Deutscher Gewerkschaftsbund

28.01.2016

Urteil: Ämterbündelung mit Grundgesetz vereinbar

Bundesverfassungsgericht folgt Einschätzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes

Die in einigen Dienststellen praktizierte Ämterbündelung von Beamtinnen und Beamten ist mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn sie sachlich begründet werden kann. Das entschied das Bundesverfassungsgericht  in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom Dezember 2015.

Paragraphenzeichen Richter-Hammer Justiz

Colourbox.de

Bei der Dienstpostenbündelung wird ein Dienstposten statt einem gleich mehreren Statusämtern und damit Besoldungsgruppen zugeordnet. In ihrer Entscheidung stellten die Karlsruher Richter klar: Die Praxis der Ämterbündelung verstößt nicht gegen die hergebrachten Grundsätze des Beamtentums, wie sie aus dem Grundgesetz abgeleitet werden.

In der Urteilsbegründung bezog sich das Gericht auf die Rolle der Person, die für die Auswahlentscheidung zuständig ist. Diese könne sich grundsätzlich einen Eindruck verschaffen, wie schwer die Aufgaben sind, die mit dem gebündelt bewerteten Dienstposten verbunden sind. Und darüber, wie die erbrachten Leistungen der Bewerberinnen und Bewerber zu würdigen sind. Ein sachlicher Grund für die Bündelung liege unter anderem dann vor, wenn auf Dienstposten ein ständiger Aufgabenwechsel stattfindet.

Der DGB hatte im Rahmen der rechtlichen Überprüfung eine Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht abgegeben. In dem Gutachten schrieb der Deutsche Gewerkschaftbund, dass die Möglichkeit zur Dienstpostenbündelung gegeben sein sollte, sofern ein sachlichen Grundes vorliege. Denn dies sei im Sinne der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sowie im Interesse der Betroffenen an einem beruflichen Fortkommen.

Das Bundesverfassungsgericht folgte mit seinem Urteil nun dieser Einschätzung.

Das Urteil zum Nachlesen

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16. Dezember 2015, Az: 2 BvR 1958/13 - Rn. (1-65),


Nach oben

Dieser Artikel gehört zum Dossier:

Besoldung

Zum Dossier

Weitere Themen

1. Mai 2024: Mehr Lohn, mehr Frei­zeit, mehr Si­cher­heit
1. Mai 2024. Mehr Lohn. Mehr Freizeit. Mehr Sicherheit.
DGB
Tag der Arbeit, Maifeiertag oder Kampftag der Arbeiterbewegung: Am 1. Mai rufen wir Gewerkschaften zu bundesweiten Kundgebungen auf. 2024 steht der 1. Mai unter dem Motto „Mehr Lohn, mehr Freizeit, mehr Sicherheit". Das sind unsere 3 Kernversprechen. Wir geben Antworten auf die zunehmende Verunsicherung in der Gesellschaft.
weiterlesen …

#Ta­rif­wen­de: Jetz­t!
Infografik mit Kampagnenclaim "Eintreten für die Tarifwende" auf roten Untergrund mit weißen Pfeil, der leicht nach oben zeigt.
DGB
Immer weniger Menschen arbeiten mit Tarifvertrag. Die Tarifbindung sinkt. Dadurch haben Beschäftigte viele Nachteile: weniger Geld und weniger Sicherheit. Wir sagen dieser Entwicklung den Kampf an – zusammen mit unseren Gewerkschaften – und starten für dich und mit dir die Kampagne #Tarifwende!
weiterlesen …

Mit dem neu­en Qua­li­fi­zie­rungs­geld Ar­beitsplät­ze si­chern!
Mehrere Menschen vor Computern bei einer Weiterbildung
DGB/Cathy Yeulet/123rf.com
Seit dem 1. April 2024 gibt es das Qualifizierungsgeld. Bekommen können es Beschäftigte, deren Arbeitsplatz durch die Transformation wegfallen könnte. Ziel ist, ihnen mit Weiterbildungen eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen zu ermöglichen. Alle Infos dazu findest du hier.
weiterlesen …

ein­blick - DGB-In­fo­ser­vice kos­ten­los abon­nie­ren
einblick DGB-Infoservice hier abonnieren
DGB/einblick
Mehr online, neues Layout und schnellere Infos – mit einem überarbeiteten Konzept bietet der DGB-Infoservice einblick seinen Leserinnen und Lesern umfassende News aus DGB und Gewerkschaften. Hier können Sie den wöchentlichen E-Mail-Newsletter einblick abonnieren.
zur Webseite …