Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um in 476 Rechtsvorschriften des Bundes die Möglichkeit zu eröffnen, zukünftig nicht nur schriftlich, sondern auch auf einfache Weise elektronisch – in einem kleinen Teil sogar mündlich oder telefonisch – mit Behörden zu kommunizieren. Die überwiegende Zahl dieser Änderungen begrüßt der DGB als Versuch, den Kommunikationsbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger besser gerecht zu werden. Jedoch werden einfache E-Mails dem gewerkschaftlichen Anspruch an Datenschutz und Datensicherheit in der elektronischen Kommunikation nicht gerecht. Die öffentliche Verwaltung sollte daher gesetzlich verpflichtet werden, den Bürgerinnen und Bürgern stets auch einen Ende-zu-Ende verschlüsselten Kommunikationsweg anzubieten. In einer kleinen Zahl von Fällen hat der DGB auch gravierende Einwände gegen die vorgesehen Änderungen.