Mit dem vorliegenden Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) stellt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) seine geplanten Maßnahmen und Überlegungen dar, um Prävention und Gesundheitsförderung „in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen“ zu verankern. Insgesamt betrachtet liefert der Referentenentwurf nur wenig Verbesserungen im Vergleich zu dem Gesetzentwurf zur Förderung der Prävention (BT-Drs. 17/13080) der vorangegangenen Legislaturperiode. Auch wenn gute Ansätze hinsichtlich der Erhöhung der Finanzmittel, der Orientierung auf Lebenswelten, der Zusammenarbeit aller Sozialversicherungszweige und der Zertifizierung von Angeboten enthalten sind, stehen dem immer noch gravierende Mängel gegenüber.