Deutscher Gewerkschaftsbund

12.01.2016
Gewerkschaften

IG Metall und ver.di regeln Zusammenarbeit für die Beschäftigten in der Kontraktlogistik

Mit einer Kooperationsvereinbarung haben die IG Metall und ver.di die Zuständigkeiten und damit die Geltungsbereiche für Tarifverträge für die Beschäftigten in der Kontraktlogistik geregelt.

Team: Hände übereinander gelegt

Colourbox.de

Die gemeinsame Pressemitteilung von IG Metall und ver.di im Wortlaut:

Frankfurt am Main/Berlin - Mit einer Kooperationsvereinbarung haben die IG Metall und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Zuständigkeiten und damit die Geltungsbereiche für Tarifverträge für die Beschäftigten in der Kontraktlogistik geregelt. "Zugleich haben wir eine gute Grundlage für eine intensivere Zusammenarbeit beider Gewerkschaften geschaffen", sagte Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall. Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske erklärte, man wolle "durch die Abstimmung zwischen den Gewerkschaften mögliche Divergenzen verhindern und das gemeinsame Vorgehen im Interesse der Beschäftigten stärken." Als Ziel der Vereinbarung nannten ver.di und IG Metall in einer gemeinsamen Erklärung "die Verbesserung der Arbeits- und Entgeltbedingungen für die Beschäftigten in der Kontraktlogistik." Diese wolle man durch eine hohe Tarifdichte und eine stabile Tarifbindung erreichen.

Mit der Vereinbarung wurden konkrete Festlegungen zur Kontraktlogistik für die Branchen Automobilindustrie und Fahrzeugbau, Stahlindustrie, Luft- und Raumfahrtindustrie sowie den Schiffbau getroffen. Vernetzte Prozesse und verstärkte Kombinationen von Produktion und Dienstleistungen erforderten von den Gewerkschaften eine engere Kooperation, ein abgestimmtes Vorgehen und klare Zuständigkeiten, sagte Hofmann. "Gemeinsam wollen wir dem Missbrauch von Werkverträgen entgegentreten und faire Bezahlung sowie gute Arbeitsbedingungen im Bereich der Kontraktlogistik und darüber hinaus sicherstellen", sagte der IG Metall-Vorsitzende.

"Mit den vereinbarten Kriterien über die Organisationszuständigkeit haben wir die Geltungsbereiche von Tarifverträgen und Verantwortlichkeiten für die betriebliche Betreuung von Betriebsräten und Mitgliedern festgelegt. Wir stärken damit die Gestaltungskraft für beide Gewerkschaften. Klare Zuständigkeiten sind zugleich eine gute Grundlage für eine Kooperation, die in Zukunft immer wichtiger wird", betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske.

Globalisierung, Digitalisierung und neue Formen der Produktionsorganisation führten zu einem tiefgreifenden Strukturwandel der Wirtschaft und der Arbeitswelt. "Dies stellt auch neue Anforderungen an die Gewerkschaften, die wir gemeinsam innerhalb des DGB lösen wollen", erklärten Bsirske und Hofmann.


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Die Pressemitteilung auf der Webseite der IG Metall

Die Pressemitteilung auf der Webseite von ver.di


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