Deutscher Gewerkschaftsbund

Dossier Mindestlöhne

28.11.2011

Allgemeiner Mindestlohn: Orientierungsmarken gibt es schon

Noch gibt es in Deutschland keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. In weiten Teilen der EU ist man bereits weiter: 20 von 27 Mitgliedsländern haben schon heute eine Lohnuntergrenze. Doch es gibt noch weitere Orientierungsmarken. Alle müssten in die Berechung für einen allgemeinen Mindestlohn in Deutschland einfließen, meint das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung.

Wie viel muss ein Mensch durch seine Arbeit verdienen, um in Würde leben zu können, fragen die Mindestlohnforscher des WSI im aktuellen Infodienst Böckler impuls. Einen Anhaltspunkt bieten unter anderem die gesetzlichen Lohnuntergrenzen der EU-Länder, deren Wirtschaftskraft mit der deutschen vergleichbar ist.

Grafik; Mindestlöhne in der EU

20 von 27 EU-Ländern haben schon jetzt einen gesetzlichen Mindestlohn. In den wirtschaftlich starken Benelux-Staaten, in Frankreich und in Irland müssen mehr als 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden. Hans-Böckler-Stiftung/Böckler impuls

In diesen Ländern liegt der gesetzliche Mindestlohn deutlich über der Marke von 8 Euro: In Belgien, den Niederlanden und Frankreich betragen die gesetzlichen Mindestlöhne derzeit zwischen 8,58 und 9 Euro pro Stunde. In Luxemburg müssen mindestens 10,16 Euro gezahlt werden, in Irland 8,65 Euro.

In Großbritannien beträgt der Mindestlohn derzeit 6,08 Pfund, umgerechnet also nur 6,91 Euro. Doch das englische Pfund wird gegenüber dem Euro seit längerem schwach bewertet. Um den Währungsfaktor bereinigt läge der britische Mindestlohn deutlich über 8 Euro.

Das WSI berücksichtigt in seinen Analysen und Modellrechnungen für gesetzliche Mindestlöhne noch weitere Größen. Dazu gehören sozialstaatliche Standards wie die Pfändungsfreigrenze, die Leistungen der gesetzlichen Grundsicherung und die verbindliche Mindestlohnnorm der europäischen Sozialcharta.

Diese Maßstäbe müssten einbezogen werden,  wenn der Gesetzgeber eine allgemeine Lohnuntergrenze festlegt, fordern die WSI-Forscher Thorsten Schulten, Reinhard Bispinck und Claus Schäfer. Auch wirke ein Mindestlohn nur ab einer ausreichenden Höhe. "Wird er zu niedrig festgelegt, bekommt er nur kosmetischen Charakter oder noch schlimmer: Er legitimiert unter Umständen bisher als unzureichend angesehene Niedriglöhne", so die einhellige Meinung der Forscher.

Ihr Fazit: Durch einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, wie ihn etwa der Deutsche Gewerkschaftsbund vorschlägt, würden rund fünf Millionen Beschäftigte finanziell besser gestellt

Weitere Informationen

Zum Artikel

Europäische Sozialcharta

 



Vorheriger Artikel Nächster Artikel Übersicht Nach oben

Themenverwandte Beiträge

Artikel
Neue Freunde für den Mindestlohn
20 von 27 EU-Staaten haben einen gesetzlichen Mindestlohn. Die Deutschen gehören nicht dazu, dafür werden sie in der Europäischen Union mittlerweile sogar bedauert. Doch es tut sich etwas: In CDU und sogar in Teilen der FDP mehren sich die Pro-Stimmen für eine Lohnuntergrenze. "Alle einig, alles gut?" fragt der DGB klartext und sieht genauer hin.
zum Artikel
Datei
Arbeitslosigkeit: Besserung am Arbeitsmarkt geht an Schwerbehinderten vorbei
Schwerbehinderte Menschen haben von der günstigen Arbeitsmarktentwicklung 2010 und im ersten Halbjahr 2011 nicht profitieren können. Gegen den allgemeinen Trend ist die Arbeitslosigkeit unter Behinderten sogar gestiegen. Ihnen droht vielfach Langzeitarbeitslosigkeit und eine Abdrängung ins HartzIV-System.
zum Artikel
Dossier
Mindestlöhne in Deutschland
Selbst Vollzeitarbeit schützt nicht vor Armut. Nach einer Studie arbeiten 22 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland im Niedriglohnbereich. Umso wichtiger sind deshalb Mindestlöhne. Informationen und Postitionen des DGB zum Thema Mindestlohn.
zum Artikel

Zuletzt besuchte Seiten

close