewerkschaften. „Der Aufsichtsrat, in dem auch Arbeitnehmervertreter sitzen, ist der richtige Ort zum Entscheiden“, sagt DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel.

Eine Festlegung der Vorstandsvergütungen durch die Hauptversammlung der Aktionäre ist zudem ein nachträglicher Eingriff in bestehende Verträge, so Hexel.

„Die Hauptversammlung wäre auch deshalb falsch, weil ein Kapitalunternehmen nicht nur eine private Angelegenheit von anonymen Anlegern ist. Es sind stets unterschiedliche Stakeholder zu berücksichtigen, vor allem auch die Einkommen der Arbeitnehmer in dem jeweiligen Unternehmen“, macht Dietmar Hexel deutlich.

Für die Gewerkschaften ist besonders kritisch, dass in einer Aktionärsversammlung Kleinanleger nicht ausreichend und Beschäftigte gar nicht vertreten sind. „Das Sagen haben Banken und mächtige Fondsvertreter, die selbst kräftig verdienen. In Deutschland muss der Aufsichtsrat entscheiden", betont das DGB-Vorstandsmitglied.

Hintergrund

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat bereits Vorschläge zur Begrenzung der Managervergütung vorgelegt und diese auch in die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex eingebracht.

Die Forderungen sind Transparenz und klare Höchstgrenzen – auch für Pensionen. Unternehmen sind eine Leistungsgemeinschaft aller Beschäftigten.

Der DGB schlägt vor, dass die jeweilige maximale Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder pro Jahr eine bestimmte Relation zum durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen im Unternehmen nicht überschreiten darf. Dieser Faktor (CEO to worker pay ratio) soll von jedem Aufsichtsrat vor dem Hintergrund der jeweiligen unternehmens- und branchenspezifischen Entwicklung festgelegt werden. Notfalls muss dafür der Gesetzgeber die Grundlage schaffen und vorschreiben, dass eine solche Festlegung getroffen werden muss.


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