Deutscher Gewerkschaftsbund

26.02.2018
Gewerkschaftsgeschichte

Der lange Weg zum Frauenwahlrecht

100 Jahre gleiches Recht für Männer und Frauen zu wählen und gewählt zu werden: ein historischer Rückblick, der die Frauen würdigt, die sich entschieden für das Frauen-Wahlrecht eingesetzt haben.

- ein Text von Anja Weusthoff und Christoph Günther -*

Gruppe vieler Frauen

DGB/Maksim Harshchankou/123RF.com

„Über den physiologischen Schwachsinn des Weibes“, so lautete der Titel einer Schrift, die der Leipziger Neurologe Dr. Paul Möbius zur Jahrhundertwende veröffentlichte. Sie erlebte bis 1922 zwölf Auflagen. Der bis dahin völlig unbekannte Mediziner erlange große öffentliche Aufmerksamkeit mit der Ansicht, dass Frauen aufgrund physiologisch-biologischer Gegebenheiten nicht zu intellektuellen Höchstleistungen fähig seien. Auch wenn es sich bei diesem Beispiel um eine der extremsten Stimmen gegen die Gleichbehandlung von Männern und Frauen handelte, vermittelt der außerordentlich große Erfolg dieser Publikation doch einen Eindruck vom geistigen und gesellschaftlichen Klima, in dem in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg die Auseinandersetzung um die sogenannte Frauenfrage geführt wurde. Obwohl die Erwerbstätigkeit von Frauen stieg, blieben die-se von qualifizierten Berufen und somit von gesellschaftlichem Einfluss weitgehend ausgeschlossen. Bis zur Novemberrevolution waren sie auf politischer und rechtlicher Ebene zur Unmündigkeit verdammt.

Vor diesem Hintergrund ist die Einführung des Frauenwahlrechts im November 1918 ein besonderes Verdienst der deutschen Arbeiterbewegung. Diese verteidigte beharrlich fast ein halbes Jahrhundert lang ihre von Bebel bereits 1879 formulierte Überzeugung: Was für die Arbeiterklasse recht ist, kann für die Frauen nicht unrecht sein.

Frauen sind keine Staatsbürger

Während die SPD auf ihrem Parteitag in Erfurt (1891) das allgemeine, gleiche, direkte Wahl- und Stimmrecht (…) ohne Unterschied des Geschlechts zu ihrem Programm erhob, hatten die im Deutschen Reich geltenden wesentlichen Verfassungstexte die Frauen noch gar nicht wahrgenommen. Frauen waren zwar von den wenigen den Staatsbürgern gewährten Grundrechten nicht ausdrücklich ausgenommen, jedoch galt der Ausschluss der Frauen aus dem Staatsleben implizit: Staatsbürger waren grundsätzlich nur Männer als (potentiell) Wehrpflichtige. Besonders drastisch praktizierte Preußen den Ausschluss von Frauen aus dem politischen Leben. Die Ausübung der durch die Preußische Verfassung garantierten Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit war gesetzlich reglementiert. Das Gesetz schloss Frauen bis 1908 von diesem Recht aus und stellte sie mit Unmündigen gleich.

Auch nach Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Jahr 1900 blieb die privatrechtliche Stellung der Frau im Deutschen Reich durch Unterordnung geprägt. Es schrieb das Entscheidungsrecht des Ehemannes in allen das gemeinschaftliche Leben betreffenden Angelegenheiten fort. Insbesondere die verheiratete Frau blieb dauerhafter Bevormundung durch den Ehemann ausgesetzt. So konnte sie auch im Hinblick auf ihre Erwerbstätigkeit nicht eigenverantwortlich handeln, selbst die Verfügungsmacht über Kinder und Vermögen blieb der Frau versagt.

