Eine umstrittene EU-Richtlinie hat diese Woche die nächste Hürde genommen: Mit ihr können Unternehmen künftig willkürlich selbst definieren, was ein "Geschäftsgeheimnis" ist. Aus Sicht des DGB ein Friebrief für Intransparenz. Der Gewerkschaftsbund hat deshalb einen Brief an Europaabgeordnete geschrieben.
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Mitte Dezember 2015 hatten Vertreter der EU-Kommission, des Rates und des EU-Parlaments im Rahmen eines so genannten informellen Trilogs eine vorläufige Einigung zur Ausgestaltung einer Richtlinie über den Schutz der Geschäftsgeheimnisse erzielt. Dieser Richtlinienentwurf war in dieser Woche nun im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments – und hat auch diese Hürde genommen. Damit rückt ein Inkrafttreten der Richtlinie näher.
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach hatte zuvor die Europaparlamentarier im Rechtsausschuss in einem Brief aufgefordert, der Richtlinie nicht zuzustimmen. Denn für Deutschland wäre die Umsetzung der Richtlinie ein deutlicher Rückschritt. Der Richtlinien-Text ist nämlich so formuliert, dass im Ergbenis "der Arbeitgeber willkürlich eine Angelegenheit zum Geschäftsgeheimnis erklären" könne, so Buntenbach.
Die Rechtsprechung in Deutschland definiert derzeit Geschäftsgeheimnisse anhand von objektiven Kriterien. Geschützt sind etwa betriebsbezogene Informationen, an deren Geheimhaltung ein "besonderes Schutzinteresse" besteht. Eine ähnliche Regelung sah ein ursprünglicher Entwurf der Richtlinie ebenfalls vor. Diese Regelung wurde aber in den Trilog-Verhandlungen zugunsten der Unternehmen gekippt.
DGB-Vorstandsmitglied Buntenbach appellierte nun in ihrem Brief an die Parlamentarier:
"Ich bitte Sie nochmals zu überdenken, ob Sie Unternehmen die ausschließliche Deutungshoheit über deren Geheimhaltungsrecht einräumen und die Konsequenzen dieser Entscheidung für die Einschränkung der Transparenz des Wirtschaftslebens in der Europäischen Union in Kauf nehmen wollen."