Deutscher Gewerkschaftsbund

07.03.2014
Dr. Wilhelm Adamy

Studie: Zur Polarisierung von Hartz-IV-Armut - differenzierte Erklärungsmuster notwendig

Eine Studie des DGB - Abteilung Arbeitsmarktpolitik

Das Hartz-IV-Risiko der Bevölkerung hängt stark davon ab, wo man lebt. Im Osten ist es generell höher als im Westen, doch zeigt sich in beiden Landesteilen ein deutliches Stadt-Land-Gefälle: In den Großstädten ist der Anteil der auf Hartz IV angewiesenen Bevölkerung weit höher als in ländlichen Regionen. In den alten Bundesländern sind diese regionalen Unterschiede noch größer als im Osten.

In großstädtischen Regionen ist aber nicht nur ein größerer Bevölkerungsanteil auf Hartz IV angewiesen, sondern die Menschen sind hier auch meist länger im Hilfebezug. Aber auch zwischen und innerhalb der Großstädte gibt es erhebliche sozialräumliche Unterschiede. Anziehende Mietpreise sind mit verantwortlich für das hohe Hartz-IV-Risiko und verstärken die soziale und räumliche Polarisierung.

1. Hartz-IV-Risiko im Stadt-Land-Vergleich

Ende 2012 zählten noch 9,4 Prozent der Bevölkerung unter 65 Jahren zu den Hartz-IV-Empfängern. Auch acht Jahre nach Errichtung dieses Fürsorgesystems war fast ein Zehntel der Bevölkerung bis zum 64. Lebensjahr auf Hartz IV angewiesen. Im Osten lag die Hilfequote immer noch bei 15,3 Prozent gegenüber 8,0 Prozent im Westen. Das im Schnitt niedrigere Lohnniveau und die höhere Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland gehen mit einem überdurchschnittlichen Hartz-IV-Risiko einher.

Eine differenziertere Betrachtungsweise nach siedlungstrukturellen Merkmalen zeigt dabei das überdurchschnittliche Verarmungsrisiko in großstädtischen Regionen. Die hier lebenden Menschen sind fast doppelt so häufig auf Hartz IV angewiesen wie in den kleineren Städten und den ländlichen Regionen. Neben den Erwerbschancen und einer angemessenen Entlohnung spielt hier auch die Miethöhe sowie die zur Verfügung stehenden Kinderbetreuungseinrichtungen eine größere Rolle, um Bedürftigkeit verhindern und überwinden zu können.

In den Großstädten der alten Bundesländer war Ende 2012 (mit 12,2 %) fast ein Achtel der Bevölkerung auf Hartz IV angewiesen und im Osten (mit 18,1 %) sogar annähernd ein Fünftel der Bevölkerung. Aber auch zwischen den Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern zeigen sich deutliche Unterschiede. So schwankt die Hilfequote zwischen den Großstädten von 5,0 Prozent der Bevölkerung in der Stadt Erlangen bis zu 21,7 Prozent in Bremerhaven. Dem Schlusslicht Bremerhaven folgt Gelsenkirchen (mit 21,6 %) noch vor Berlin mit 20,0 Prozent. Berlin ist folglich – gemessen am Anteil der Bevölkerung – nicht mehr „Hauptstadt der Hartz-IV-Bedürftigkeit“, sondern wurde zwischenzeitlich von zwei anderen westdeutschen Großstädten negativ „überholt“. Erst dann folgt mit Halle eine ostdeutsche Stadt (mit 19,3 %).