Arbeiterinnenorganisationen

Die steigende Zahl der Arbeiterinnen war in doppelter Hinsicht rechtlos und wurde zudem von vielen Arbeitern als lohndrückende Konkurrenz wahrgenommen. Schon die Achtundvierzigerinnen um Luise Otto thematisierten das Elend weiblicher Erwerbsarbeit (1866: Das Recht der Frauen auf Erwerb). Sie gründeten Vereine, um Arbeiterinnen und weibliche Dienstboten zu unterstützen und ihnen Zugang zu Bildung zu verschaffen. In den siebziger und achtziger Jahren ergriffen immer wieder bürgerliche und sozialdemokratisch gesinnte Frauen Initiativen, mit dem Ziel, materielle Lage der Arbeiterinnen zu verbessern. So entstanden Rechtschutzvereine, Frauenhilfsvereine und Arbeiterinnenvereine.

Vor allem während der Zeit der Sozialistengesetze (1872-1890) wurden viele dieser Vereine - auch unter Berufung auf das Vereinsverbot für Frauen - wieder geschlossen. Darunter war der „Verein zur Vertretung der Interessen der Arbeiterinnen“, der sich insbesondere die Regelung von Lohnstreitigkeiten sowie die gegenseitige Unterstützung und Aufklärung durch fachgewerbliche und wissenschaftliche Vorträge zur Aufgabe gemacht hatte. Bereits bei seiner Gründung 1885 zählte er 500 Mitglieder, die Zahl stieg auf einige Tausend - obgleich der Verein bereits 1886 gerichtlich verboten wurde, weil er in seinen Versammlungen politische Gegenstände behandelt hatte: die Sonntagsarbeit, den Arbeitsschutz, den geringen Lohn der Arbeiterinnen und – nicht zuletzt – das Frauenwahlrecht. Das Berliner Landgericht verurteilte die Vorstandsfrauen zu Geldstrafen, weil sie Änderungen der staatlichen Gesetzgebung zugunsten ihrer sozialen Lage bezweckten.

Unter den Verurteilten war auch Emma Ihrer (1857-1911), eine der frühen Protagonistinnen des weiblichen Teils der Arbeiterbewegung. Sie zog – wie viele andere – aus der Drangsalierung durch die Behörden ihre Konsequenz, war in der Partei aktiv und warb für eine Beteiligung der Frauen an den gewerkschaftlichen Fachvereinen. Diese aktiven Frauen entschieden sich bewusst für den gemeinsamen Kampf an der Seite der Männer in Partei und Gewerkschaft, was schließlich auch zu einer Trennung von der bürgerlichen Frauenbewegung führte.

Proletarische Frauenbewegung

Allerdings wurden die Frauen nicht überall mit offenen Armen empfangen. Die Männer begründeten ihren zögernden Widerstand mit dem drohenden Verbot der gemeinsamen Organisationen aufgrund der für Frauen beschränkten Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in Preußen. Dahinter verbarg sich häufig auch die Auffassung, dass eine Frau eigentlich nicht in die Arbeitswelt gehöre. August Bebel erläuterte dazu: Es gibt Sozialisten, die der Frauenemanzipation nicht weniger abgeneigt gegenüber stehen wie der Kapitalist dem Sozialismus. Die abhängige Stellung des Arbeiters vom Kapitalisten begreift jeder Sozialist, und er wundert sich, dass andere, namentlich der Kapitalist selbst, sie nicht begreifen wollen; aber die Abhängigkeit der Frau vom Manne begreift er manchmal nicht, weil sein eigenes liebes Ich ein wenig dabei in Frage kommt. Seinen Geschlechtsgenossen offenbar weit voraus, sah August Bebel in der Frauenerwerbstätigkeit eine Voraussetzung für die allgemeine Emanzipation der Arbeiterklasse und war mit seinem Musterstatut für deutsche Gewerksgenossenschaften (1869) von einer gemeinsamen gewerkschaftlichen Organisation für Frauen und Männern ausgegangen.

Gewerkschafterin Emma Ihrer

AdsD/Friedrich-Ebert-Stiftung.

