Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt die Folgen von Ausnahmen beim Mindestlohn: 2 Millionen Niedriglohnbeschäftigte wie Minijobber, Rentner und Studierende würden dann weniger als 8,50 Euro pro Stunde erhalten. Betroffen wären auch ZeitungszustellerInnen. ver.di wehrt sich gegen Ausnahmen für die Branche.
In der Studie zeigt das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI), wie viele Menschen von Ausnahmeregelungen betroffen wären: Im Jahr 2012 hatten rund 5,25 Millionen Beschäftigte einen Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro. Gälte der Mindestlohn nicht für Minijobber, Rentner, Schüler, Studenten und hinzuverdienende Arbeitslose, gingen damit 2 Millionen oder 37 Prozent der Geringverdiener leer aus.
DGB/Simone M. Neumann
Von Ausnahmen beim Mindestlohn sind auch die AushilfsjobberInnen im Gastgewerbe betroffen.
Die Ausnahmen, so das WSI, würden sich dabei auf einige wenige Branchen konzentrieren: Knapp 56 Prozent aller Minijobber und 52 Prozent aller Erwerbstätigen in Rente, SchülerInnen und Studierende mit Stundenlöhnen unter 8,50 Euro arbeiten entweder im Gastgewerbe, dem Einzelhandel, in unternehmensnahen Dienstleistungen und im sonstigen Dienstleistungsgewerbe. Dazu gehören beispielsweise Wäschereien oder Friseure. In diesen vier Branchen sind zwischen 35 und 40 Prozent derjenigen, die weniger als den Mindestlohn verdienen, geringfügig beschäftigt. Zwischen 7 und 25 Prozent sind RentnerInnen, SchülerInnen oder Studierende. ver.di wehrt sich aktuell gegen Forderungen der Zeitungsverleger, fast 300.000 ZustellerInnen vom gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen.
Der Mindestlohn von 8,50 Euro muss für alle ArbeitnehmerInnen gelten, egal wie alt sie sind und ob sie Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber arbeiten, fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund.
Die WSI-Studie "Niedriglohnsektor: Jeder Dritte ohne Mindestlohn? Ausnahmen vom geplanten Mindestlohn und ihre Konsequenzen" zum Download.
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