Noch gibt es in Deutschland keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. In weiten Teilen der EU ist man bereits weiter: 20 von 27 Mitgliedsländern haben schon heute eine Lohnuntergrenze. Doch es gibt noch weitere Orientierungsmarken. Alle müssten in die Berechung für einen allgemeinen Mindestlohn in Deutschland einfließen, meint das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung.
Wie viel muss ein Mensch durch seine Arbeit verdienen, um in Würde leben zu können, fragen die Mindestlohnforscher des WSI im aktuellen Infodienst Böckler impuls. Einen Anhaltspunkt bieten unter anderem die gesetzlichen Lohnuntergrenzen der EU-Länder, deren Wirtschaftskraft mit der deutschen vergleichbar ist.
20 von 27 EU-Ländern haben schon jetzt einen gesetzlichen Mindestlohn. In den wirtschaftlich starken Benelux-Staaten, in Frankreich und in Irland müssen mehr als 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden. Hans-Böckler-Stiftung/Böckler impuls
In diesen Ländern liegt der gesetzliche Mindestlohn deutlich über der Marke von 8 Euro: In Belgien, den Niederlanden und Frankreich betragen die gesetzlichen Mindestlöhne derzeit zwischen 8,58 und 9 Euro pro Stunde. In Luxemburg müssen mindestens 10,16 Euro gezahlt werden, in Irland 8,65 Euro.
In Großbritannien beträgt der Mindestlohn derzeit 6,08 Pfund, umgerechnet also nur 6,91 Euro. Doch das englische Pfund wird gegenüber dem Euro seit längerem schwach bewertet. Um den Währungsfaktor bereinigt läge der britische Mindestlohn deutlich über 8 Euro.
Das WSI berücksichtigt in seinen Analysen und Modellrechnungen für gesetzliche Mindestlöhne noch weitere Größen. Dazu gehören sozialstaatliche Standards wie die Pfändungsfreigrenze, die Leistungen der gesetzlichen Grundsicherung und die verbindliche Mindestlohnnorm der europäischen Sozialcharta.
Diese Maßstäbe müssten einbezogen werden, wenn der Gesetzgeber eine allgemeine Lohnuntergrenze festlegt, fordern die WSI-Forscher Thorsten Schulten, Reinhard Bispinck und Claus Schäfer. Auch wirke ein Mindestlohn nur ab einer ausreichenden Höhe. "Wird er zu niedrig festgelegt, bekommt er nur kosmetischen Charakter oder noch schlimmer: Er legitimiert unter Umständen bisher als unzureichend angesehene Niedriglöhne", so die einhellige Meinung der Forscher.
Ihr Fazit: Durch einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, wie ihn etwa der Deutsche Gewerkschaftsbund vorschlägt, würden rund fünf Millionen Beschäftigte finanziell besser gestellt