DGB-Simone M. Neumann
Es geht los! Das neue Ausbildungsjahr ist angelaufen. Für die Auszubildenden beginnt damit ein spannender Lebensabschnitt – mit neuen Rechten und Pflichten. Ob Urlaub, Probezeit, Ausbildungsziele: In unserem Quiz können neue und zukünftige Azubis testen, wie gut sie Bescheid wissen.
Frage 1 von 9:
Frage 1 von 9:
Der Arbeitgeber muss den Ausbildungsvertrag vor Beginn der Ausbildung vorlegen – und zwar in Schriftform. Gültig ist der Vertrag, sobald ihn der Arbeitgeber, du als zukünftiger Azubi und eventuell dein gesetzlicher Vertreter unterschrieben haben. Natürlich musst du auch ein Exemplar des Vertrages erhalten.
Im Vertrag muss alles Wichtige zur Ausbildung geregelt sein: Ausbildungsdauer, Probezeit, Arbeitszeiten, Ausbildungsziele, Urlaub, Vergütung, eventuelle geltende Tarifverträge und etliches mehr. Eine ausführliche Liste findest du in der Broschüre „Deine Rechte in der Ausbildung" – die gibt als Download oder als gedrucktes Infoheft.
Frage 2 von 9:
Frage 2 von 9:
Die Probezeit ist klar geregelt: Mindestens einen Monat muss sie, höchstens vier Monate darf sei dauern. Andere Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag sind nicht zulässig.
Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis übrigens jederzeit von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden – ohne Angabe von Gründen.
Frage 3 von 9:
Frage 3 von 9:
Azubis können laut § 22 Berufsbildungsgesetz kündigen oder einen Aufhebungsvertrag vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen. Nach der Probezeit kann der Arbeitgeber nur wegen „schwerwiegender“ Vorfälle fristlos kündigen – zum Beispiel bei Diebstahl. Dieser Vorbehalt gilt auch für Auszubildende: Eine fristlose Kündigung ist beispielsweise möglich, wenn sie am Arbeitsplatz geschlagen, gemobbt oder sexuell belästigt werden. Ansonsten können Auszubildende nach der Probezeit den Ausbildungsvertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen – schriftlich und unter Angabe der Gründe, warum sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen wollen.
Frage 4 von 9:
Frage 4 von 9:
Für Azubis unter 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz: danach dürfen Jugendliche nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Arbeiten sie an einzelnen Werktagen weniger als 8 Stunden, können sie an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden.
Für Azubis über 18 Jahre gilt das Arbeitszeitgesetz – sofern es keine bessere betriebliche Vereinbarung gibt. Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die wöchentliche Arbeitszeit auf acht Stunden am Tag. So kann die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden täglich verlängert werden – aber nur wenn sichergestellt ist, dass der Azubi innerhalb eines halben Jahres im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden arbeitet.
Wichtig: Alle Überstunden müssen bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden!
Frage 5 von 9:
Frage 5 von 9:
Der Lohn bzw. Ausbildungsvergütung ist für viele Azubis in Tarifverträgen festgelegt. Aber auch wenn kein Tarifvertrag gilt, muss die Vergütung nach § 17 Berufsbildungsgesetz „angemessen“ sein. Als angemessen gelten mindestens 80 Prozent des üblichen tariflichen Azubi-Lohns. Eine Übersicht über mehr als 150 Ausbildungsberufe und wie sie bezahlt werden, findest du im Infomagazin „Montag“ der DGB-Jugend.
Der Mindestlohn gilt nicht für Auszubildende. Auch Auszubildende über 18 Jahre haben keinen Anspruch auf Mindestlohn, sondern auf die tarifliche Ausbildungsvergütung. Wenn ein über 18 Jahre alter Azubi neben seiner Ausbildung allerdings noch einem Nebenjob hat, gelten dafür die Mindestlohnregelungen.
Frage 6 von 9:
Frage 6 von 9:
Ausbildungsfremde Tätigkeiten wie Putzen oder Brotzeitholen haben in der Ausbildung nichts zu suchen und sind nach § 102 Berufsbildungsgesetz eine Ordnungswidrigkeit. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Azubis entsprechend des Ausbildungsrahmenplans und des betrieblichen Ausbildungsplans aktiv auszubilden. Diesen Plan kannst Du von deinem Chef einfordern.
Damit kannst du jederzeit prüfen, ob du auch tatsächlich das lernst, was für die Ausbildung vorgesehen ist – sonst schaffst Du die Prüfung vielleicht nicht!
Frage 7 von 9:
Frage 7 von 9:
Die Zahl der Urlaubstage steht im Ausbildungsvertrag .
