Deutscher Gewerkschaftsbund

29.04.2019

Erfolge der Gewerkschaften im Spiegel der Maiplakate

Historische Erfolge und Errungenschaften der Gewerkschaften für die Beschäftigten im Spiegel von Gewerkschafts- und Mai-Plakaten

Collage mit Ausschnitten von fünf historischen Plakaten des DGB zum 1. Mai

DGB

Vor mehr als 125 Jahren hat die Arbeiterbewegung zum ersten Mal am 1. Mai in Deutschland demonstriert. In diesen über zwölf Jahrzehnten haben sich Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter für die Rechte der arbeitenden Menschen eingesetzt und dabei jede Menge erreicht: unsere Erfolge im Spiegel von historischen Gewerkschaftsplakaten.

Maiplakat 1960 – 70 Jahre 1. Mai

Was wir erreicht haben

Die Gewerkschaften haben maßgeblich dazu beigetragen, dass viele Dinge, die heute für Beschäftigte selbstverständlich sind, tatsächlich für  Millionen Menschen Arbeits- und Lebensrealität geworden sind: gute Bezahlung, Jahresurlaub, der Acht-Stunden-Tag, die Fünf-Tage Woche mit freiem Wochenende, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und vieles mehr.

Heute stehen wir vor neuen Herausforderungen: Globalisierung, Digitalisierung und demografischer Wandel machen neue Konzepte für die Arbeitswelt notwendig. Wir konnten viel erreichen, aber es bleibt auch viel zu tun. Mach mit. Werde Mitglied.

VIDEO: Was haben die Gewerkschaften je für uns getan?

Unser Erfolg: Mitbestimmung in Betrieben und Unternehmen

Beschäftigte bestimmen an ihrem Arbeitsplatz und in ihren Unternehmen mit. Das ist der Grundsatz, den die Gewerkschaften in Wirtschaft und Arbeitswelt durchsetzen wollen und in Deutschland durchgesetzt haben. Bereits im 19. Jahrhundert gab es in Deutschland erste Ansätze für betriebliche Mitbestimmung. Heute sind die Rechte von Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern in vielen Bereichen verbrieft und anerkannt. Viele historische Wegmarken der Mitbestimmung zeigen: Mit mitbestimmten Betrieben und Unternehmen haben wir viel erreicht. Die zwei wesentlichen Formen der Mitbestimmung sind die betriebliche und die Unternehmensmitbestimmung. Bei der betrieblichen Mitbestimmung haben von der Belegschaft gewählte Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht und vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Bei der Unternehmensmitbestimmung sitzen ArbeitnehmervertreterInnen mit in den Kontrollgremien, also den Aufsichtsräten der Unternehmen – und können so Einfluss auf die Unternehmensentwicklung nehmen, hin zu nachhaltiger statt rein profitorientierter Unternehmenspolitik.

Wichtige Wegmarken der Mitbestimmung


Unser Erfolg: Fünf-Tage-Woche

Die Fünf-Tage-Woche mit freiem Wochenende: ein langer Kampf der Gewerkschaften für mehr Lebensqualität und für eine faire Arbeitszeitregelung, heute ist sie für die meisten Beschäftigten Realität. Immer noch ein DGB-Mai-Plakat-Klassiker: „Samstags gehört Vati mir“ (1956).


Unser Erfolg: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Krank sein und deswegen in finanzielle Nöte geraten, weil zeitweise kein Lohn oder Gehalt mehr kommt? Das können wir uns heute kaum mehr vorstellen. Noch vor einigen Jahrzehnten war das aber für viele Beschäftigte Realität, für Arbeiter noch länger als für Angestellte.

1956/57 erkämpfte die IG Metall in einem 16-wöchigen Streik die Lohnfortzahlung für Arbeiter im Krankheitsfall. Die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer (Angestellte waren zuvor bei der Lohnfortzahlung besser gestellt als Arbeiter) war seit 1954 eine Forderung des DGB gewesen – und trotz des wichtigen Erfolgs der IG Metall noch nicht erreicht. Doch die Gewerkschaften blieben dran: Die volle gesetzliche Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten im Krankheitsfall trat schließlich 1970 in Kraft.


Unser Erfolg: 40-Stunden-Woche und Acht-Stunden-Tag

Dass wir heute nicht mehr bis zu zwölf Stunden am Tag und sechs bis sieben Tage die Woche arbeiten, ist keine Selbstverständlichkeit. Unsere heutigen Arbeitszeiten mussten von den Beschäftigten und ihren Organisationen, den Gewerkschaften, über Jahrzehnte hinweg erstritten werden. Heute sind kurze Wochenarbeitszeiten und Arbeitstage eine Errungenschaft, die bis heute den Arbeitszeitrahmen für die Beschäftigten bestimmen:

Das Arbeitszeitgesetz besagt heute, dass in der Regel an Werktagen eine Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten werden darf – macht bei einer Fünf-Tage-Woche 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche. Beides – der Acht-Stunden-Tag wie auch die Fünf-Tage-Woche – haben die Gewerkschaften in Deutschland durchgesetzt. Einige Beispiele:

