Deutscher Gewerkschaftsbund

14.11.2014

Familienpflegezeitgesetz unzureichend

Der Entwurf zum Pflegezeitgesetz genügt den Anforderungen des DGB an eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf nicht. Ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit sei zwar zu begrüßen. "Es ist aber völlig inakzeptabel, dass das Familienpflegezeitgesetz nicht für Beamtinnen und Beamte gelten soll“, sagte DGB-Vizevorsitzende Elke Hannack anlässlich der Beratungen des Gesetzes im Bundestag.

Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende:

„Den Anforderungen des DGB an eine moderne Pflegepolitik genügt der Referentenentwurf zur Familienpflegezeit nicht. Zwar verbessert er für viele Beschäftigte die Rechtsgrundlagen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Der DGB begrüßt insbesondere den Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, dessen Fehlen ein gravierender Geburtsfehler des Familienpflegezeitgesetzes war.

Völlig inakzeptabel ist jedoch, dass das Familienpflegezeitgesetz nicht für die Beamtinnen und Beamten gelten soll. Auch die Beamtinnen und Beamten brauchen im Fall einer akuten Pflegesituation in der Familie die neue zehntägige Entgeltersatzleistung. Wir begrüßen, dass der Bundesrat dies ebenfalls empfiehlt."

DGB fordert finanziellen Ausgleich für Pflegezeit, der sich am Einkommen orientiert

"Zehn bezahlte Pflegetage können aber nur ein Anfang sein, denn eine Pflegesituation dauert im Schnitt in Deutschland 8,2 Jahre. Wir fordern daher für die 24 Monate Familienpflegezeit eine Entgeltersatzleistung, die sich am Einkommen orientiert", so Hannack weiter. "Viele Beschäftigte können es sich sonst finanziell nicht erlauben, Pflegezeiten zu nehmen. Es wäre auch ein Anreiz für Männer, mehr Pflegeverantwortung zu übernehmen, denn ohne finanziellen Ausgleich kommen wir hier keinen Schritt voran. Pflegezeiten müssen sich auch angemessen auf dem Rentenkonto niederschlagen und dürfen nicht zur Armutsfalle für Frauen werden.

Rund 1, 6 Millionen Pflegebedürftige werden zurzeit von Angehörigen zu Hause betreut, zu drei Vierteln von Frauen. Die Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Lasten gemeinschaftlich getragen werden müssen. Auch die Arbeitgeber müssen hier ihren Teil beitragen."


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