Das Bundesministerium für Gesundheit führt mit dem am 20.03.2013 ins Bundeskabinett eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention die Präventionsstrategie der Bundesregierung vom 13. Dezember 2012 aus. Der DGB teilt die Forderung des Bundesrates, dass der Gesetzentwurf grundlegend überarbeitet werden muss. Der DGB kritisiert, dass: - die Koalition nicht den 4. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung berücksichtigt, um regierungsamtliche Zahlen als Datengrundlage für die Bekämpfung der Ungleichheit in der Gesundheit durch Gesundheitsförderung und Prävention zu haben. - Bund, Länder und Kommunen sich der Finanzierung weiterer Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention entziehen können. - im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) eine Verengung auf die Krankenkassen vorgenommen wird. - der Gesetzentwurf den Handlungsspielraum der sozialen Selbstverwaltung untergräbt und die Bedeutung der Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretungen für eine erfolgreiche betriebliche Prävention unterschätzt.