Die DGB-Mitgliedsgewerkschaften in der DGB-Tarifgemeinschaft haben mit den Arbeitgeberverbänden BAP und IGZ am 11. April in einer zweiten Runde über die Anschlusstarifverträge in der Zeitarbeit verhandelt. Die Gespräche endeten ohne konkretes Angebot der Arbeitgeber.
Die DGB-Mitgliedsgewerkschaften in der DGB-Tarifgemeinschaft sind am 11. April 2013 zur zweiten Tarifverhandlung mit den Arbeitgeberverbänden in der Zeitarbeit BAP und IGZ zusammen gekommen, um über rechtzeitige Anschlusstarifverträge für die Entgelttarifverträge in der Zeitarbeit weiterzuverhandeln.
Läuft der bestehende Mindestlohn-Tarifvertrag im Herbst aus und wird kein neuer geschlossen, gibt es keinen verbindlichen Branchenmindestlohn für die verleihfreie Zeit zugunsten aller Leiharbeitnehmer/-innen mehr. Der Mindestlohn-Tarifvertrag ist aber auch für entsandte Beschäftigte in der Leiharbeit wichtig, für die ansonsten keine gesetzliche Lohnuntergrenze besteht. Und der Mindestlohn-Tarifvertrag sichert für den Fall, dass die Stammbeschäftigten im Entleihbetrieb weniger verdienen als die tarifliche Lohnuntergrenze, einen Mindestlohn für die Leiharbeitnehmer/-innen.
Die unterste Entgeltgruppe liegt zurzeit bei 8,19 Euro (West) bzw. 7,50 Euro (Ost). Die Tarifverträge kommen für über 80 Prozent der ca. 800.000 Leiharbeitnehmer/-innen in Deutschland zur Anwendung. Von diesen wiederum sind viele in Betrieben eingesetzt, für die Branchenzuschläge gelten. Die Tarifentgelte bilden auch die Basis für die Branchenzuschläge, daher sind alle Leiharbeitnehmer/-innen der verbandsgebundenen Leiharbeitsagenturen betroffen.
Die Forderungen der DGB-Tarifgemeinschaft wurden den Arbeitgebern bereits in der ersten Tarifverhandlung am 14. März vorgestellt:
Von den weiteren Forderungen der DGB-Tarifgemeinschaft in Bezug auf die Mantel- und Entgeltrahmentarifverträge (Arbeitszeitkonten, Entgeltgruppenbeschreibungen, Einsatz in bestreikten Betrieben und Geltungsbereich für Werkverträge) wurde in der zweiten Verhandlung vor allem der Einsatz der Leiharbeitsbeschäftigten in bestreikten Betrieben diskutiert (Streikbrucharbeit). Es wurde offensichtlich, dass die Arbeitgeber es für eine zulässige Praxis halten, bereits im Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer/-innen zum Streikbruch einzusetzen. Hier forderte die DGB-Tarifgemeinschaft eine Klarstellung dahingehend, dass jeglicher Einsatz von Leiharbeitnehmer/-innen in bestreikten Betrieben unzulässig ist, auch wenn die Leiharbeitnehmer/-innen bereits im Betrieb tätig sind. Es wurde verabredet, dass die gemeinsame Arbeitsgruppe einen Formulierungsvorschlag hierzu erarbeitet.
Zu den Entgelttarifverträgen haben die Arbeitgeber in dieser Verhandlungsrunde kein konkretes Angebot vorgelegt. Bei der Frage der Laufzeit der Entgelttarifverträge, der Annäherung der Ost- und Welt-Entgelte und der Erhöhung der Westentgelte auf mindestens 8,50 € gibt es nach wie vor starke Differenzen zwischen den Tarifparteien.
Die Arbeitgeber wollen zum nächsten Termin ein konkretes Angebot vorlegen.
Der nächste Verhandlungstermin ist der 22. April 2013.