Das Berechnungsverfahren für die Hartz-IV-Regelsätze hat "eklatante Schwächen". Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Die Untersuchung zeige, "wie sehr die Bundesregierung bei der Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe eingegriffen hat, um zu politisch opportunen Regelsätzen zu kommen", kritisiert Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied.
Hans-Böckler-Stiftung
"Die Regelsätze sind nach Auffassung des DGB nicht verfassungskonform", so Buntenbach weiter. Eine unabhängige Expertenkommission solle das Gesetz zur Ermittlung des Regelbedarfs überprüfen und Änderungsvorschläge vorlegen.
Die Studie der Hans-Böckler-Stiftung kritisiert vor allem zwei Punkte des Berechnungsverfahrens. Zum einen bleibe die tatsächliche Einkommensverteilung unbeachtet. Derzeit werden als Referenzgruppe für die Berechnung des Existenzminimums die unteren 15 Prozent der Einkommensskala aller Alleinstehenden herangezogen, die nicht selbst auf Hartz IV angewiesen sind. Bis 2011 wurden die unteren 20 Prozent betrachtet, dann wurde die Bezugsgruppe verkleinert. Bei Familien mit Kindern sind es heute noch die unteren 20 Prozent der Einkommensskala, die in die Berechnung einfließen. Die Studie der Hans-Böckler-Stiftung hält einen "breiteren Referenzeinkommensbereich" für notwendig.
Zweiter Kritikpunkt der Studie: Eigentlich müssten alle Ausgaben der Haushalte in der Referenzgruppe in die Berechnung des Existenzminimums einfließen. Der Gesetzgeber könne aber durch "normative Setzungen" bestimmte Konsumausgaben als irrelevant streichen. Dazu die Hans-Böckler-Stiftung:
Diese Möglichkeit führte – in Kombination mit der veränderten Abgrenzung der Bezugsgruppe – dazu, dass der Regelsatz bei der Neuregelung 2011 kaum stieg. Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht darauf gedrungen, dass bestimmte Bedarfsfelder wie Mobilität stärker berücksichtigt werden. Doch das Arbeitsministerium kürzte im Gegenzug an anderen Stellen, so dass am Ende ein beinahe unveränderter Hartz-IV-Satz herauskam.
Die Hans-Böckler-Stiftung kommt zu dem Ergebnis, dass der Hartz-IV-Regelsatz anstatt der aktuellen 391 Euro bei 424 Euro liegen müsste,