Deutscher Gewerkschaftsbund

01.07.2010

Buntenbach: Keine Nullrunde für Hartz IV-Bezieher

Urteil des Bundesverfassungsgericht  sofort umsetzen

Wieder erwartet die Hartz IV-Bezieher eine Nullrunde: vergeblich hofften sie auf eine Anpassung der Regelsätze zum 1. Juli. Denn bereits im Februar hatte das Bundesverfassungsgericht die Kopplung der Hartz IV-Sätze an die Rentenentwicklung für verfassungswidrig erklärt.

Dazu sagte Annelie Buntenbach, Mitglied des geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes:

„Der DGB fordert, dass die faktische Hartz IV- Regelsatzentwertung endlich gestoppt und ausgeglichen wird. Seit Einführung von Hartz IV in 2005 sind die Regelsätze durch Preissteigerungen faktisch um ca. fünf Prozent gesunken. Diese Kürzung der Regelsätze muss jetzt rückwirkend korrigiert werden. Dies ist eine sinnvolle und notwendige Sofortmaßnahme, bevor in einem gründlichen, transparenten Verfahren eine Neufestlegung aller Regelsätze erfolgt. Denn Hartz IV-Bezieher sind heute noch ärmer als bei Einführung dieses neuen Fürsorgesystems.

Wieder erwartet die Hartz IV-Bezieher eine Nullrunde. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht die für die Nullrunde verantwortliche Kopplung der Regelsatzfortschreibung an die Rentenentwicklung am 9.2.2010 für verfassungswidrig erklärt. Deshalb wäre es geboten, dass der Gesetzgeber die verfassungswidrige Kopplung nicht erneut anwendet.

Es gibt keinen Grund, mit dieser Frage bis Ende des Jahres zu warten und damit die vom höchsten Gericht gesetzte Frist zur Neuregelung aller Regelsätze voll auszureizen, wenn ein verfassungsgemäßer Zustand vorher relativ einfach erreichbar ist."

Hintergrund

Der Eckregelsatz im Jahr 2005 (Inkrafttreten von Hartz IV) in Höhe von 345 Euro wurde seitdem um insgesamt 4 Prozent auf 359 Euro erhöht. Im Zuge der turnusgemäßen Anpassung zum 1. Juli dieses Jahres bleibt er unverändert, da dies auch für den Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt. Diese Kopplung an den Rentenwert hat das Bundesverfassungsgericht am 9.2.2010 ausdrücklich als verfassungswidrig verworfen und stattdessen dem Gesetzgeber eine Kopplung an die Entwicklung der Verbraucherpreise nahe gelegt.

Laut Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes sind die Preise seit 2005 insgesamt um 8 Prozent gestiegen (bis Mai 2010); bei den Nahrungsmitteln um 12,5 Prozent. Die Strompreise, die ebenfalls in den Regelsätzen enthalten sind, sind sogar um ca. 30 Prozent gestiegen. Ebenfalls sind die Regelsätze durch die seit 2005 neu hinzugekommenen und bisher nicht berücksichtigten Zuzahlungen im Gesundheitsbereich faktisch gesunken.


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