Aufgaben auslagern, Lohnkosten reduzieren - mit Werkverträgen versuchen Unternehmen oft Geld zu sparen. Doch diese Rechnung geht nicht immer auf: Denn die wirklichen Kosten für Werkverträge werden häufig unterschätzt. Betriebräte können jedoch bei der Risikobewertung eine wichtige Rolle spielen. Das ist ein Ergebnis des Trendberichts „Werkverträge“ der Hans-Böckler-Stiftung.
DGB
Die Vergabe von Werkverträgen basiere häufig auf einer „Milchmädchenrechnung“, heißt es im Trendbericht. Der vermeintlichen Einsparung durch die Auslagerung stünden versteckte Kosten und Risiken für das Unternehmen gegenüber. Dazu gehörten:
Die Hans-Böckler-Stiftung wies bei der Kontrolle dieser Risiken auf die Rolle des Betriebsrats hin. Laut Betriebsverfassungsgesetz habe er „ökonomische Verantwortung für sein Unternehmen. Sein Ziel ist der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Stammarbeitsplätze und hierzu setzt er seine betriebsverfassungsrechtlichen Mittel ein“, so der Bericht. Betriebsräte müssten daher das Recht und die Möglichkeit haben, Werkverträge zu überprüfen: Auf ihre rechtlich einwandfreie Gestaltung und „ob sie in Bezug auf Risiken und Kosten wirtschaftlich Sinn ergeben.“ Auf diese Weise könnten sie die Vergabe eingrenzen – und letztlich Nachteile für die Firma und die Beschäftigten abwenden.
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