Deutscher Gewerkschaftsbund

21.12.2014
Mindestlohn-Check No. 21

Gelten die Ausnahmen für Langzeitarbeitslose bei allen Mindestlöhnen?

Beim gesetzlichen Mindestlohn gilt tatsächlich eine Ausnahme für Langzeitarbeitslose: Sie bekommen bei einer neuen Stelle nicht ab dem ersten Tag mindestens 8,50 Euro. Aber wie sieht es bei Vergabe- und Branchenmindestlöhnen aus?

Langzeitarbeitslose, die seit mindestens einem Jahr arbeitslos gemeldet sind, haben in einer neuen Arbeit erst nach sechs Monaten, also ab dem siebten Monat, ein Anrecht auf den gesetzlichen Mindestlohn:

Mindestlohn-Check No. 4: Sind Langzeitarbeitslose wirklich vom Mindestlohn ausgenommen?

Ausnahme gilt nicht bei Vergabe- und Branchenmindestlöhnen

Diese Ausnahme gilt allerdings nicht bei Mindestlöhnen, die durch ein Vergabe- oder Tariftreuegesetz der Bundesländer festgelegt werden – und sie gilt auch nicht bei Branchenmindestlöhnen. Denn Branchenmindestlöhne sind per Tarifvertrag festgelegt und in der Regel nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt. Das heißt: Sie gelten unabhängig vom Mindestlohngesetz und sehen somit auch keine Ausnahmen für Langzeitarbeitslose vor.

Wie sieht es also mit folgender Frage eines Arbeitnehmers aus, die uns erreichte?

Frage: Ich bin langzeitarbeitslos und habe ab Januar 2015 eine Arbeit bei einem privaten Müllentsorger in Aussicht. Allerdings hat man mir gesagt, dass für mich in den ersten sechs Monaten der Mindestlohn nicht gilt. Stimmt das?

Antwort: Das ist in Ihrem Fall nicht korrekt, da Sie eine Tätigkeit in einer Branche mit Branchenmindestlohn aufnehmen wollen. Hier gilt die Ausnahme, die leider im neuen Mindestlohngesetz für Langzeitarbeitslose nach Wiederaufnahme einer Arbeit in den ersten sechs Monaten vorgesehen ist, NICHT! Sie haben vom ersten Tag an Anspruch auf den Branchenmindestlohn für die Abfallwirtschaft, der derzeit bei 8,86 Euro pro Stunde liegt.

Alle Beschäftigten sollten sich also darüber informieren, ob sie in einer der 14 Branchen arbeiten, für die ein in der Regel höherer Mindestlohn tariflich vereinbart und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemein verbindlich erklärt wurde:


Branchen-Mindestlöhne im Überblick


Mindestlohn-Check No. 20 zu Tariftreue- und Landesvergabegesetzen mit eigenen Mindestlöhnen der Bundesländer


 


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