Der DGB sieht keinen Anlass für weitere Versorgungs- und Besoldungskürzungen bei Beamtinnen und Beamten – und kritisiert die geplanten Änderungen des Versorgungsrücklagegesetzes.
Danny Prusseit
Am 17. Oktober erläuterten Sachverständige im Innenausschuss des Deutschen Bundestages ihre Bewertung der geplanten Änderungen des Versorgungsrücklagegesetzes.
Die Bundesregierung hatte den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften in den Bundestag eingebracht. Schwerpunkt der Anhörung war die Fortführung der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen von 0,2 Prozentpunkten pro Anpassungsrunde bis 2024 zur Füllung der Versorgungsrücklage sowie Grundsatzfragen der Kapitaldeckung, wie Sicherheit und ethische oder ökologische Anlagekriterien.
Für den DGB machte Dr. Karsten Schneider deutlich, dass für weitere Versorgungs- und Besoldungskürzungen kein Anlass bestehe und in der Gesetzesbegründung auch kein überzeugender genannt werde.
Danny Prusseit
"Das Argument, die Abzüge seien verfassungskonform reicht dem DGB als Rechtfertigung gegenüber den Beschäftigten nicht aus", so Dr. Schneider. Die zulässige Aktienquote soll bei der Rücklage von 0 Prozent auf 20 Prozent steigen und Investitionen in neue Anlageklassen sollen ermöglicht werden. Dazu führte Dr. Schneider aus: "Die Schlussfolgerung zu ziehen, man müsse größeres Risiko gehen, halten wir für falsch. Warum nicht die Mittel nutzen, um die öffentliche Infrastruktur in Stand zu halten? Hier gibt es viele und drängende Investitionsbedarfe. Durch Investitionen in Infrastruktur und Personal wäre uns doppelt geholfen: Der Staat erhält seine Handlungsfähigkeit und betreibt dadurch Vorsorge."
Die Dokumentation der Anhörung und die Stellungnahmen der Sachverständigen unter