Gewerkschafterin Emma Ihrer

Die Frauenarbeit in der Gewerkschaftsbewegung ist auch ein Verdienst von Emma Ihrer, eine der ersten Frauen im Zusammenschluss der Gewerkschaften. Sie wurde 1890 als einzige Frau neben sechs Männern in die Generalkommission der Gewerkschaften gewählt.

Trotz der Bedenken wurde Emma Ihrer nach dem Fall der Sozialistengesetze bei der Konstituierung der Generalkommission der Gewerkschaften (1890) als einzige Frau neben sechs Männern in dieses Gremium gewählt. An dessen Spitze stand Carl Legien (1861). Er erwies sich zu einem Zeitpunkt als „Förderer der Arbeiterinnenbewegung“, als viele Arbeiter die Frauen noch nicht als Mitstreiterinnen im Kampf um Überwindung der Klassengesellschaft wahrnehmen konnten. Carl Legien unterstützte die Agitationsaktivitäten der engagierten Frauen, förderte Untersuchungen über die Entwicklung der Frauenerwerbstätigkeit und die Lage der Arbeiterinnen, setzte die Beschäftigung einer Frauensekretärin (1905: Ida Altmann) durch – und mahnte seine männlichen Kollegen immer wieder zur Solidarität. Unter Verweis auf die steigende Zahl der weiblichen Mitglieder und ihre hohen Streikbeteiligung konnten die Gewerkschafterinnen das Vorurteil mangelnder Organisationsfähigkeit der Arbeiterinnen entkräften. Aber diese Organisationserfolge blieben in erster Linie dem unentwegten Einsatz der Gewerkschafterinnen selbst zu verdanken. Die Erwerbstätigkeit von Frauen war für die Mehrheit der Gewerkschafter ein ökonomisch bedingtes Übel: Auf allen Gebieten des wirtschaftlichen Lebens mehrt sich unaufhörlich die Verwendung der weiblichen Arbeitskraft. Diese Erscheinung ist eine Folge der Tatsache, dass die Arbeiterinnen durchgängig billiger arbeiten als die Arbeiter und der kapitalistischen Ausbeutung keinen Widerstand entgegensetzen. Es ist daher für die Arbeiterklasse ein unabweisbares Gebot der Selbsterhaltung, ein Gebot der Humanität, eine Änderung dieses schmachvollen Zustandes energisch anzustreben.

Indes stieg die Zahl der erwerbstätigen Frauen in der Arbeitswelt immer weiter an, allein zwischen 1895 und 1907 von 6,5 auf 9,5 Millionen. Von einem vorübergehenden Phänomen konnte längst keine Rede mehr sein. Mit der Erwerbstätigkeit von Frauen begründete auch Clara Zetkin (1857-1933) die Forderung nach sozialer Bewegungsfreiheit sowie freiem Verfügungsrecht über Person und Verdienst. Das Wahlrecht schien das geeignete Mittel für Frauen, Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen, um ihre sozialen Rechte durchzusetzen und sozialen Schutz zu verwirklichen. Kompromisslos trennte Clara Zetkin daher auch an diesem Punkt zwischen proletarischer und bürgerlicher Frauenbewegung: Die einen strebten die volle politische Gleichberechtigung (darunter das Wahlrecht) der Frauen als staatsrechtliche Mündigkeitserklärung an. Die anderen zögerten in der Stimmrechtsfrage aufgrund der Verschiedenheit der sozialen Schichtung innerhalb der Frauenwelt und ihrer darin wurzelnden unterschiedlichen Interessenlagen.

