Deutscher Gewerkschaftsbund

04.04.2017
Teilzeit

Rückkehrrecht aus Teilzeit: Koalitionsvertrag umsetzen

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann und Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles appelieren gemeinsam an die CDU/CSU, ihre Blockadehaltung beim Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit aufzugeben. Alles andere wäre ein Bruch des Koalitionsvertrags.

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann und Bundesarbeitsministerin Andrea nahles bei einem Pressetermin

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles am 4. April 2017 zu Gast beim DGB: Im Anschluss an Nahles' Besuch beim DGB-Bundesvorstand sprachen sich die Arbeitsministerin und der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann für ein gesetzliches Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit aus DGB

Haltung der CDU/CSU mit Blick auf den Fachkräftebedarf "hinterwäldlerisch"

Das Gesetz über ein Rückkehrrecht aus Teilzeit in Vollzeit werde aus der CDU/CSU heraus massiv blockiert, kritisierte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. „Das ist eine hinterwäldlerische Politik“, so Hoffmann. Gerade mit Blick auf den Fachkräftebedarf sei es wichtig, Frauen und auch Männern, die wieder Vollzeit arbeiten wollten, diese Möglichkeit auch zu geben. Er verstehe überhaupt nicht, dass die Arbeitgeber an einer Stelle immer wieder sichere gesetzliche Rahmenbedingungen für ihre Geschäfte fordern, während sie an anderer Stelle bei sicheren und sozialen Rahmenbedingungen für Beschäftigte immer wieder die Augen verschließen würden.

DGB klar gegen Schwellenwert von 200

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften unterstützen das Bundesarbeitsministerium ausdrücklich in seinem Anliegen, das Rückkehrrecht in Vollzeit noch in dieser Legislatur durchzusetzen, betonte Hoffmann – auch um Beschäftigten mehr Möglichkeiten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen. „Mit einem Schwellenwert von 200 Beschäftigten macht das aus unserer Sicht aber überhaupt keinen Sinn.“

Hintergrund: Streit um den Schwellenwert

 
200 Beschäftigte?

Die CDU/CSU hat beim geplanten Gesetz über ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit einen Schwellenwert von 200 Beschäftigten gefordert. Sprich: Erst in Betrieben ab 200 Beschäftigten soll das Gesetz überhaupt gelten. Das Problem: Die allermeisten Teilzeitbeschäftigten arbeiten in kleinen und mittleren Betrieben unter 200 Beschäftigten – mit diesem Schwellenwert würde das Gesetz also an der eigentlichen Zielgruppe komplett vorbeigehen und nur für die wenigsten Teilzeitbeschäftigten überhaupt gelten.

15 Beschäftigte?

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ist für einen Schwellenwert von 15 Beschäftigten. Die Begründung des Arbeitsministeriums: Es gibt bereits ein Gesetz, das Teilzeit regelt: Das "Teilzeit- und Befristungsgesetz" (TzBfG). Dieses Gesetz gilt in Betrieben ab 15 Beschäftigten.

Rückkehrrecht auf Vollzeit für alle

Der DGB ist dafür, dass das Rückkehrrecht in Vollzeit für alle Beschäftigten gilt. Auf keinen Fall darf aus Sicht des Gewerkschaftsbundes der bereits im Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums genannte Schwellenwert noch weiter nach oben gesetzt werden.

Raus aus der Teilzeitfalle

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles betonte noch einmal, dass vor allem Frauen in einer regelrechten "Teilzeitfalle" feststecken, wenn sie ihre Arbeitszeit - zum Beispiel zur Kinderbetreuung - einmal reduziert haben. Eine Umfrage des Arbeitsministeriums habe gezeigt: Hunderttausende Teilzeitbeschäftigte wollen mehr oder sogar wieder Vollzeit arbeiten.

Das Gesetz zur Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit sei also ein Gesetz "gegen den Fachkräftemangel", betonte Nahles. Das Potenzial vieler gut ausgebildeter Frauen werde derzeit nicht genutzt – obwohl viele dieser Frauen selbst den Wunsch hätten, mehr zu arbeiten. Die "verfestigte Teiilzeit" von Frauen in Deutschland, die zum Großteil nicht freiwillig gewählt sei, müsse aufgebrochen werden.

"Bruch mit den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages"

Doch der fertige Gesetzentwurf bleibe in der Abstimmung zwischen den Ministerien stecken, weil die CDU/CSU mit "Mondzahlen agiert" und einen Schwellenwert von 200 Beschäftigten für das Gesetz fordere. Damit solle das Gesetz "letztendlich verhindert werden". Komme das Gesetz jedoch nicht, sei das "ein glatter Bruch mit den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages", so Nahles.


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