  • Der 1. Mai 1955 stand unter dem Motto "Fünf Tage sind genug, für eine 40–Stunden–Woche", heute ist das Realität
  • 1957 vereinbarten die IG Metall und der Arbeitgeberverband Gesamtmetall ein Abkommen zur stufenweisen Einführung der 40–Stunden–Woche, ein auch für andere Branchen wegweisendes Ergebnis.
  • Auch am 1. Mai 1958 warb der DGB für die 40-Stunden-Woche. Acht-Stunden-Tag und Fünf-Tage-Woche (oder gar kürzere Arbeitszeiten) sind heute für die meisten Beschäftigten Realität.
  • 1965 wird in der Druck-, 1967 in der Metallindustrie per Tarifvertrag die 40-Stunden-Woche eingeführt.
  • 1984: Die IG Metall erkämpft den Einstieg in die 35-Stunden-Woche erkämpft: Nach sieben Wochen Streik und Aussperrung ist das Dogma der Arbeitgeber "keine Minute unter 40 Stunden" gebrochen und der Einstieg in die 35-Stunden-Woche geschafft.

Mehr zum Streik für die 35-Stunden-Woche


Unser Erfolg: Bezahlter Jahresurlaub und Urlaubsgeld

Mehrere Wochen im Jahr frei nehmen können und trotzdem weiterbezahlt werden? Auch das ist heute nur möglich, weil die Gewerkschaften für den bezahlten Jahresurlaub gestritten haben. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges findet sich zwar in vielen Landesverfassungen das Recht auf einen Mindesturlaub von zwei Wochen, das Grundgesetz greift diesen Anspruch 1949 jeoch noch nicht auf. Der Urlaubsanspruch für Beschäftigte wird stattdessen erst 1963 mit dem Bundesurlaubsgesetz geschaffen, das allen ArbeitnehmerInnen einen Mindesturlaub von drei Wochen zusichert. Schon vorher hatten Gewerkschaften Urlaub und Urlaubsgeld in Tarifverträgen geregelt – und der tarifliche Jahresurlaub ist heute in der Regel länger als der gesetzliche Anspruch.

Auch das Urlaubsgeld, eine Sonderzahlung des Arbeitgebers ähnlich dem so genannten "Weihnachtsgeld", gibt es für Beschäftigte deutlich häufiger, wenn für sie ein Tarifvertrag gilt, den die Gewerkschaften ausgehandelt haben.

Mit Tarifvertrag gibt es mehr Urlaubstage und mehr Urlaubsgeld


Unser Erfolg: Kündigungsschutz und Beschäftigungssicherung

Heuern und Feuern ohne Kontrolle dass das in Deutschland nicht möglich ist wie in vielen anderen Ländern ist ein Verdienst der Gewerkschaften. Bereits kurz nach dem Zweiten Weltkrieg setzten sie 1950 in den Hattenheimer Gesprächen mit den Arbeitgebern und gegenüber dem Bundesarbeitsministerium durch, dass ein gesetzlicher Kündigungsschutz in Deutschland geschaffen wird. Und auch die von den Gewerkschaften durchgesetzte betriebliche Mitbestimmung lässt Willkür von Arbeitgebern bei Kündigungen nicht zu: Denn der Betriebsrat redet immer ein Wort mit.

Doch gewerkschaftliches Engagement für den Schutz der Arbeitsplätze beginnt nicht erst, wenn der Kündigungsfall da ist. Gewerkschaften in Deutschland haben sich jeher erfolgreich für Beschäftigungssicherung eingesetzt. Die von den DGB-Gewerkschaften eingeforderten Verbesserungen bei der Kurzarbeit und Investitionsprogramme haben in der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise zum Beispiel dafür gesorgt, dass es hierzulande – anders als in anderen europäischen Ländern – kaum krisenbedingten Arbeitsplatzabbau gegeben hat.

Dass jeder Arbeitsplatz einen Wert hat und die Gewerkschaften für diesen Wert kämpfen machte der DGB etwa mit seinem Mai-Motto von 2006 klar: "Deine Würde ist unser Maß".


Unser Erfolg: Gute Löhne, gute Gehälter

Seit dem 1. Januar 2015 hat Deutschland den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Dafür haben die DGB-Gewerkschaften rund zehn Jahre gekämpft: Ein Erfolg, von dem Millionen Menschen mit höheren Löhnen profitieren. Jetzt heißt es: Dran bleiben – für einen Mindestlohn ohne Ausnahmen, der effektiv kontrolliert und umgesetzt wird.

Doch schon lange vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns waren es immer die Gewerkschaften, die für deutliche Einkommenssteigerungen in Deutschland gesorgt haben. In einigen Branchen gibt es seit Jahrzehnten allgemein verbindliche Branchen-Mindestlöhne, per Tarifvertrag von den Gewerkschaften durchgesetzt.

Heute setzen sich die Gewerkschaften auch für faire Lohn- und Gehaltsstrukturen ein: Die Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern muss endlich der Vergangenheit angehören. Und egal ob Leiharbeit, WerkvertragsnehmerInnen oder entsandte Beschäftigte: Arbeitnehmerinnen und Arbeitehmer "zweiter Klasse" darf es bei Arbeits- und Einkommensbedingungenm in Deutschland nicht geben!