Bürgerliche Frauenbewegung

Tatsächlich hatte auch die bürgerliche Frauenbewegung früh die Bedeutung des Frauenstimmrechts als Mittel der Einflussnahme auf die politische Willensbildung erkannt. Allerdings galt dessen Durchsetzung nicht allen Frauenorganisationen als unmittelbares Ziel. Der Allgemeine Deutsche Frauenverein (1865) und der Bund Deutscher Frauenvereine (1894) warben in erster Linie um die Anerkennung der sozialen Leistungen von Frauen. Sie wollten zunächst die gesellschaftliche Position der Frau stärken und erwarteten, dass ihr das Wahlrecht dadurch von selbst zufalle. Erst der Verband der Fortschrittlichen Frauenvereine (1899) und die Stimmrechtsorganisationen sahen das Stimmrecht als Schlüssel und Voraussetzung zu allen anderen Formen der Einflussnahme an und stritten auch vehement dafür. Dabei blieb allerdings häufig die Frage offen, ob es ihnen um ein nach Besitzverhältnissen differenziertes „Damenwahlrecht“ (1907: Clara Zetkin) oder um das allgemeine Frauenwahlrecht ging.

Die Frauenbewegung hatte sich auseinanderentwickelt: Die einen wollten der Frau als Person zur Geltung verhelfen und maßen ihre Forderungen an den Menschenrechten. Die anderen stellten das „Wesen der Frau“ in den Mittelpunkt, versuchten die Aufgaben der Frau zu bestimmen und ihre Stellung in der Gesellschaft zu stärken. Der konservative Flügel der Frauenbewegung, meist konfessionell gebunden, beschränkte sich auf die Forderung nach einem kirchlichen und kommunalen Wahlrecht.

Aufgrund dieser diffusen Interessenlage selbst unter den politisch engagierten Frauen erhob der „Deutsche Verband für Frauenstimmrecht“ (1902) zunächst nur für Teile der bürgerlichen Frauenbewegung seine Forderung nach dem Frauenwahlrecht. Währenddessen beschloss der Bund Deutscher Frauenvereine noch 1912, in der Stimmrechtsfrage Neutralität und Stillschwiegen zu bewahren, um seine Einheit zu erhalten. Erst mit dem „Deutschen Reichsverband für Frauenstimmrecht“ (1916) entstand ein Zusammenschluss aller bis dahin aktiven Stimmrechtsorganisationen. Unter Führung von Marie Stritt stellten damit lediglich 15.000 Frauen innerhalb der bürgerlichen Frauenbewegung die Forderung nach einem demokratischen Wahlrecht auf.

Heraus mit dem Frauenwahlrecht!

Unterdessen erwies sich der Internationale Frauentag als wirksames Agitationsmittel für Frauenstimmrecht. Er war 1910 von der II. Internationalen Konferenz Sozialistischer Frauen ins Leben gerufen worden und sollte die klassenbewussten, politischen und gewerkschaftlichen Organisationen des Proletariats nicht nur für das Frauenwahlrecht mobilisieren, sondern darüber hinaus auch die gesamte Frauenfrage beleuchten. Dazu gehörten u.a. der Arbeiterinnenschutz, die soziale Fürsorge für Mutter und Kind, die Bereitstellung von Kinderkrippen und Kindergärten sowie die (internationale) Zusammenarbeit von Frauen. Gemeinsam riefen der SPD-Parteivorstand und die Generalkommission der Gewerkschaften für den 19. März 2011 zu Demonstrationsversammlungen für das allgemeine Frauenwahlrecht auf. Als Leiterin des Arbeiterinnensekretariates der Generalkommission erklärte Gertrud Hanna: Keine Arbeiterin darf an diesem Tag den Versammlungen fernbleiben! Zweieinhalb Millionen Flugblätter mit der Forderung „Her mit dem Frauenwahlrecht!“ wurden verteilt und luden zu Versammlungen ein. Sie fanden in großer Zahl überall in Deutschland statt und beschlossen Resolutionen zum Frauenstimmrecht. Namhafte Vertreterinnen und Vertreter der Spitzen von Partei und Gewerkschaften waren als Rednerinnen und Redner mit den zentralen Forderungen im Einsatz. Auch führende Repräsentantinnen der (radikalen) bürgerlichen Frauenbewegung nahmen an Veranstaltungen teil und überbrachten Grußadressen. Damit schlossen sie sich den Forderungen der proletarischen Frauenbewegung an.