Das Hartz-IV-Risiko in Erlangen hingegen (mit 5,0 % der Bevölkerung bis 64 Jahre) ist nur etwa halb so hoch wie im Bundesschnitt, während bei den bundesweiten Schlusslichtern das Risiko gut doppelt so hoch ist wie im Bundesschnitt. In Bremerhaven oder Gelsenkirchen ist folglich ein gut viermal höherer Anteil der Bevölkerung auf Hartz IV angewiesen. In 19 der 57 westdeutschen Großstädte – ohne Berlin – ist immerhin die Bevölkerung nur unterdurchschnittlich auf Hartz IV angewiesen. Diese Städte konzentrieren sich auf die südlichen Bundesländer. Außerhalb von Bayern und Baden-Württemberg sind dies lediglich Trier und Mainz in Rheinland-Pfalz, Münster und Bonn in NRW, Wolfsburg in Niedersachsen und Darmstadt in Hessen. Die zehn ostdeutschen Großstädte – ohne Berlin – liegen alle über dem bundesweiten Niveau, doch liegt die Hilfequote in der Hälfte dieser Städte unter dem Niveau für Ostdeutschland insgesamt.

In Jena liegt die Hilfequote bereits auf dem Niveau von Fürth und unter dem Niveau von Bonn, Darmstadt, Mannheim oder Koblenz. Es folgt Potsdam, wo die Hartz-IV-Quote niedriger ist als in Frankfurt am Main, Leverkusen oder Osnabrück sowie Dresden, wo die Hilfequote niedriger ist als in Wiesbaden. Insgesamt sind die Schwankungen zwischen den ostdeutschen Großstädten geringer als im Westen. Die Spanne der hilfebedürftigen Personen insgesamt reichte hier Ende 2012 von 9,5 Prozent bis 19,3 Prozent in der Stadt Halle. Das im Osten insgesamt deutlich höhere Armutsrisiko legt den Blick bisher nicht frei auf die zwischenzeitlich voranschreitende Differenzierung auch im Osten. Einige Großstädte Ostdeutschlands haben zwischenzeitlich zum Westen aufschließen können, wie die hier aufgezeigten Beispiele zeigen. Die ostdeutschen Regionen stehen insgesamt weit stärker im Fokus, während die soziale Differenzierung und Polarisierung auch im Westen bisher nur unzureichend in die Analyse einbezogen wirund

Hartz-IV-Risiko aller leistungsberechtigen Personen in städtischen und ländlichen Regionen

Schaubild 1: Hartz-IV-Risiko aller leistungsberechtigen Personen in städtischen und ländlichen Regionen, Dezember 2012 in Ost- und Westdeutschland, in Prozent.

DGB/Quelle: eigene Sonderauswertung der BA-Statistik: Grundsicherung für Arbeitsuchende

In den 20 Großstädten der alten Bundesländer mit überdurchschnittlichen Hilfequoten beziehen rund 830.000 Menschen Hart-IV-Leistungen. Diese Städte liegen großteils in NRW. Hinzu kommen einige norddeutsche Städte – wie Kiel, Lübeck, Bremen und das Schlusslicht Bremerhaven sowie Ludwigshafen und Offenbach – die eher in der geografischen Mitte liegen. In den von Hartz IV besonders stark betroffenen 12 Städten NRWs leben 640.000 Hartz-IV-Bezieher. Diese Städte konzentrieren sich in besonderer Weise auf das Ruhrgebiet und das Rheinland, wie Köln, Wuppertal und Mönchengladbach. Allein in 7 Ruhrgebietsstädten mit überdurchschnittlichem Hartz-IV-Bezug leben – mit gut 380.000 Hartz-IV-Beziehern – bereits mehr Menschen in Armut als in den zehn ostdeutschen Städten. Nach Berlin wohnen im Ruhrgebiet die meisten armen Menschen auf engem Raum. In den einzelnen Städten ist der Anteil der Hilfebedürftigen in Ost und West teils aber durchaus vergleichbar. Durch die regionale Konzentration auf diese zwei Großregionen gewinnen Armutsphänomene schnell eine neue Dimension. Verschärfend kommt die sozialräumliche Konzentration von Armut auf einzelne Stadtteile hinzu. Arme Haushalte sind bei der Wohnungssuche schnell auf einzelne Stadtteile eingeschränkt.

