Ein gerechtes Klimaabkommen darf nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen, fordert der DGB von den TeilnehmerInnen der UN-Klimakonferenz in Paris. Mit einer klugen Strategie könnten Klima und Beschäftige gleichermaßen profitieren.
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Anfang Dezember kommen die Staats- und Regierungschefs zur UN-Klimakonferenz in Paris zusammen. Die Hoffnungen auf ein neues Klimaabkommen – 18 Jahre nach der Verabschiedung des Kyoto-Protokolls – sind groß. „Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit“, sagt DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Das Ziel, die Erderwärmung auf zwei Grad zu begrenzen, müsse unbedingt eingehalten werden. Nur so könnten die gefährlichen Auswirkungen der Klima-Erwärmung begrenzt werden. Wie das genau funktionieren kann, hat der DGB in einer Resolution dargelegt.
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Unter dem Motto „Globale Klimapolitik für einen gerechten Strukturwandel“ macht sich der DGB für ein gerechtes, ambitioniertes und verbindliches Klimaabkommen stark. Vor allem sollen Beschäftigung und Klimaschutz zusammen gedacht werden. Ziel ist es, den Übergang in eine „kohlenstoffarme Wirtschaft“ zu gestalten und gleichzeitig neue Arbeitsplätze zu schaffen.
„Unsere Aufgabe als Gewerkschaften ist es, dafür zu sorgen, dass dieser Wandel sozial gerecht für die Beschäftigten abläuft und Gute Arbeit dabei ein Grundprinzip ist“, mahnt Körzell. Darum dürfe der Übergang nicht einseitig zu Lasten der ArbeitnehmerInnen gehen. Um neue Jobs zu schaffen, seien Innovationen und Investitionen in neue Technologien zugunsten der Energiewende und mehr Energieeffizienz nötig, fordert Körzell. „Nur so gibt es Chancen für einen nachhaltigen Wohlstand und mehr Lebensqualität.“ Dort wo Arbeitsplätze wegfallen, sollen verbindliche Übergangsstrategien vereinbart werden. Auch der finanzielle Rahmen muss stimmen. Industrienationen sollen daher ausreichend finanzielle Mittel bereit stellen, um Entwicklungsländer auf dem Weg zu einer klimaverträglichen Wirtschaft zu unterstützen.
Der DGB richtet zudem den Fokus auf die grünen Branchen – wie etwa Windkraft oder Solarenergie. Um die Beschäftigten bei der Transformation mitzunehmen, sollen auch in diesen Bereichen gute Arbeitsplätze entstehen. Bisher gilt: In zu vielen Unternehmen der neuen Öko-Technologien ist die Qualität der Arbeitsplätze noch weit entfernt von den Kriterien Guter Arbeit. Geringe Tarifbindung, kaum soziale Sicherung und eine gewerkschaftskritische Haltung sind weit verbreitet. Unerlässlich seien daher betriebliche Mitbestimmung und Unternehmensmitbestimmung.
Erschienen in: einblick 21/2015 vom 30.11.2015