Nach dieser eindrucksvollen Demonstration für das allgemeine Frauenstimmrecht blieb allerdings der zweite Frauentag im folgenden Jahr hinter den hochgesteckten Erwartungen zurück. Aber schon 1913 wurde der dritte Frauentag zum Auftakt einer einwöchigen Kampagne für das Wahlrecht. Unter dem Motto „Heraus mit dem Wahlrecht!“ stand der Frauentag 1914 am Beginn einer „Roten Woche“, mit der die SPD um Mitglieder warb. Fast dreihundert Veranstaltungen wurden im ganzen Land registriert, die drohende Kriegsgefahr schien besonders viele Menschen zu mobilisieren.

Rund 175.000 Frauen waren vor dem Krieg in der SPD aktiv, über 200.000 in den Freien Gewerkschaften. Von außen blickten viele mit Hochachtung auf diese erste von der Arbeiterklasse organisierte Emanzipationsbewegung. Während die Gewerkschaften die Interessen der abhängig Beschäftigten im wirtschaftlichen Bereich vertraten, ging die SPD der politischen Arbeit nach.

Haltung der Parteien

Spätestens seit dem Erfurter Parteitag (1891) war die SPD in der Frauenfrage programmatisch klar aufgestellt und setzte sich ein für gleiche Rechte und Pflichten aller ohne Unterschied des Geschlechts. Folgerichtig forderte sie über das allgemeine Wahlrecht hinaus die „Abschaffung aller Gesetze, welche die Frau in öffentlicher und privatrechtlicher Beziehung gegenüber dem Mann benachteiligen“. So ging denn die erste parlamentarische Initiative zur Einführung des Frauenwahlrechts im Reichstag 1895 von der SPD aus. Doch dieser Gesetzesantrag wurde ebenso abgelehnt, wie die Reichstagsinitiative Eduard Bernsteins vom 22. März 1917, mit der er die Regierung auffordern wollte, das Frauenwahlrecht vorzubereiten.

Relativ spät hatten die anderen Parteien im Kaiserreich die Frauenbewegung zur Kenntnis genommen. Beschäftigten sie sich mit der Frauenfrage, so wurde zumeist ein Frauenbild deutlich, dass der Frau in erster Linie die Rolle als Hausfrau und Mutter im traditionellen Sinne zuwies. Einig war sich die Mehrheit der Parteien bis zum 1. Weltkrieg vor allem darin, dass die schlimmsten Missstände abzuschaffen und die Bildung und Ausbildung von Mädchen zu verbessern seien. Das vorherrschende Desinteresse der anderen Parteien gegenüber der gesamten Frauenfrage hatte jedoch zur Folge, dass die Frauenorganisationen die Politiker nach der Jahrhundertwende nicht mehr bemühten - obwohl führende Frauen der bürgerlichen Frauenbewegung eindeutig dem liberalen Lager zuzurechnen waren und es auch später in der Weimarer Nationalversammlung vertraten. Erst 1912 bekannte sich ein liberaler Parteitag zum Frauenstimmrecht. Während die Konservativen das Frauenwahlrecht völlig ablehnten, verhielt sich das Zentrum eher abwartend.