Bei einem Vergleich der stark armutsgefährdeten Großstädte fällt insbesondere das meist höhere Armutsrisiko Jugendlicher in den alten Ländern auf. So erhielten 2012 in Gelsenkirchen und Bremerhaven ein Fünftel der Jugendlichen im Alter von 15 bis 24 Jahren Hartz-IV-Leistungen. Es folgten Essen und Berlin mit Hilfequoten für diese Personengruppen von 18,3 Prozent. Aber auch in der Mehrzahl der anderen westdeutschen Großstädte haben Jugendliche ein noch höheres Armutsrisiko als in ostdeutschen Großstädten. Im Osten waren Jugendliche in Halle, Magdeburg, Cottbus und Leipzig am stärksten armutsgefährdet. Hier bezogen rund 13,3 Prozent der Jugendlichen Hartz IV. In 16 der einbezogenen 20 westlichen Großstädte lag die Hilfequote noch über diesen Schlusslichtern der ostdeutschen Städte. In diesen westlichen Großstädten sowie Berlin waren Jugendliche meist doppelt so stark von Armut bedroht wie im Bundesschnitt – so auch in Mönchengladbach, Duisburg oder Wuppertal.

 Von allen hier analysierten Städten waren lediglich die Jugendlichen in Jena weniger stark auf Hartz IV angewiesen als im Bundesschnitt. Dies zeigt, in welch starkem Maße sich die Armut Jugendlicher auf strukturschwache Großstädte konzentriert. Besorgniserregend ist ebenso, dass die Hartz-IV-Bedürftigkeit auch für Kinder in Großstädten überdurchschnittlich hoch ist. Lediglich in drei der einbezogenen ostdeutschen Städte lag die Hilfequote der Kinder unter 20 Prozent, aber nach wie vor über dem bundesweiten Wert von knapp 15 Prozent. In Bremerhaven, Gelsenkirchen, Offenbach und Essen sowie Berlin, Halle und Magdeburg wurden sogar Werte von 30 – 35 Prozent erreicht. Armut zeigt sich insbesondere in den Hinterhöfen bundesdeutscher Großstädte. Dies geht teils mit einer Konzentration armer Haushalte mit Kindern und Jugendlichen auf Großwohnsiedlungen einher.

2. Stadt-Land-Vergleich

In den eher kleinstädtischen bzw. ländlichen Regionen ist das Hartz-IV-Risiko deutlich niedriger als in den Großstädten. Aber auch hier zeigen sich spezifische Muster:

  • Am günstigsten stellt sich die Situation in den ländlichen Regionen der alten Bundesländer dar, gefolgt mit leichtem Abstand von den kleineren Städten. Hier ist das Hartz-IV-Risiko rund 40 Prozent niedriger als im Bundesschnitt und nur etwa halb so hoch wie in den im Westen oder Süden liegenden Großstädten.
  • In den neuen Bundesländern ist das Stadt-Land-Gefälle weniger stark ausgeprägt als im Westen. Im Osten liegt die Hilfequote in den ländlichen Regionen immer noch bei rund 13 Prozent.
  • Im direkten Ost-West-Vergleich sind die Unterschiede in den ländlichen Regionen sogar größer als bei einem Vergleich der Großstädte. So hat die auf dem Land lebende Bevölkerung Ostdeutschlands im Alter bis 65 Jahre ein fast zweieinhalbmal höheres Hartz-IV-Risiko als in ländlichen Kreisen West- und Süddeutschlands.
  • Deutlich niedriger sind die Ost/West-Unterschiede in den kleineren und mittleren Städten. Im Osten lag die Hartz-IV-Quote bei 10,5 Prozent gegenüber 6,8 Prozent im Westen.

Insgesamt zeigt sich im Westen ein deutliches Stadt-Land-Gefälle, während im Osten auch dünn besiedelte Regionen weit häufiger zu den strukturschwachen Regionen mit sehr hohem Armutsrisiko zählen. Dies zeigt sich auch bei der Dauer des Hilfebezugs.

