Deutscher Gewerkschaftsbund

27.08.2015
Umfrage unter Pendlern

Der gesetzliche Mindestlohn wirkt – auch auf Sylt

Wie arbeitet es sich eigentlich dort, wo andere Urlaub machen und in Sterne-Restaurants verkehren? Der DGB-Bezirk Nord hat Berufspendler befragt, die auf dem Festland wohnen und auf Sylt arbeiten. DGB-Vorstand Annelie Buntenbach hat die Umfrageergebnisse im Rahmen ihrer Sommertour heute mit vorgestellt.

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach und DGB-Regionsgeschäftsführerin (DGB Schleswig-Holstein Nordwest) Susanne Uhl

Gute Arbeit auf Sylt? DGB-Regionsgeschäftsführerin Susanne Uhl (links, DGB-Region Schleswig-Holstein Nordwest) und DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach stellten heute (27. August 2015) die Ergebnisse einer Umfrage unter Sylter Berufspendlern vor. DGB Nord

Mindestlohn wirkt, doch es gibt auch Verstöße

Ein Ergebnis der Umfrage: Der gesetzliche Mindestlohn wirkt – auch auf Sylt. Während 2012 noch jede/r vierte befragte Beschäftigte auf der Insel weniger als 8,50 Euro pro Stunde bekam, ist es jetzt nur noch jede/r zwölfte, so die aktuelle Sylt-Pendlerbefragung des DGB. Sie ergab weiter, dass es sich in diesen Fällen nicht um tariflich vereinbarte Branchen-Ausnahmen handelt und damit gegen das seit Januar 2015 geltende Mindestlohngesetz verstoßen wird.


Kompletter Bericht zu den Umfrageergebnissen beim DGB Nord

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