DGB: Mindestlohn. Dran bleiben.

Tarifbilanz: Größtes Lohn- und Gehaltsplus seit 15 Jahren


Unser Erfolg: Soziale Sicherheit

Noch vor einigen Jahrzehnten konnte eine Krankheit, ein Arbeitsunfall oder schlicht das Erreichen eines bestimmten Alters den Verlust fast jeglichen eigenen Einkommens bedeuten. Die sozialen Sicherungssysteme zu schützen und weiterzuentwickeln ist deshalb eine Kernaufgabe der Gewerkschaften. Unsere Arbeit sorgt dafür, dass in Deutschland kein Beschäftigter um sein Einkommen oder gar um seine Existenz fürchten muss, wenn er oder sie krank wird, in Ruhestand geht oder einen Arbeitsunfall hat.

Trotzdem müssen die Sozialversicherungen und der Schutz, den sie den Menschen bieten, immer wieder neu verteidigt werden: ob die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung. Deshalb arbeiten Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter als Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer und Versicherten in den Selbstverwaltungsgremien aller Sozialversicherungszweige mit.


Unser Erfolg: Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz

In Deutschland gibt es bei Weitem weniger Arbeitsunfälle als früher. Gerade tödliche Unfälle oder solche mit schweren Verletzungen sind selten geworden. Das ist vor allem auch ein Verdienst der Gewerkschaften, die immer gegen körperliche und gesundheitliche Risiken von Beschäftigten gekämpft haben: In den Berufsgenossenschaften, in Ausschüssen und gegenüber der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin setzen sich Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter Tag für Tag für bessere, sicherere und gesündere Arbeitsbedingungen ein. Nur ein Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit: Eine neue Regelung zum Grenzwert für Staubbelastungen, die bis zu einer Million Beschäftigten nützt? Durchgesetzt haben das die Gewerkschaften!

Heute bedeutet Arbeits- und Gesundheitsschutz neben Unfallprävention und -nachsorge vor allem auch, Beschäftigte vor psychischen Belastungen und Stress zu schützen. Deshalb gehört "Bye-bye, Burnout!" auch zu den zehn Themenslogans des DGB zum 1. Mai 2015.

1. Mai 2015, "Bye-bye, Burnout!": Gegen Stress, Arbeitshetze und Arbeitsverdichtung


Unser Erfolg: Gute Bildung und Ausbildung

Das deutsche Ausbildungssystem ist einzigartig. Das "duale System" mit Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule wird von den Sozialpartnern gemeinsam gestaltet. Das heißt: Ausbildungsberufe werden nicht willkürlich vom Arbeitgeber selbst aufgestellt oder "von oben" durch den Gesetzgeber vorgegeben. Stattdessen haben die Gewerkschaften jeden Ausbildungsberuf in diesem Land miterarbeitet und setzen sich in Berufsbildungs- und Prüfungsausschüssen für eine gute und faire berufliche Bildung ein.

Auch gute Studienbedingungen kommen nicht von ungefähr. Mit Hochschulbüros an vielen Hochschulen setzen sich Gewerkschaften und vor allem die Gewerkschaftsjugenden für Studierende ein. Und auch berufliche Weiterbilung ist seit jeher ein Kernthema gewerkschaftlicher Arbeit: Dass sich so viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland weiterbilden können, haben in vielen Fällen Gewerkschaften in Tarifverträgen oder Betriebsräte mit Unterstützung ihrer Gewerkschaft in Betriebsvereinbarungen durchgesetzt.


Unser Engagement: Für Frieden, gegen Rassimus und Diskriminierung

Nicht immer waren Gewerkschaften so anerkannt und etabliert wie heute. Viele Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter haben gerade in den Anfängen der Gewerkschaftsarbeit mit Widerständen zu kämpfen gehabt, wurden verfolgt und inhaftiert. Während der Schreckensherrschaft der Nazis zwischen 1933 und 1945 haben viele Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter ihr Engagement mit Gefängnis oder gar mit ihrem Leben bezahlt.

Nach den Ende des Zweiten Weltkriegs sahen sich die wiedergegründeten freien Gewerkschaften im DGB deshalb dem Einsatz für den Frieden und dem Kampf gegen Rassismus, Antisemitismus und Faschismus besonders verpflichtet. Das ist bis heute so geblieben.

DGB: Aktiv gegen Rechts

Gelbe-Hand-Verein: "Mach meinen Kumpel nicht an!"

 


Die Mai- und Kampagnen-Plakate des DGB hatten schon immer auch internationale Bezüge: Die Chancen der Globalisierung nutzen, aber auch die Risiken erkennen. Dafür warb der DGB zum Beispiel am 1. Mai 2002 unter dem Motto "Globalisierung gerecht gestalten".

Rückblick und weitere Infos zum Thema Europa und Internationales:

Der DGB zur EU-Erweiterung 2004

Der Europäische Gewerkschaftsbund

Der Internationale Gewerkschaftsbund



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