3.  Verhärtung des Hartz-IV-Bezugs

Hilfeempfänger/innen im Osten sind im Schnitt weit länger auf Hartz IV angewiesen als im Westen und in den ländlichen Regionen Ostdeutschlands im Schnitt sogar noch etwas länger als in ostdeutschen Großstädten. Doch auch in den dünn besiedelten Regionen der alten Bundesländer sind meist gut 40 Prozent der Hilfeempfänger bereits vier Jahre und länger auf staatliche Fürsorge angewiesen. In den westlichen und südlichen Großstädten ist die Verhärtung im Hartz-IV-Bezug – anders als im Osten – deutlich höher als auf dem Land.

Sowohl in den Städten als auch in den ländlichen Regionen geht eine ungünstige Arbeitsmarktlage meist mit einem sehr hohen Anteil von Langzeitbeziehern einher. Dies gilt beispielsweise für Dortmund, Duisburg, Bremen oder Berlin, Rostock oder Cottbus. Am größten ist die Armutsverhärtung zwischenzeitlich in Magdeburg und Halle sowie in Bremerhaven, Essen und in Lübeck. Hier sind rund 55 Prozent aller Hartz-IV-Empfänger im erwerbsfähigen Alter seit mindestens vier Jahren auf Hartz IV angewiesen. Im Westen ist der Anteil der Langzeitbezieher auch in einigen Großstädten sehr hoch, die eine hohe Wertschöpfung und eine durchschnittliche Arbeitsmarktlage haben – wie Frankfurt. Hier sind gleichfalls 53,6 Prozent der erwerbsfähigen Hilfeempfänger mindestens vier Jahre im Leistungsbezug. In einzelnen ländlichen Regionen Ostdeutschlands wie Salzlandkreis, Wittenberg, Görlitz, Prignitz, dem Oberspreewald und der Uckermark sind sogar über 60 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vier Jahre und länger im Leistungsbezug. In diesen strukturschwachen Regionen kann Hartz IV trotz vielfältiger Aktivitäten – wie die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen – Armut längerfristig nicht überwinden.

Am günstigsten stellt sich die Situation im bundesweiten Vergleich in den ländlichen Kreisen in Eichstätt, Unterallgäu und Pfaffenhofen dar, wo nur ein Prozent der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter Hartz IV bezieht und weniger als 30 Prozent der Hilfeempfänger mindestens vier Jahre auf staatliche Fürsorge angewiesen sind. Armut und Not sind regional in Deutschland sehr ungleich verteilt. In einigen südlichen Regionen ist dies kein zentrales Problem, während insbesondere in den Großstädten sowie ländlichen Regionen Ostdeutschlands die Entwicklung erschreckend ist.

Statistik Anteil langzeitbeziehender erwerbsfähiger Leistungsbezieher nach Städten und Kreisen

Schaubild 2: Hartz-IV-Langzeitbezieher in Großstädten. Statistik der Bundesagentur für Arbeit

4. Fazit

Das Hartz-IV-Risiko hängt stark davon ab, wo man lebt. Besonders hoch ist das Risiko in strukturschwachen Regionen, die wirtschaftlich und sozial vor besonderen Herausforderungen stehen. Je niedriger die Einkommen und je höher die Arbeitslosigkeit, umso schwieriger ist es für einen Teil der Wohnbevölkerung, die Hartz-IV-Bedürftigkeit zu überwinden. Dies gilt für ländliche wie städtische Regionen gleichermaßen.

