Die Branchen-Mindestlöhne werden 2016 in vielen Branchen angehoben. Es gibt mehr Kindergeld, die Hartz-IV-Sätze steigen leicht, im Gesundheits- und Pflegebereich soll es verbesserte Beratungsangebote geben und die elektronische Gesundheitskarte kommt. Diese und alle weiteren Änderungen auf einen Blick.
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Branchen-Mindestlöhne steigen
In mehreren Branchen steigen zum 1.1.2016 die tarifvertraglich vereinbarten und für allgemeinverbindlich erklärten Branchenmindestlöhne:
(folgende Branchen: Steigerungen nicht ab 1.1., sondern erst im Jahresverlauf)
Quelle: WSI Tarifarchiv
Bis Ende 2016 kann mit allgemeinverbindlichen Tarifverträgen vom gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro nach unten abgewichen werden. Ab 2017 gilt dann der Mindestlohn von 8,50 Euro in allen Branchen, selbst wenn ein Tarifvertrag ein niedrigeres Entgelt vorsieht.
Weitere Informationen:
Übersicht Branchenmindestlöhne WSI-Tarifarchiv
Kindergeld und Steuerfreibeträge
Das Kindergeld wird ab 1. Januar 2016 um zwei Euro pro Monat erhöht und liegt dann bei 190 Euro. Neu ist auch: Für den Bezug von Kindergeld muss der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer mitgeteilt werden. Erforderlich sind die Steuer-Identifikationsnummern des Kindes, für das Kindergeld beantragt wird und des Elternteils, der den Kindergeldantrag stellt oder bereits Kindergeld bezieht.
Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 8.472 Euro und steigt 2016 um 180 Euro auf 8.652 Euro. Der Kinderfreibetrag beträgt momentan 7.152 Euro und steigt 2016 auf 7.248 Euro. Die Freibeträge stellen sicher, dass der Staat das Einkommen für den notwendigen Lebensunterhalt von Erwachsenen und Kindern nicht besteuert.
Weitere Informationen:
Informationen zur Steuer-ID des Bundeszentralamtes für Steuern
Hartz IV
Empfänger von Hartz IV erhalten monatlich zwischen drei und fünf Euro mehr. Die monatlichen Hartz IV-Regelsätze ab 2016:
Außerdem endet die Familienversicherung. Ab Januar 2016 wird jeder Arbeitslosengeld II-Empfänger (inkl. Jugendliche ab 15 Jahre) eigenständiges Mitglied einer Kranken- und Pflegekasse.
Weitere Informationen:
Meldung der Bundesregierung zur Erhöhung der Regelsätze
Meldung von haufe.de zum Thema Familienversicherung
Rente
Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt für Westdeutschland ab Januar 2016 von 6.050 auf 6.200 Euro (74.400 Euro/Jahr). Im Osten liegt sie ab Januar 2016 bei 5.400 Euro im Monat (64.800 Euro/Jahr). Bis zu diesen Einkommensgrenzen müssen Arbeitnehmer im nächsten Jahr Beiträge zur Rentenversicherung abführen.
Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt 2016 von 70 auf 72 Prozent. Somit bleiben nur noch 28 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Der Anteil gilt für im Jahr 2016 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenanteil bestehen.
Weitere Informationen:
Meldung der Bundesregierung zu Beitragsbemessungsgrenzen 2016
Gesundheit und Pflege
Ab 2016 müssen viele gesetzlich Krankenversicherte mit einem Zusatzbeitrag von im Schnitt 1,1 Prozent rechnen. Über die genaue Höhe des Zusatzbeitrages müssen die Krankenkassen ihre Mitglieder bis Ende 2015 in einer Liste des GKV-Spitzenverbandes informieren.
Die neue Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt auf jährlich 50.850 Euro, bzw. auf monatlich 4.237,50 Euro. Bis zu dieser Einkommensgrenze müssen Arbeitnehmer im nächsten Jahr Beiträge zur GKV abführen.
Das zweite Pflegestärkungsgesetz setzt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff um. Ziel: Erstmals sollen alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Dabei soll es keine Rolle mehr spielen, ob die Betroffenen von körperlichen oder psychischen Einschränkungen betroffen sind. Das Jahr 2016 dient der Vorbereitung des neuen Begutachtungsverfahrens in der Praxis, der Umstellung auf fünf Pflegegrade sowie auf die neuen Leistungsbeträge bis zum 1.1.2017.
Weitere Neuerungen:
Das Gesetz zum Ausbau einer flächendeckenden Hospiz- und Palliativversorgung ist am 8.12.2015 in Kraft getreten. Es stärkt die Versorgung überall dort, wo Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen. Die Information und Beratung sollen im Jahr 2016 verbessert werden.
Für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen soll das sogenannte E-Health-Gesetz sorgen. Es enthält den Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur mit bestimmten Sicherheitsstandards und die Einführung spezieller Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte.
Weitere Informationen:
Übersichtsseite zu Neuregelungen des Bundesministeriums für Gesundheit
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