Frauen in der Kriegswirtschaft

Während 1913 rund 13 Millionen Frauen in Deutschland erwerbstätig waren, gingen 1918 auf dem Höhepunkt der Kriegswirtschaft 16 Millionen Frauen einer bezahlten Arbeit nach. Damit stellten Frauen mehr als die Hälfte aller Erwerbspersonen – unter höchst belastenden Bedingungen: Gleich zu Beginn des Krieges wurden mit dem „Notgesetz“ (4. August 1914) zunächst die Beschäftigungsbeschränkungen der Reichsgewerbeordnung (u.a. die Höchstarbeitszeit) aufgehoben. Hinzu kamen Ministererlasse (1915), welche die Sonntagsarbeit für weite Teile der kriegswichtigen Wirtschaft gestatteten. In Kombination mit unzureichender Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht kam es zu überlangen Arbeitszeiten von bis zu zwölf Stunden, auch in der Nacht. Durch das mit den Gewerkschaften ausgehandelte und von den Sozialdemokraten mitgetragene Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst (Dezember 1916) wurden alle Männer im Alter zwischen 17 und 60 zur Arbeit verpflichtet, um weitere Soldaten für die Front rekrutieren zu können. Die Frauen wurden auf Wunsch der Gewerkschaften in diese Dienstpflicht nicht einbezogen, aber der von gewerkschaftlicher Seite geforderte Arbeiterinnenschutz wurde ebenfalls nicht Bestandteil des Gesetzes – und überließ die Frauen der Schutzlosigkeit. Darüber hinaus unterlagen viele Frauen faktisch einer Arbeitspflicht: Kriegerfrauen wurden Unterstützungsgelder entzogen, wenn sie die Arbeitsaufnahme verweigerten; Bergarbeiterfrauen mussten die Stellen ihrer Männer übernehmen, um ihre Wohnungen behalten zu können; arbeitslose Arbeiterinnen wurden zwangsweise aufs Land vermittelt, Heimarbeiterinnen und weibliche Fürsorgezöglinge auf ihre Industrietauglichkeit überprüft.

Frauen wurden zur Berufstätigkeit und zu privater Selbständigkeit gezwungen. Sie mussten für sich und ihre Angehörigen sorgen, während die Männer an der Front waren. Gleichzeitig verharrte der Durchschnittslohn der Frauen bei knapp der Hälfte des Männerlohnes.

Revolutionäre Frauen

Bereits seit 1917 forderten streikende und rebellierende Frauen neben Brot auch Frieden, die Freilassung politischer Häftlinge und demokratische Verhältnisse; schon der Anteil der Arbeiterinnen an den Streiks und Massenbewegungen des Januar 1918 war groß. Vielleicht hatten die aufbegehrenden Frauen nicht die Absicht, die kaiserliche Regierung zu stürzen. Aber sicher waren ihre Aktionen auch Folge der politisch und sozial völlig unzureichenden Vertretung des Bevölkerungsteils, der die Pflichten an der „Heimatfront“ zu tragen hatte. Die mit der militärischen Krise zunehmende Kriegslast für die Zivilbevölkerung verstärkte deren Sehnsucht nach Beendigung des Krieges und machte die heimkehrenden Soldaten für Agitation empfänglich. Auch Frauen beteiligten sich an der Vorbereitung des bewaffneten Aufstandes. Unmittelbar nachdem die Aktionen der aufständischen Kieler Matrosen auf die Hauptstadt durchgeschlagen hatten, gliederten sich zahlreiche Frauen und Kinder am 9. November 1918 in die bewaffneten Demonstrationszügen in Berlin ein. In der Folge waren Frauen auch an den spontan gebildeten Arbeiter- und Soldatenräten beteiligt, allerdings vornehmlich in Hilfs-und Bürotätigkeiten, in der Organisation und Verwaltung sowie in der Lebensmittelversorgung. Aus den Räten wurden Frauen verdrängt, als deren Besetzung durch Absprachen der lokalen Parteiorganisationen erfolgte. Frauen waren einmal mehr darauf angewiesen, ihre ureigensten Forderungen in die Hände von Männern zu legen.

Frauenwahlrecht dank Revolutionsregierung

Bereits Ende September 1918 hatte ein kaiserlicher Erlass durch die Beteiligung der Mehrheitsparteien des Reichstages an der Regierung den lang geforderte Systemwechsel eingeleitet. Bei der Formulierung eines neuen Wahlgesetzes fand sich im Parlament wieder einmal keine Mehrheit für das von der SPD geforderte Frauenstimmrecht. Frauen blieben trotz ihrer großen Bedeutung für die Kriegswirtschaft politisch erneut außen vor. Dies rief dann endlich (in bis dahin nicht gekannter Einmütigkeit) die deutsche Frauenbewegung auf den Plan: Vertreterinnen der SPD, der fortschrittlichen Volkspartei, der Nationalliberalen Partei, des Deutschen Reichsverbandes für Frauenstimmrecht, des deutschen Stimmrechtsverbandes und des Bundes Deutscher Frauenvereine forderten vom Reichkanzler eine Erklärung für diese Ignoranz.