In den großstädtischen Regionen kommt die Miete als entscheidender Faktor hinzu, der mit darüber entscheidet, wie viel Budget für andere Lebensbereiche zur Verfügung steht und ob Hartz IV überwunden werden kann. Haushalte mit niedrigem eigenem Einkommen haben deutlich schlechtere Chancen, eine familiengerechte Wohnung zu finden und haben meist eine relativ höhere monatliche Mietbelastung. Bei hoher Miete kann das gesetzliche Existenzminimum für Niedriglohnempfänger nur durch ergänzende Hartz-IV-Leistungen gesichert werden. Dies gilt teils auch für prosperierende Städte mit hohem Mietniveau und Engpässen am Wohnungsmarkt. Auch in München oder Stuttgart liegt die Hartz-IV-Quote der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter von 15 – 64 Jahren denn auch bei 5 bis 6 Prozent. In den strukturschwachen Städten Gelsenkirchen oder Bremerhaven ist die Hartz-IV-Hilfequote der erwerbsfähigen Bevölkerung aber dreimal höher.

Aktuell noch drückender als steigende Mieten sind für Haushalte im unteren Einkommensbereich steigende Wohn-Nebenkosten – wie für Strom, Heizung etc. Anziehende Mieten begünstigen teils noch die innerstädtische Polarisierung und Konzentration von Arbeitslosen und Geringverdienern auf Stadtteile, die städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligt sind. Armutsgefährdete Haushalte werden durch die Miete oftmals relativ nicht nur stärker belastet, sondern die Wohnungen sind meist auch kleiner bzw. schlechter ausgestattet.

Mit der deutschen Einigung und dem ökonomischen Niedergang vieler ostdeutscher Regionen sowie dem im Schnitt niedrigeren Lohnniveau hat sich zunächst das Armutsrisiko sowohl in den eher ländlichen wie auch städtischen Regionen massiv erhöht. In den letzten Jahren haben sich diese Polarisierungstendenzen aber kaum noch fortgesetzt. Vielmehr ist das Hartz-IV-Risiko in einigen Stadtregionen Ostdeutschlands zwischenzeitlich gesunken und mit einigen westdeutschen Regionen vergleichbar. Dieses traditionelle Ost-West-Gefälle wird nunmehr überlagert durch den Niedergang einiger westdeutscher Regionen, während andere weiter prosperieren. Auch in den westlichen Bundesländern gibt es kein gleichförmiges Wachstumsmuster. Insbesondere in einigen Großstädten im Norden sowie im Ruhrgebiet schrumpfte die Industrie; Arbeitsplätze gingen verloren, die Erwerbsquote ist relativ niedrig und die Kaufkraft steigt nur unzureichend. Der wirtschaftliche Wandel ist auch hier noch nicht gelungen und die Dienstleistungsstruktur ist weniger zukunftsorientiert als z. B. in manchen süddeutschen Regionen. Die Polarisierung nimmt hier eher noch zu, auch wenn dies z. B. mit der Situation in den USA nicht vergleichbar ist.

Unverkennbar ändert sich die großstädtische Sozialstruktur vielerorts auch hier. Teils schrumpft die mittlere Einkommensschicht und wächst die mit niedrigen und höheren Einkommen. Im Süden sind die lokalen Wohnungsmärkte für arme Haushalte viel stärker angespannt, was auch hier das Armutsrisiko insbesondere für Erwerbstätige steigen lässt. Der Anteil der längerfristig auf Hartz IV angewiesenen Personen liegt in den südlichen Regionen eher unter dem Bundesschnitt, während er in den Großstädten der anderen Regionen eher darüber liegt. Ein Fünftel bis ein Siebtel der Jugendlichen im Alter von 15–24 Jahren ist oftmals in großstädtischen Regionen auf Hartz IV angewiesen. Ein fehlender Berufsabschluss geht gleichfalls mit einem hohen Hartz-IV-Risiko einher. In den Großstädten der alten Bundesländer haben meist zwei Drittel bis drei Viertel aller erwerbsfähigen Hilfeempfänger keinen Berufsabschluss. Dieser Anteil ist etwa doppelt so hoch wie in ostdeutschen Großstädten.

