Deutscher Gewerkschaftsbund

09.10.2014
Öffentlicher Dienst

Beamte: Übernahme von Tarifergebnissen muss Standard werden

Besoldungserhöhung für Bundesbeamtinnen und -beamte vom Bundestag in letzter Lesung beschlossen

Der Bundestag hat beschlossen, die Tarifergebnisse des Öffentlichen Dienstes auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes zu übertragen. Tarifverträge im Öffentlichen Dienst gelten zunächst nur für nicht verbeamtete Beschäftigte. Der DGB fordert: Es muss wieder Standard werden, diese Tarifergebnisse auf Beamte zu übertragen. Bund und Länder haben in den vergangenen Jahren nicht immer so gehandelt.

Der Deutsche Bundestag hat am 9. Oktober 2014 beschlossen, die Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes zu übertragen. Damit bestätigt der Bundestag das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens mit den Gewerkschaften von Mai dieses Jahres. Der DGB begrüßt die Einigung.

Elke Hannack: Tarifergebnisse "eins zu eins" für Beamte übernehmen

Mit Blick auf die kommende Tarifrunde der Länder im Frühjahr 2015 sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack: „Ob Tarifergebnisse auf die Beamten übertragen werden, darf nicht vom Wohlwollen von Bund und Ländern abhängen. Dass einzelne Länder zuletzt die Tarifabschlüsse nicht für ihre Beamten übernommen haben, hat dazu geführt, dass wir inzwischen Differenzen von bis zu 18 Prozent innerhalb ein und derselben Besoldungsgruppe haben. Der schon jetzt existente Nachwuchsmangel wird sich angesichts solcher Zustände in einigen Bereichen ausweiten. Wir erwarten, dass auch künftig erzielte Tarifergebnisse eins zu eins für die Beamten übernommen werden – das muss wieder Standard werden.“

Elke Hannack

Stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack: "Ob Tarifergebnisse auf die Beamten übertragen werden, darf nicht vom Wohlwollen von Bund und Ländern abhängen." DGB/Simone M. Neumann

Mit dem nun beschlossenen Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 werden die Bezüge linear angehoben. Die Anpassungsschritte erfolgen jedoch um 0,2 Prozentpunkte vermindert. Die Grundgehälter werden rückwirkend zum 1. März 2014 um einen Prozentsatz, der mindestens 90 Euro entspricht – maximal jedoch 2,8 Prozent, erhöht. Dieser Satz wird ebenfalls um 0,2 Prozentpunkte reduziert. Diese Mindesterhöhung betrifft die BesoldungsempfängerInnen der Besoldungsgruppen A2 bis A8 sowie die der ersten Stufen der Besoldungsgruppen A9 und A10. Zum 1. März 2015 sollen in einem zweiten Schritt die Bezüge um 2,2 Prozent erhöht werden. Die Anwärter erhalten rückwirkend zum 1.März 2014 ein Plus von 40 Euro und zum 1.März 2015 nochmals 20 Euro mehr.

Der DGB kritisiert, dass bei jeder linearen Anpassung 0,2 Prozentpunkte für die Versorgungsrücklage abgezogen werden. Zwar ist eine solide Finanzierung der Versorgungskosten unerlässlich. Doch die aktiven BeamtInnen werden durch die Abführungen doppelt belastet, da sich dadurch sowohl ihre Besoldung als auch ihre Versorgung bei jeder prozentualen Erhöhung verringert.

Wochenarbeitszeit muss reduziert werden

Zudem erwartet der DGB die Absenkung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit auf das Tarifniveau von 39 Wochenstunden. Diese war 2005 auf 40 Stunden, 2006 auf 41 Stunden angehoben worden. Das Ziel durch die Mehrarbeit rund vier Prozent der Planstellen einzusparen, wurde dadurch Mitte 2012 erreicht. Dennoch: Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist nicht geplant. Auch hier steht die Übertragung des Tarifergebnisses nach Meinung des DGB aber weiter auf der Tagesordnung.


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