Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat sich auf ihrer Plenarsitzung am 29. Mai 2009 auf Änderungen des Kodex verständigt. Dieser hat in Deutschland empfehlenden Charakter für Vorstände und Aufsichtsräte.
Auf Antrag des DGB wurde in die Präambel des Kodex ein Absatz aufgenommen, der Aufsichtsrat und Vorstand verpflichtet, im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Nach dem neuen Text muss ein Vorstand einer Kapitalgesellschaft das Unternehmen im Unternehmensinteresse so leiten, dass die Interessen der Arbeitnehmer, Aktionäre und weiterer Stakeholder berücksichtigt werden. Die bisherige Passage, dass der Kodex lediglich die Rechte der Aktionäre verdeutlicht, wurde gestrichen.
Weitere Vorschläge betreffen u. a. die Regelungen zur Festlegung und Begrenzung von Vorstandsvergütungen, eine Eigenbeteiligung von Vorständen und Aufsichtsräten bei Versicherungsprämien gegen Haftungsschäden sowie eine Mandatsbegrenzung für eine Person auf höchstens drei Aufsichtsräte.
Mit seinem Antrag auf eine prozentuale Begrenzung von variablen Vergütungsbestandteilen, so genannten Boni-Systemen, auf maximal 25 Prozent an der Gesamtvergütung konnte sich der DGB nicht durchsetzen.
DGB-Bundesvorstand Dietmar Hexel, zugleich Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, zeigte sich dennoch zufrieden mit der neuen Definition der Präambel:
„Die derzeitigen Krisen haben gezeigt, dass die einseitige Orientierung der Unternehmenspolitik am Shareholder Value ein schwerer Fehler war. Vorstände und Aufsichtsräte brauchen klare Leitplanken für ihr Handeln. Daher begrüße ich es ausdrücklich, dass die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex unter konstruktiver Leitung des neuen Vorsitzenden Müller sich – wenn auch spät - dazu entschieden hat, eine Definition des Unternehmensinteresses im Kodex aufzunehmen und alle Stakeholder zu nennen. Wir können die derzeitigen Krisen nur bewältigen, wenn sich die Führungssysteme neu aufstellen und Unternehmen sich an langfristigen und nachhaltigen Zielen orientieren, nicht am kurzfristigen Profit. Noch besser wäre es, dies auch ins Aktiengesetz aufzunehmen. Weitere Änderungen im Kodex sind nötig und müssen folgen. Dazu sollten jedoch zunächst die Entscheidungen des Parlaments zu Managergehältern abgewartet werden.“
Die Ergebnisse der Koalitionsgruppe begrüßte Hexel. „Was fehlt, ist allerdings die Ausdehnung auch auf GmbHs sowie die Aufnahme des Allgemeinwohls als Leitplanke für Vorstände in das Aktiengesetz.“