Zukunftschancen und Lebensqualität hängen folglich stark vom Wohnort ab. Um dem besser entgegenwirken zu können, sind zusätzliche Initiativen erforderlich:

  • So sollte das Städtebauprogramm „Soziale Stadt“ ausgebaut, Investitionen in sozialen Brennpunkten verstärkt und eine Verzahnung mit Arbeitsförderung angestrebt werden. Hierzu zählt auch der soziale Wohnungsbau in Regionen mit Wohnungsengpässen.
  • Bund und Länder sollten zugleich ein Programm auflegen, mit dem gezielt die Jugendarbeitslosigkeit und Hartz-IV-Bedürftigkeit in jenen Regionen bekämpft werden kann, in denen mehr als 10 Prozent der Jugendlichen auf Hartz IV angewiesen sind. Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zählen ebenso dazu, wie die soziale Stabilisierung und Integration hilfebedürftiger Frauen und Männer, die schon längere Zeit auf Hartz IV angewiesen sind.
  • Da insbesondere finanzschwache und unter kommunaler Finanzaufsicht stehende Kommunen ihre Aufgaben der sozialen Stabilisierung von Hartz-IV-Empfänger/innen nur völlig unzureichend wahrnehmen können, sollte der Bund die Kofinanzierung der sozialen Integrationshilfen gezielt für diese Städte übernehmen.1)
  • Der Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien sollte ausgebaut und das Wohngeld für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen ausgebaut werden. Beim Kinderzuschlag würden Zuschläge zum herkömmlichen Kindergeld gezielt Menschen mit niedrigen Einkünften zugutekommen, die so über die Hartz-IV-Schwelle gelangen würden. Eine Wohngeldreform würde gleichfalls Beschäftigten gezielt helfen, die in Großstädten in besonderer Weise durch Mietkosten belastet werden. Zugleich würden damit gezielt Kommunen in strukturschwachen Regionen entlastet.

Professionelle Beratung für die Kerngruppe der Prekarisierten muss insbesondere bessere Einstiegschancen in möglichst stabile Beschäftigung eröffnen. Kurzfristige Arbeitsgelegenheiten führen hier kaum weiter und stoßen verständlicherweise bei jenen auf Kritik, die arbeitsorientiert sind, den Sprung über die Schwelle von prekärer Beschäftigung hin zu einem existenzsichernden Arbeitsverhältnis aber nicht schaffen. Weit wichtiger sind Weiterbildungsmaßnahmen bei geringer beruflicher Qualifikation; diese sollten allerdings mit finanziellen Anreizen versehen sein, um Unterversorgungslagen möglichst entgegenzuwirken. Sonst können sich viele-Hartz IV-Empfänger/innen längerfristige Qualifizierungsmaßnahmen einfach nicht leisten oder brechen die Maßnahme ab, soweit die finanzielle Situation vorübergehend durch Erwerbsarbeit etwas verbessert werden kann.

IAB-Untersuchungen zeigen, dass „in vielen Fällen der Aktivierungsgedanke des Gesetzes in sein Gegenteil verkehrt (wird), indem die Alltagsorganisation auf dem Niveau der gegenwärtig zugestandenen materiellen Unterstützung die Energie und Motivation der Hilfebezieher teils vollkommen in Anspruch nimmt“.2) Hartz-IV-Empfänger/innen, die an Weiterbildungen teilnehmen, sind bisher finanziell schlechter gestellt als jene, die Ein-Euro-Jobs ausüben. Über finanzielle Anreize für die Betroffenen selbst sollten aber auch die finanziellen Spielräume so verändert werden, dass haushaltstechnisch nicht kurzfristige Maßnahmen begünstigt werden, sondern eher langfristig ausgerichtete Maßnahmen, die weit eher Entwicklungschancen aufzeigen. Für die Hartz-IV-Träger sollten gezielte Anreize geschaffen werden, um längerfristig angelegte Maßnahmen möglichst bedarfsgerecht auszubauen. So sollte – dem Beispiel der Arbeitslosenversicherung folgend – auch im Hartz-IV-System ein eigener Haushaltstitel eingerichtet werden, aus dem auf den Berufsabschluss zielende Maßnahmen finanziert werden können und eine Konkurrenz zu billigeren und kurzfristigen Maßnahmen verhindert wirund