Generell gilt: Gibt es keine bessere betriebliche Vereinbarung, dann gelten die gesetzlichen Regelungen. So haben zum Beispiel Azubis unter 18 Jahren nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz einen gestaffelten Urlaubsanspruch:
Auszubildende über 18 Jahren haben nach dem Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch auf 24 Werktage bezahlten Urlaub – wenn im Ausbildungsvertrag oder per Tarifvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Frage 8 von 9:
Frage 8 von 9:
Schwangere Auszubildende und Beschäftigte stehen laut Mutterschutzgesetz unter einem besonderen Schutz. Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung dürfen sie nicht gekündigt werden. Das gilt auch in der Probezeit! Der Arbeitgeber muss für werdende oder stillende Mütter besondere Vorkehrungen zum Gesundheitsschutz treffen. Beispielsweise sind Fließband- und Akkordarbeit sowie schwere körperliche Arbeit während der Schwangerschaft verboten. In den letzten sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung dürfen (werdende) Mütter nicht mehr beschäftigt werden. Als Azubi erhalten sie dennoch die volle Ausbildungsvergütung.
Mehr Infos: "Ausbildung, schwanger – und jetzt? Ein Ratgeber für Schwangere in der Berufsausbildung"
Frage 9 von 9:
Frage 9 von 9:
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) vertritt die Rechte und Interessen der jungen Angestellten gegenüber dem Betrieb. Das macht sie gemeinsam mit dem Betriebsrat, die JAV ist aber auf jeden Fall der erste Ansprechpartner für die Azubis.
Die JAV kontrolliert, ob der Ausbildungsrahmenplan eingehalten wird und sie greift bei ausbildungsfremder Arbeit ein. Bei Problemen mit MitarbeiterInnen und Vorgesetzten wird die JAV aktiv und vermittelt gemeinsam mit dem Betriebsrat. Gibt es also Ärger mit Arbeitszeiten, Überstunden, Urlaub oder dem Geld, redest Du am besten mit der JAV. Jederzeit– auch während der Arbeit! Der Azubi muss sich lediglich bei seinen Vorgesetzten abmelden und sagen, wie lange er ungefähr dem Arbeitsplatz fern bleibt.
Alle wichtigen Infos rund um die JAV – wie sie gewählt wird, ihre Arbeit und welche Rechte sie hat, findest du im JAV-Portal der Gewerkschaften. Übrigens: im Herbst dieses Jahres sind wieder Wahlen zur JAV. Alle Azubis dürfen mitwählen.
Sie haben Fill me with JavaScript von 9 Fragen richtig beantwortet.
Frage 1: Endlich einen Ausbildungsplatz gefunden! Aber vier Wochen nach Ausbildungsstart hat dir dein Betrieb immer noch keinen Vertrag gegeben. Geht es auch ohne?
Richtige Antwort: Der Arbeitgeber muss vor Beginn der Ausbildung einen schriftlichen Vertrag vorlegen.
Frage 2: Der Arbeitgeber möchte mit dir im Ausbildungsvertrag eine Probezeit von zwei Wochen vereinbaren. Ist das erlaubt?
Richtige Antwort: Zwei Wochen sind zu kurz, unter einem Monat Probezeit geht gar nichts.
Frage 3: Nach der Probezeit kommst du mit der Ausbildung nicht zurecht und willst deshalb den Betrieb wechseln. Geht das?
Richtige Antwort: Nach der Probezeit kannst du nur aus schwerwiegenden Gründen fristlos kündigen. Aber du kannst mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist aus dem Betrieb gehen.
Frage 4: Mehrmals im Monat muss du als Azubi Überstunden leisten – oft arbeitest du 10 Stunden und länger. Darf der Ausbilder das verlangen?
Richtige Antwort: Überstunden sind möglich, aber mehr als 10 Stunden Arbeitszeit am Tag dürfen es nicht sein.
Frage 5: Kann der Arbeitgeber frei über die Höhe des Lohns entscheiden?
Richtige Antwort: Entweder gelten Tarifverträge – wenn nicht, muss die Ausbildung „angemessen“ bezahlt werden.
Frage 6: Du hast das Gefühl nichts zu lernen. Stattdessen wäschst du das Auto vom Chef und leistest endlos Hilfsarbeiten. Gibt es überhaupt Regeln für eine gute Ausbildung?
Richtige Antwort: Der Arbeitgeber hat die Pflicht aktiv auszubilden und dafür Personal und Geld bereitzustellen.
Frage 7: Auch Azubis haben Anspruch auf Urlaub. Wie viele Tage stehen ihnen zu?
Richtige Antwort: Die Zahl der Urlaubstage steht im Ausbildungsvertrag.
Frage 8: Eine Auszubildende wird schwanger. Was jetzt?
Richtige Antwort: Schwangere stehen unter besonderem Schutz – sogar in der Probezeit.
Frage 9: In der Ausbildung gibt es Probleme. Du überlegst, ob du dir bei eurer Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) Rat holen sollst. Kann sie dir helfen?
Richtige Antwort: Die JAV ist so was wie der Betriebsrat für die Azubis. Sie ist die erste Ansprechpartnerin bei allen Problemen und Fragen in der Ausbildung.