Nach der Abdankung des Kaisers rief Philipp Scheidemann am 9. November 1918 die deutsche Republik aus. Der Rat der Volksbeauftragten stellte am 12. November 1918 in einem Aufruf „An das deutsche Volk" sein Regierungsprogramm vor. Ein wichtiger Teil der Proklamation war das gleiche, geheime, direkte, allgemeine Wahlrecht für alle männlichen und weiblichen Personen über 20 Jahren. Diese Proklamation gilt als die Geburtsstunde des Frauenwahlrechtes in Deutschland. Dabei handelte es sich nicht um die Entscheidung einer demokratisch legitimierten Regierung. Hier manifestierte sich ein Erfolg der Arbeiterbewegung zugunsten der Frauen aller Schichten. Die Durchsetzung dieser Jahrzehnte alten Forderung der Sozialdemokratie wurde in dem Moment möglich, indem die politische Macht bei ihr lag – und sie war „eine Selbstverständlichkeit“. Das stellte Marie Juchacz anlässlich ihrer Rede am 19. Februar 1919 als erste Frau in einem deutschen Parlament ausdrücklich heraus.

Durch das Frauenwahlrecht und die durch den Krieg aus dem Gleichgewicht gebrachte Bevölkerungsstatistik wurden die Frauen zu einem entschiedenen Faktor bei den Wahlen zur verfassungs-gebenden Nationalversammlung. Rund eineinhalb Millionen mehr Frauen als Männer waren wahlberechtigt und die Frauen nutzten ihr neu erworbenes Recht: Ihre Wahlbeteiligung lag knapp über 82 % und damit genauso hoch wie bei den Männern. Das zeigt, wie viel Gewicht die nun wahlberechtigten Frauen ihrer Stimmabgabe beimaßen. Darüber hinaus stellten Frauen knapp 10 Prozent der Abgeordneten in der Weimarer Nationalversammlung. Neben einigen führenden Persönlichkeiten der bürgerlichen Frauenbewegung, die dem liberalen und christlichen Spektrum zuzuordnen waren, handelte es sich vor allem um Sozialdemokratinnen.

Aber wie hatten die Frauen gewählt? Noch Anfang 1919 hatte die Gewerkschaftliche Frauenzeitung die Arbeiterinnen aufgefordert, mit ihrer Wahlentscheidung den Einsatz der Sozialdemokratie für die Arbeiterbewegung und die Gleichberechtigung der Frauen zu honorieren. Doch mit dem Wahlergebnis erfüllte sich die Befürchtung, die nicht nur Eduard Bernstein bereits vor dem Krieg geäußert hatte: Mag das Frauenstimmrecht uns zunächst hier und da einen Wahlkreis kosten. Denn bei den Erstwählerinnen waren die SPD unter- und das Zentrum überrepräsentiert. Das lässt sich anhand der wenigen geschlechtsspezifischen Daten, die aus dem Wahlgang zur Nationalversammlung vorliegen, nachweisen. Dass die Einführung des Frauenwahlrechtes die Sozialdemokratie tatsächlich die Mehrheit in der Nationalversammlung gekostet hat, ist zu vermuten.


* erschienen in: Oktober 1918 bis Februar 1919: Europa - Menschen - Toleranz. Kultur und Leben in revolutionären Zeiten. (Erschienen in der Schriftenreihe Regionale GewerkschaftsBlätter, Heft 69, Akademie Regionale Gewerkschaftsgeschichte für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt in Braunschweig)


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100 Jahre Frauenwahlrecht

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