Eine Initiative für arbeitsmarktferne Langzeitbezieher/innen muss mit mittelfristig angelegt sein und finanziell ausreichend ausgestattet werden. Besonderes Augenmerk muss insbesondere auf die jungen Menschen mit hohem Prekaritätsrisiko gerichtet werden, die den Einstieg in Ausbildung und Erwerbstätigkeit bisher nicht geschafft haben. Ein-Euro-Jobs sind grundsätzlich kein geeignetes Förderinstrument für diesen Personenkreis. Problematisch ist ebenso, dass jungen Menschen oftmals keine eigene Wohnung zugestanden wird, auch wenn massive Probleme in und mit ihren Herkunftsfamilien bestehen.

Dies kann eine weitere Destabilisierung der Lebenssituation begünstigen. Insbesondere bei verhärteten sozialen Problemlagen ist eine Stabilisierung des familiären Umfeldes notwendig. Die Maßnahmen der Jobcenter zielen vorrangig auf die berufliche Integration ab und können nur bedingt die erforderliche psychosoziale Betreuung der Jugendlichen und ihrer Familien leisten. Die Leistungen der Jugendsozialarbeit sind nachrangig gegenüber den arbeitsmarktpolitischen Fördermöglichkeiten. Doch viele Kommunen haben wegen knapper Haushaltsmittel die Ausgaben für Jugendsozialarbeit gekürzt oder nur unzureichend ausgebaut und verweisen auf die vorrangige Förderung der Arbeitslosenversicherung bzw. des Hartz-IV-Systems. Längst nicht immer erhalten Jugendliche die für eine soziale Integration notwendigen Hilfen.Hilfebedarf bleibt teils immer noch unerkannt; prekäre Lebenslagen verfestigen sich oder drohen gar „vererbt“ zu werden. Soweit eine arbeitsmarktpolitische Integration auf absehbare Zeit unrealistisch erscheint, sind besondere Formen des Förderns notwendig. Die von der Bundesregierung geplante flächendeckende Einführung von Jugendberufsagenturen weist in die richtige Richtung. Seit Hartz IV sind mindestens drei Sozialleistungsträger für die Betreuung Jugendlicher unter 25 Jahren zuständig. Dies sind neben den Arbeitsagenturen die Jobcenter sowie die kommunalen Träger der Jugendhilfe. Deutliche Handlungsbedarfe bestehen bei der Koordination und auch Verzahnung dieser unterschiedlichen Angebote. Möglichst sollten auch andere Akteure wie Schuldner- oder Suchtberatung und Jugendmigrationsdienste eingebunden werden. Alle Beteiligten sollten ihre eigenen Ressourcen und Verantwortlichkeiten einbringen, um junge Menschen, deren Eltern längere Zeit von Hartz IV leben, besser und gezielt unterstützen zu können.


[1] „Sozialintegrative Leistungen der Kommunen im Hartz-IV-System – warum auch acht Jahre nach Einführung von Hartz-IV der ganzheitliche Unterstützungsansatz nicht eingelöst wurde“

arbeitsmarkt aktuell 01/2014 (PDF, 548 kB)

Mit der Hartz-IV-Reform sollten Arbeitslose soziale und arbeitsmarktliche Integrationshilfen aus einer Hand erhalten. Doch aktuelle Berichte im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums und des Berliner Senats zeigen: auch acht Jahre nach der Einführung von Hartz-IV sind diese Ziele nicht erreicht. Der DGB fordert rechtliche und finanzielle Korrekturen.

[2] IAB-Forschungsbericht 3/2010 Armutsdynamik und Arbeitsmarkt, S. 34


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