Deutscher Gewerkschaftsbund

06.11.2013

Hannack: Deutschland braucht gesetzlichen Anspruch auf befristete Teilzeit

Union und SPD haben sich in den Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, im Falle einer gemeinsamen Regierungsbildung ein Recht auf befristete Teilzeit für Beschäftigte einzuführen. Der DGB freue sich, dass damit offenbar das Teilzeit- und Befristungsgesetz zugunsten der Beschäftigten verbessert werden soll, erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.

"Jede zweite erwerbstätige Frau in Deutschland arbeitet in Teilzeit. Die Teilzeit erweist sich für Frauen aber viel zu häufig als Sackgasse und rächt sich im Rentenalter", so Hannack. Vor allem für Frauen heiße es heute oft: Einmal Teilzeit, immer Teilzeit. "Daher brauchen wir einen gesetzlich geregelten Anspruch auf befristete Teilzeit, damit Beschäftigte ihre Arbeitszeit nach Bedarf reduzieren und wieder aufstocken können – und auch Männer sich trauen, in bestimmten Lebensphasen ihre Arbeitszeit zu reduzieren."

Frauen oft unfreiwillig in Teilzeit

In keinem anderen Land der EU sei der Unterschied zwischen tatsächlicher und gewünschter Arbeitszeit so groß wie in Deutschland, erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende. "Starre Arbeitszeitregelungen und eine ausgeprägte Präsenzkultur machen es den meisten Menschen unmöglich, Erwerbstätigkeit, Hausarbeit und Familienpflichten miteinander zu vereinbaren. Weil Frauen diesen Widerspruch für sich häufig auflösen, indem sie sich – unfreiwillig – auf eine Teilzeitbeschäftigung oder einen Minijob einlassen, ist ein Rechtsanspruch auf Rückkehr aus dieser Teilzeit unverzichtbar", sagte Hannack weiter.

Rechtsanspruch auf Teilzeit auf alle Betriebe ausweiten

"Die meisten Beschäftigten haben keine Chance, über Dauer, Lage und Takt ihrer Arbeitszeiten mitzubestimmen. Doch um Beruf und Privatleben miteinander zu vereinbaren brauchen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Arbeitszeitsouveränität. Deshalb fordern wir, den Rechtsanspruch auf Teilzeit, der bisher nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten gilt, auf alle Betriebe auszuweiten."


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