Deutscher Gewerkschaftsbund

14.03.2016
Absage an Forderung der Arbeitgeber

Körzell: Keine weiteren Ausnahmen vom Mindestlohn!

Keinen neuen Billigarbeitsmarkt schaffen

Millionen Menschen profitieren vom Mindestlohn, auch der Beschäftigung hat er nicht geschadet. Trotzdem fordern die Arbeitgeber neue Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für Arbeitslose und Ungelernte. Das ist verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, sagt DGB-Vorstandmitglied Stefan Körzell - und fordert ein Verbandsklagerecht bei Verstößen.

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell DGB/Simone M. Neumann

"Erhöhung des Mindestlohns wird 2017 kommen."

Trotz der positiven Bilanz des Mindestlohns nach einem Jahr fordern die Arbeitgeber Korrekturen und weitere Ausnahmen: Wer noch nie gearbeitet hat, mindestens ein Jahr arbeitslos ist oder keinen anerkannten Abschluss hat, soll im ersten Jahr der Beschäftigung auch unter Mindestlohn bezahlt werden dürfen. Das soll den Weg in Arbeit erleichtern, so die Arbeitgeber.

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell erteilt dieser Forderung eine klare Absage:

Ausnahmen verbessern Arbeitsmarktintegration nicht

"Wir brauchen einen lückenlosen gesetzlichen Mindestlohn als unterste Haltelinie und keinen neuen Billigarbeitsmarkt. Schon die jetzige Regelung, nach der Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate der Beschäftigung nicht unter den Mindestlohn fallen, ist verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen und verbessert auch nicht die Arbeitsmarktintegration.

Klar ist, dass entsprechend dem Mindestlohngesetz und nachlaufend zu den erzielten Tarifverträgen eine Erhöhung zum 1. Januar 2017 kommen wird. 

Verbandsklagerecht bei Verstößen nötig

Wie wichtig weiterhin konsequente Kontrollen in den Betrieben sind, wird mit Blick auf die Baubranche deutlich. Wegen Verstößen hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit allein in dieser Branche in 2014 Bußgelder in Höhe von insgesamt 43 Millionen festgesetzt.

Um besser gegen Verstöße vorgehen zu können und damit nicht jeder Beschäftigte sein Recht einzeln vor Gericht durchsetzen muss, brauchen wir ein Verbandsklagerecht." 

 

1. Januar 2016: Der gesetzliche Mindestlohn feiert ersten Geburtstag. Und die Unkenrufe der Mindestlohn-Gegner zum Start des Mindestlohns vor einem Jahr haben sich alle nicht bewahrheitet.


Nach oben
Min­dest­lohn 2024: Al­les, was du wis­sen musst
Drei Miniaturfiguren stehen auf einem Taschenrechner und schauen auf das leere Display
DGB/kanghj103/123rf.com
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2024 in Deutschland? Wer bekommt ihn, was tun bei Verstößen? ► Alle Infos hier.
weiterlesen …

Min­dest­lohn: Ant­wor­ten auf die wich­tigs­ten Fra­gen
DGB Mindestlohn Logo
DGB
Ihr Arbeitgeber zahlt nicht den gesetzlichen Mindestlohn, obwohl er Ihnen zusteht? Sie wollen wissen, ob der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro für Sie gilt oder nicht? Erste Infos gibt's in unseren FAQs zum Thema Mindestlohn.
zur Webseite …

Weitere Themen

Zu­sam­men für De­mo­kra­tie. Im Bun­d. Vor Or­t. Für Al­le.
Gruppe junger Menschen stehen lachend im Kreis und legen ihre Hände aufeinander
DGB/rawpixel/123rf.com
„Zusammen für Demokratie. Im Bund. Vor Ort. Für Alle“: Unter diesem Motto haben wir uns mit rund 50 anderen Organisationen zu einem starken Bündnis zusammengeschlossen. Gemeinsam verteidigen wir unsere Demokratie – und alle, die hier leben.
Zur Pressemeldung

1. Mai 2024: Mehr Lohn, mehr Frei­zeit, mehr Si­cher­heit
1. Mai 2024. Mehr Lohn. Mehr Freizeit. Mehr Sicherheit.
DGB
Tag der Arbeit, Maifeiertag oder Kampftag der Arbeiterbewegung: Am 1. Mai rufen wir Gewerkschaften zu bundesweiten Kundgebungen auf. 2024 steht der 1. Mai unter dem Motto „Mehr Lohn, mehr Freizeit, mehr Sicherheit". Das sind unsere 3 Kernversprechen. Wir geben Antworten auf die zunehmende Verunsicherung in der Gesellschaft.
weiterlesen …

#Ta­rif­wen­de: Jetz­t!
Infografik mit Kampagnenclaim "Eintreten für die Tarifwende" auf roten Untergrund mit weißen Pfeil, der leicht nach oben zeigt.
DGB
Immer weniger Menschen arbeiten mit Tarifvertrag. Die Tarifbindung sinkt. Dadurch haben Beschäftigte viele Nachteile: weniger Geld und weniger Sicherheit. Wir sagen dieser Entwicklung den Kampf an – zusammen mit unseren Gewerkschaften – und starten für dich und mit dir die Kampagne #Tarifwende!
weiterlesen …

ein­blick - DGB-In­fo­ser­vice kos­ten­los abon­nie­ren
einblick DGB-Infoservice hier abonnieren
DGB/einblick
Mehr online, neues Layout und schnellere Infos – mit einem überarbeiteten Konzept bietet der DGB-Infoservice einblick seinen Leserinnen und Lesern umfassende News aus DGB und Gewerkschaften. Hier können Sie den wöchentlichen E-Mail-Newsletter einblick abonnieren.
zur Webseite …